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Rechtsstaat
Hambacher Symposium: Die Suche nach der Wahrheit

Welche Rolle spielt der Strafprozess in der Demokratie?
Podiumsdiskussion auf dem Hambacher Symposium

Podiumsdiskussion auf dem Hambacher Symposium

© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheitch

„Freude am Strafen hat nur der Teufel“, stellte der deutsche Schriftsteller und Philosoph Jean Paul um das Jahr 1800 fest. Doch Strafen ist fernab aller biblischen Symbolik ein wesentlicher Bestandteil der Justiz, des Rechtsstaates und somit eine tragende Säule der Demokratie. Durch Strafverfahren sollen rechtliche Normen durchgesetzt, über die Gültigkeit von Wahrheit und Moral gestritten und Gerechtigkeit verwirklicht werden.

Doch Strafverfahren haben einen schweren Stand: Die grassierende Verfahrensineffizienz schwächt die Institutionen, die zusätzlich den Angriffen von populistischen Parteien sowie skandalgetriebenen Medien ausgesetzt sind. Fragen kommen auf: Wo gibt es Fehlentwicklungen oder gar Missbrauch prozessualer Formen? Welchen aktuellen Veränderungen unterliegt das Strafverfahren in unserem demokratischen Verfassungsstaat, der dem Druck öffentlicher Meinungspolarisierung zunehmend standhalten muss?

Um diese und weitere Fragen zu diskutieren, lud die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zum Hambacher Symposium 2019 aufs Hambacher Schloss ein – einen Ort mit Symbolkraft für die Demokratie und den Liberalismus, wie Karl-Heinz Paqué, Vorstandsvorsitzender der Stiftung in seiner Begrüßung hervorhob:

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Dass großer Diskussionsbedarf über die Rolle des Strafprozesses in der Demokratie herrscht, zeigte bereits die Begrüßung der Gäste durch Herbert Mertin. Der rheinland-pfälzische Justizminister erinnerte an die vielen Zuschriften, die ihn täglich erreichten, in denen Bürger ihn als Politiker aufforderten, Justizurteile zu korrigieren – eine drastische Missachtung der Gewaltenteilung.

Auch mediale Kampagnen, mit denen Öffentlichkeitsfahndungen erzwungen werden sollen, habe er erlebt, obwohl nur Gerichte eine solche Fahndungsmethode genehmigen können. Das Problem sei, so Mertin, dass Menschen die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik nicht wahrhaben wollen. Dass diese strikte Trennung verteidigungswürdig sei, zeigten einmal mehr die Entwicklungen in Russland und der Türkei, in denen Gerichte der Staatsdoktrin der Regierung zu folgen hätten.

Veranstaltungsort war das Hambacher Schloss in Neustadt an der Weinstraße

Veranstaltungsort war das Hambacher Schloss in Neustadt an der Weinstraße

© picture alliance/DUMONT Bildarchiv

Der Strafprozess als Wahrheitsmaschine

Vor der Gefahr des medialen und öffentlichen Erregungspotenzials warnte auch der Kolumnist und Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes in seinem Impulsreferat. Am Beispiel Jörg Kachelmann illustrierte Fischer die Tatsache, dass man in der öffentlichen Wahrnehmung trotz eines rechtskräftigen Freispruchs immer noch als schuldig gelten könne. Deshalb komme der Wahrheitsfindung im Strafprozess eine solch bedeutende Rolle zu: Das Bundesverfassungsgericht habe die Ermittlung der materiellen Wahrheit als ein für den Strafprozess grundlegendes, nicht aufhebbares Ziel definiert, ohne das Gerechtigkeit nicht verwirklicht werden kann.

Des Menschen eigener Zwang zur Kausalität führe allerdings dazu, dass er gänzlich fremde Wirklichkeiten als Teil einer einzelnen Wahrheit konstruiere: Alles „muss einen Grund haben.“ Die Lebenswelt werde in ausreichend starkem Maße komprimiert, selektiv bewertet und abstrahiert, wodurch das Gedächtnis als ein gefühlsabhängiger Speicher funktioniere. Das erkenne man gerade in Strafprozessen, in denen die Erinnerungen von Zeugen, Tätern und Opfern sehr unzuverlässig seien. Erinnerung ist stets ein kreativer, schaffender Prozess. Gleiches gelte, so Fischer, auch für kulturelle, mediale und gesellschaftliche Aspekte. Der Strafprozess sei daher bildlich gesprochen eine „Wahrheitsmaschine“. In seiner Funktion als Kommunikationsereignis sei er zugleich unmittelbar mit „Agenturen der Staatsmacht“ verbunden, die das Ergebnis dieses Vorgangs als Urteil in Aktionen staatlicher Gewalt umsetzten.

