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Bürgerrechte
Klar gegen Trojaner

Dieser Artikel wurde am Dienstag den 28.08.2018 erstmals im Handelsblatt veröffentlicht. © Handelsblatt GmbH. Alle Rechte vorbehalten.

Die Software der Bundesregierung, genannt Staatstrojaner, dringt im Deckmantel nützlicher Programme in Smartphones und Computer ein, um dort die gesamten Daten inklusive verschlüsselter Messenger-Dienste wie WhatsApp auszulesen. Solche Online-Durchsuchungen sollten zunächst nur der Abwehr schwerwiegender Gefahren wie Terrorismus dienen. Aber die Große Koalition legalisierte vor rund einem Jahr den massenhaften Einsatz von Staatstrojanern und heimlichen Online-Durchsuchungen.

Seitdem ermöglicht die Änderung der Strafprozessordnung eine Art Live-Überwachung. Jeder Satz in einer E-Mail, der getippt wird, kann somit in Echtzeit verfolgt werden, selbst, wenn er gleich wieder gelöscht wird. Das ist, als würde man dem Bürger permanent über die Schulter schauen - der Staat beim Denken dabei sein.

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2008 wurden Online-Durchsuchungen im IT-Grundrecht nur unter strengen Auflagen erlaubt. Doch es zeigt sich, was sich in zehn Jahren alles verändert hat.  Gesundheitsinformationen, die über das mobile Internet gesucht und gesendet werden, sind ebenso sensible Daten wie die Standortinformation, die die Hälfte aller Smartphone-User mittlerweile aktiviert hat. Mit diesen Daten lässt sich ein sehr umfassendes Bild einer Person zeichnen.

Der Kernbereich privater Lebensführung darf vom Staat jedoch nicht angefasst werden. Das heißt, dass auch die Vielzahl privater Daten, die sich mittlerweile auf dem Smartphone befindet, nicht vom Staat eingesehen und weiterverwertet werden darf. Hier geht es nicht nur um den Schutz der Bürger, auch für die Beamten ist wichtig, dass klar ist, wo Grenzen gezogen werden müssen. Verfassungswidrig bleibt verfassungswidrig, selbst wenn die vorgeschobenen Gründe sich immer wieder ändern. Grundrechte gelten ohne Frage auch in der digitalen Informationsgesellschaft. Deswegen hat die FDP Verfassungsbeschwerde eingelegt.