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Verschlüsselte Kommunikation begegnet uns, wenn auch kaum sichtbar, täglich - ob beim Online-Banking oder Messenger. Doch gibt es ein Recht darauf, vertrauliche Kommunikation verschlüsseln zu dürfen? Ein explizites Recht auf Verschlüsselung findet sich im Grundgesetz natürlich nicht - als es 1949 in Kraft trat, dachte man an Briefumschlag und Telegramm, nicht an moderne Verschlüsselungsmöglichkeiten über PGP, GnuPG oder HTTPS. Ein neues Gutachten der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit bejaht diese Frage nun ausdrücklich: Aus dem Grundgesetz lässt sich ein Recht auf Verschlüsselung ableiten. Das Recht auf Verschlüsselung entspricht einem digitalen Briefgeheimnis und bietet Schutz in allen grundrechtsrelevanten Dimensionen - für Individuum, Staat, Wirtschaft und Gesellschaft.
Das digitale Briefgeheimnis
Montag, 05.06.
Dienstag, 06.06.
Mittwoch, 07.06.
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Was tun gegen Fake News?
Und vor allem: Was tun gegen Fake News? Gerade bei dieser Frage verbieten sich einfache Antworten. Meinungs- und Informationsfreiheit sind als fundamentale Freiheiten für das Funktionieren offener Gesellschaften unverzichtbar. Maßnahmen - ob staatlich oder von sozialen Netzwerken selbst entwickelt - müssen das berücksichtigen. Hier setzt das aktuelle Kurzgutachten an.
Es fasst den aktuellen Stand der medienwissenschaftlichen Diskussion zur Wirkung von Fake News zusammen und diskutiert darauf aufbauend verschiedene Maßnahmen zum Umgang mit diesem Phänomen.