Die Wahrheit des Strafprozesses sei damit eine extrem komprimierte und zugespitzte Form der Wahrheitserzeugung als staatliche Veranstaltung. Aufgabe des Strafprozesses müsse es daher sein, tatsächliche, oftmals lang vergangene Wirklichkeit rückblickend zu rekonstruieren und in eine Wahrheit zu verdichten auf die legitimerweise ein Schuld- oder Freispruch gestützt werden könne:

Demokratische Legitimation gibt es nur durch die Berufung auf Wahrheit.

Prof. Dr. Thomas Fischer
Prof. Dr. Thomas Fischer

Reformpläne in der Kritik

Im zweiten Impulsvortrag des Abends rückte der Jurist, Autor und ehemalige Politiker, Dr. Mehmet Daimagüler, der als Vertreter der Nebenklage am NSU-Prozess deutschlandweite Bekanntheit erlangte, die Rolle von Opfern von Straftaten in Strafprozessen in den Vordergrund. Dabei kritisierte er insbesondere Reformpläne des Bundesjustizministeriums, Eingriffe ins Verteidigerrecht vorzunehmen, die als unzulässig und ungehörig zurückgewiesen werden müssten. Durch die geplante Zusammenfassung von mehreren Nebenklageberechtigten im Strafprozess zu einer „Einheit“, nehme man Opfern und deren Angehörigen das Recht, einen Anwalt eigener Wahl zu nehmen.

Ziel des Staates sei es einerseits, die Effizienz der Verfahren zu steigern, Ressourcen zu schonen und Kosten zu sparen. Gerade mit Blick auf das NSU-Verfahren zeige sich jedoch, von welch zentraler Bedeutung die Nebenklage ist. Dahinter steht eine generelle Frage: Der Staat habe im Umgang mit dem NSU gravierende Fehler gemacht. Das Strafverfahren sei nun ein Versuch des Staates, den Rechtsfrieden wiederherzustellen, indem er retrospektiv die Wahrheit ermittelt und entsprechend urteilen kann. Der Rechtsfrieden könne laut Daimagüler jedoch nur wiederhergestellt werden, indem der Staat sich zu seinen Fehlern bekenne und alles daran setze, „die Dinge nicht auf sich beruhen zu lassen“. Daraus resultiere die Frage:  

Erreichen wir dieses Ziel effizienter, wenn wir die Rechte der Opfer von Straftaten einschränken?

Dr. Mehmet Daimagüler
Dr. Mehmet Daimagüler

Dennoch gab sich Dr. Daimagüler überzeugt, in einer Rechts- und Verfassungsordnung zu leben, auf die man in vielerlei Hinsicht stolz seien könne. Das Grundgesetz gewähre ein Maß an Freiheit und Würde, wie es nur selten der Fall sei. Seinen Vortrag schloss er jedoch mit einer Mahnung: Je weniger Anteil der Mensch am Gemeinwesen habe – ob aus Gründen der Herkunft oder finanziellen Situation, desto größer sei die Gefahr, nicht in den Genuss der Rechte dieser Verfassung zu kommen.

 

In der daran anschließenden Podiumsdiskussion, die von Philipp Fernis, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, ergänzt wurde, blieb der NSU-Prozess ein zentrales Thema. Insbesondere die von Mehmet Daimagüler kritisierten Beschränkungen der Befangenheitsansträge und der Nebenklagevertreter wurden kontrovers diskutiert.

Dr. Mehmet Daimagüler

Dr. Mehmet Daimagüler

© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Staatssekretär Fernis betonte, dass es neben dem Rechtsfrieden für das Opfer auch einen Rechtsfrieden für die Gesellschaft gebe, den man gerade dadurch erreichen könne, dass ein Verfahren zu einem Abschluss komme. Es sei ein generelles Problem der Balance, dass Strafverfahren in Deutschland teilweise extrem ineffizient verlaufen. Und so ist ein konkreter Reformbedarf durchaus vorhanden. 

Denn für die Bürger ist das Strafverfahren der Kern dessen, was diese sich unter der Macht des Staates und der Ausübung seiner Gewalt zur Verwirklichung von Gerechtigkeit vorstellen. Sollten sie das Vertrauen in die Funktionalität unseres Rechtssystems verlieren, wird die Demokratie in ihrer Grundlage bedroht. Es muss daher das erklärte Ziel eines jeden liberalen Demokraten sein, die Unabhängigkeit der rechtlichen Institutionen und den Strafprozess als deren Instrument zur Wahrheitsfindung und Rechtsprechung zu wahren. Darin waren sich am Ende alle einig.