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Liberalismus
100 Jahre Weimarer Verfassung: Von Freiheit und Demokratie

Vor einhundert Jahren wurde die Verfassung der Weimarer Republik verabschiedet
Verfassung W

Friedrich Ebert hält die Eröffnungsrede.

© ADL

Am 31. Juli 1919, vor genau einhundert Jahren, wurde in der thüringischen Klassikstadt Weimar die Verfassung des Deutschen Reiches von der dort tagenden Nationalversammlung mit großer Mehrheit verabschiedet. Diese Weimarer Reichsverfassung, die am 11. August von Reichspräsident Friedrich Ebert ausgefertigt wurde, trat am 14. August in Kraft.

Linksliberale Politiker der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) haben an ihr maßgeblich mitgewirkt: Von dem Berliner Staatsrechtler Hugo Preuß stammten die ersten Entwürfe – er gilt als „Vater der Verfassung“ –, der württembergische Jurist Conrad Haußmann leitete den Verfassungsausschuss, und Friedrich Naumann steuerte einen Entwurf der Grundrechte sowie des Verhältnisses von Kirche und Staat bei. Generell war die 1918 neu gegründete DDP neben der Mehrheitssozialdemokratie und der Zentrumspartei eine der Kräfte, welche die Verfassung von Weimar prägten und trugen.

In äußerst schwieriger Zeit – in Berlin herrschten bürgerkriegsähnliche Zustände und in Versailles musste Deutschland überaus harte Friedensbedingungen akzeptieren – entstand nach gut fünf Monaten Beratung eine geradezu vorbildliche republikanisch-demokratische Verfassung mit einem starken Parlament, Mitbestimmungsrechten des Volkes und einem machtvollen Reichspräsidenten. Besonders hervorzuheben ist der ausführliche Grundrechtsteil, der neben Freiheitsrechten auch soziale Grundrechte sowie das Wahlrecht für Frauen vorsah. 

Anfällig für Antidemokraten

Die Schwächen dürfen dennoch nicht verschwiegen werden: Der Reichspräsident hatte mit dem Reichstags-Auflösungsrecht (Art. 25) und über das Notverordnungsrecht (Art. 48) Befugnisse wie eine Art Ersatzkaiser, es gab ein einfaches Misstrauensvotum, das den Reichskanzler schwächte, und es existierten keine unveränderbaren Verfassungsgrundsätze. Diese Faktoren machten die Verfassung anfällig für Antidemokraten und Feinde des Liberalismus von rechts wie links, von denen es in der Weimarer Republik viele gab.

Keiner anderen deutschen Verfassung eilte bis vor wenigen Jahren ein so negativer Ruf voraus wie der von Weimar; schließlich gab man ihr die Mitschuld an der knapp 14 Jahre später erfolgenden Machtübernahme der Nationalsozialisten. Umso mehr litten die Bonner Verfassungsväter an einem „Weimar-Komplex“ (S. Ullrich) und glaubten, Lehren aus den Weimarer Erfahrungen ziehen zu müssen. Weimars Schatten waren lang und schienen auf Defekte im Verfassungsrecht der ersten deutschen Republik zu verweisen. Auch das Grundgesetz sollte verhindern, dass aus Bonn ein zweites Weimar würde. 

Meilenstein der europäischen Geschichte

In der jüngsten Forschung wird das bei Zeitgenossen und Nachlebenden lange Zeit schlechte Zeugnis für die Verfassung nachdrücklich revidiert. Heute wird die Weimarer Verfassung als „Meilenstein der europäischen Geschichte von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der westlichen Welt“ bewertet (C. Gusy). Nicht die Verfassung verschuldete den Untergang der Republik, sondern eine verfehlte Politik, ein verfassungsfeindlicher Reichspräsident (Hindenburg) und das fehlende Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie.

Nicht die angeblichen Geburtsfehler der Verfassung, sondern deren Änderung, Auslegung und Anwendung führten schließlich zum Sturz der Republik. Die „demokratischste Demokratie der Welt“ (E. David) ruhte nicht auf einem Verfassungskonsens und fiel dadurch massiv verfassungsfeindlichen und zutiefst antidemokratischen Kräften zum Opfer. Die Verfassung war gut, aber die schwierigen politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen führten ihr Scheitern herbei.

Die Weimarer Verfassung war ein Experiment und die Demokratie nach 1918 eine Chance. Die Republik, ihre Verfassung und ihr Parlament waren bei allen Schwächen erheblich besser als ihr Ruf. Dennoch konnte letztlich auch die Verfassung die Weimarer Demokratie nicht vor dem Untergang bewahren. Angesichts dieser Erfahrungen nahmen sich 1948/49 die Verfassungsväter und -mütter des Grundgesetzes vor, es besser zu machen. Dabei standen sie, anders als sie annahmen, vielfach auch im Positiven auf den Schultern ihrer Weimarer Vorbilder.