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Die Digitalwirtschaft in die (Steuer-)Pflicht nehmen

EU-Kommission veröffentlicht Vorschläge zur Besteuerung von Internetunternehmen
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Die EU versucht sich in der Besteuerung der Digitalwirtschaft - Erfolg ungewiss

© GettyImages/ Madmaxer

Die Europäische Kommission hat in dieser Woche zwei Gesetzesentwürfe zur Besteuerung digitaler Unternehmenstätigkeiten vorgeschlagen. Das Ziel ist, derzeitige Steuermodelle an die Realitäten des 21. Jahrhunderts und insbesondere an die gestiegene Popularität von Internetkonzernen wie Google, Amazon oder Facebook anzupassen.

In nur zehn Jahren erlebte die digitale Wirtschaft einen regelrechten Boom: Hatten im Jahr 2008 lediglich fünf Prozent der aus Kapitalsicht zwanzig führenden Unternehmen eine geringe oder gar keine physische Präsenz, sind heute 45 Prozent von ihnen digitale Unternehmen. Ihre Gewinne werden durch globale Handelstätigkeiten erzielt, die Versteuerung erfolgt jedoch nicht selten über verschachtelte Prozesse und in aus Unternehmersicht steuerlich äußerst günstigen Staaten.

Große Internetfirmen sind daher meistens in den USA ansässig, innerhalb der Europäischen Union gerieten Irland und Luxemburg bereits ins Visier der EU-Kommission. Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten, europäische Staats- und Regierungschefs sowie die EU-Kommission hatten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach für europäische Lösungen zur fairen und ausgewogenen Besteuerung digitaler Unternehmen ausgesprochen. „Fast drei Viertel der Gewinne von Amazon in Europa werden nicht versteuert“, stellte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager unlängst fest.

Maßnahmenpaket der EU-Kommission

Pünktlich zum Europäischen Rat Ende dieser Woche stellte die Kommission daher ein umfangreiches Maßnahmenpaket mit neuen kurz- und langfristig wirkenden Besteuerungsregeln für die Digitalwirtschaft vor. Insbesondere Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien hatten sich hierfür eingesetzt. Widerstand kam wenig überraschend unter anderem aus Irland, Luxemburg, Zypern und aus Malta.

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Basierend auf einer Reform der Körperschaftssteuer sollen Gewinne digitaler Unternehmenstätigkeiten den neuen Vorschlägen zufolge dort versteuert werden, wo sie erbracht werden. Als Kriterium zur Feststellung des zuständigen EU-Mitgliedsstaats und damit der virtuellen Betriebsstätte dienen Daten zur digitalen Interaktion zwischen Unternehmen und Nutzer. Die genaue Steuerhöhe ist von den Mitgliedstaaten festzulegen, im Gespräch sind ein bis fünf Prozent. EU-Beamte empfehlen einheitliche Sätze von rund zwei Prozent der Einnahmen.  

Neben dieser langfristigen Lösung ist ebenfalls eine kurzfristige Ergänzungssteuer im Gespräch, um auch solche digitalen Tätigkeiten zu erfassen, die bisher in der EU gar nicht versteuert wurden. Dies trifft vor allem Vermittlungsplattformen wie Airbnb und Blablacar, die Immobilien bzw. Mitfahrgelegenheiten anbieten. Die Übergangslösung wäre nur so lange notwendig, bis die Kommissionsrichtlinie zum Konzept virtueller Betriebsstätten verabschiedet ist. Dieser Vorschlag ist eng verbunden mit der Initiative zu einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer und gibt vor, dass die Besteuerung am Ort der Wertschöpfung vorzunehmen ist.

Große Digitalunternehmen im Visier

Die EU-Kommission plant nun, große digitale Internetkonzerne wie Google, Facebook, Amazon oder Apple zur Verantwortung zu ziehen. Zur Bestimmung der physischen Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat („langfristige Lösung“) müssen betroffene Unternehmen entweder mehr als sieben Millionen Euro Jahresertrag, 10.000 Nutzer pro Steuerjahr oder 3.000 abgeschlossenen Verträge über digitale Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat aufweisen. Die kurzfristigen Lösungen zielen hingegen nur auf Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro sowie EU-Erträgen von mehr als 50 Millionen Euro ab. Kleinere Start-Ups wären hiervon also nicht betroffen, dennoch rechnet die Kommission bei einem Steuersatz von drei Prozent mit Mehreinnahmen von jährlich bis zu fünf Milliarden Euro für die Haushalte der EU-Mitgliedstaaten.

Die jüngsten Vorschriften umfassen sowohl Unternehmen, die in der EU angesiedelt sind, als auch gebietsfremde Unternehmen. Eine Diskriminierung nach Unternehmenssparte oder Nationalität gibt es keine, entscheidend ist allein die virtuelle Präsenz des Unternehmens.

„Besteuerung muss dort stattfinden, wo Werte geschaffen werden“, begrüßt der steuerpolitische Sprecher der FDP im Europäischen Parlament, Dr. Wolf Klinz MEP, grundsätzlich die Vorschläge der Kommission. Anstatt jedoch provisorische Regelungen übers Knie zu brechen, sollte im Rahmen der G20 und der OECD sichergestellt werden, dass die Digitalwirtschaft ihrer Steuerpflicht langfristig und vollständig nachkomme. „Die von der Kommission erdachte Neugestaltung der Steuersystematik droht gegen OECD-Prinzipien zu verstoßen und steht potentiell im Widerspruch zu bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen.“ Sie sei ein Schnellschuss, der mehr schade als nutze.

Wie geht es weiter?

In einem nächsten Schritt werden die Kommissionsvorschläge nun an Rat und Parlament übergeben. Dabei wird das im April 2018 erwartete OECD-Papier zur Besteuerung digitaler Unternehmen in den weiteren Beratungsprozess einfließen. Bis dahin werden die Telefone, oder besser die E-Mailpostfächer der Digitallobbyisten in Brüssel heißlaufen. Auch eine Verquickung der europäischen Digitalsteuerdebatte mit der „sehr unfairen Behandlung amerikanischer Unternehmen“ im Ausland seitens US-Präsident Donald Trump kann nicht ausgeschlossen werden.

Carmen Gerstenmeyer ist European Affairs Managerin im Regionalbüro der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Brüssel.