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Türkei
Journalismus auf dünnem Eis: 545 Journalistinnen und Journalisten standen 2021 vor Gericht

In Hamburg lebende Journalistinnen und Journalisten aus der Türkei stehen mit einem schwarzen Kranz vor dem Türkischen Konsulat.

In Hamburg lebende Journalistinnen und Journalisten aus der Türkei stehen mit einem schwarzen Kranz vor dem Türkischen Konsulat.

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picture alliance/dpa | Christian Charisius

Laut Angaben der Medienrechtsorganisation „Media and Law Studies Association“ (MLSA) haben 48 Journalistinnen und Journalisten in der Türkei den Jahreswechsel im Gefängnis verbracht. Die Ergebnisse der Prozessbeobachtung von MLSA zeichnen ein gleichermaßen düsteres Bild: Mindestens 545 Journalistinnen und Journalisten standen 2021 aufgrund ihrer Arbeit vor Gericht. 24 Reporter wurden zu insgesamt 58 Jahren, 16 Monaten und 17 Tagen im Gefängnis verurteilt. Für 13 von ihnen wurde die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Neben dem Risiko gerichtlicher Verfolgung sind sie auch Bedrohungen durch Gewalttaten ausgesetzt. Der Journalistenverband ÇGD gibt an, im vergangenen Jahr seien 75 Journalistinnen und Journalisten Opfer von Gewaltangriffen geworden, meist im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen.

Die Regierung ist sich der negativen Folgen ihres Rufs als Journalisten-„Kerkermeister“ bewusst und passt ihre Strategie an, berichtet Menschenrechtsanwalt Veysel Ok: „Wir beobachten, dass die Zahl inhaftierter Journalisten langsam sinkt, und dass Haftstrafen vermehrt zur Bewährung ausgesetzt werden.“ Eine Wende im Umgang mit der Meinungs- und Pressefreiheit bedeute dies jedoch nicht, da der Druck der Bewährung genutzt würde, um Journalisten mundtot zu machen. Laut Ok werden auch andere Instrumente eingesetzt, um den Berufsstand einzuschüchtern: „Bei Festnahmen gibt es eine besorgniserregende Tendenz zu Gewalt gegen Journalisten, da die Polizisten mit Straflosigkeit rechnen können.“ Zeitgleich nehme der psychische Druck zu. „Wurden Journalisten in der Vergangenheit hauptsächlich durch das Risiko von Haftstrafen abgeschreckt, wird mittlerweile zunehmend durch Vergeltungsklagen mit hohen Schadensersatzforderungen und langer Prozessdauer gegen unliebsame Berichterstattung vorgegangen,“ erklärt Ok. 

Auch in den Anklageschriften lassen sich neue Tendenzen erkennen. „Terrorpropaganda“ und „Mitgliedschaft in einer Terrororganisation“ sind weiterhin die häufigsten Vorwürfe, um Journalistinnen und Journalisten zu diskreditieren. 2021 lieferten sie laut MLSA die Grundlage für rund zwei Drittel der Verfahren. Doch auch andere Anschuldigungen, wie beispielsweise Beamten- und Präsidentenbeleidigung, nehmen zu. Ihr Anteil an allen Vorwürfen, die 2021 gegen Journalisten erhoben wurden, betrug mehr als zehn Prozent.

Mit jeder kritischen Äußerung über den Präsidenten begibt man sich auf dünnes Eis: Seit Recep Tayyip Erdoğan zum Präsidenten gewählt wurde, ist die Anzahl der jährlichen Verurteilungen für Präsidentenbeleidigung um sage und schreibe 8200 Prozent gestiegen, von 40 im Jahr 2014 auf 3.328 im Jahr 2020. Insgesamt fanden in diesem Zeitraum 160.000 Ermittlungen zu dem Vorwurf statt, die in mehr als 12.000 Verurteilungen mündeten, wie aus öffentlichen Statistiken des Justizministeriums hervorgeht.

Ein Fall sorgt derzeit besonders für Aufruhr. In einer Fernsehsendung sagte die TV-Journalistin Sedef Kabaş: „Geht ein Ochse in einen Palast, wird er nicht zum König, sondern der Palast zum Stall.“ Präsident Erdoğan reagierte schnell auf die Metapher und drohte damit, die Aussage der Journalistin nicht ungestraft zu lassen. Er hat eine Zivilklage mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 16.000 Euro eingereicht. Auch in der Regierungspartei wurde der Wink mit dem Zaunpfahl verstanden, denn AKP-Mitglieder aus 55 Provinzen der Türkei stellten Strafanzeige gegen Kabaş. Am 22. Januar wurde die Journalistin festgenommen. In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft Kabaş neben der Beleidigung des Präsidenten auch Beleidigung des Justiz- und des Innenministers vor und fordert eine Gefängnisstrafe von bis zu 11 Jahren und 8 Monaten. Laut ihrem Anwalt wurde Kabaş während der Ermittlungen jedoch nicht über die Vorwürfe der Beleidigung der beiden Minister informiert, und auch die Anklageschrift enthält keine Stellungnahme ihrerseits zu dieser Beschuldigung. Beobachter sehen in der Anklageschrift daher eine Verletzung von Kabaş’s Recht auf ein faires Verfahren.

Erst im Oktober 2021 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) im Fall Vedat Şorli geurteilt, Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuches, welcher die Beleidigung des Präsidenten unter Strafe stellt, verstoße gegen das Recht auf Meinungsfreiheit. Trotz internationalen Drucks gibt es keine Anzeichen für ein Umdenken der Türkei in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten. Dies zeigt auch die anhaltende Missachtung der EuGMR-Urteile in den Fällen des Menschenrechtsaktivisten Osman Kavala und des kurdischen Politikers Selahattin Demirtaş.