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Umfrage
Gemischtes Zeugnis für den Datenschutz

Datenschutz
© picture alliance/dpa | Silas Stein

Der Datenschutz ist ein zentrales Anliegen für Verteidiger von indviduellen Rechten. Er ist entscheidend für die individuelle Entfaltung der Persönlichkeit in einer vernetzten Welt, und für eine freiheitliche, demokratische Gesellschaft, die nicht von Repression und Überwachung, sondern von freien Entwicklungschancen geprägt ist.

Dies stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon früh fest. Am 15. Dezember 1983 legte es in seinem „Volkszählungsurteil“ wichtige Grundsteine des Datenschutzes und betonte ein individuelles Recht auf Datenschutz. Das wichtige Urteil jährte sich im Dezember des letzten Jahres zum 40. Mal. In einer Umfrage befragte die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit aus diesem Anlass die in Deutschland lebenden Menschen nach ihrem Verhältnis zum Datenschutz.

Die Bilanz fällt durchaus positiv aus, wenn auch mit Verbesserungsmöglichkeiten an manchen Stellen. So sieht mit knapp 80 Prozent der Großteil der annähernd 2000 Befragten die grundsätzliche Existenz von Datenschutzbestimmungen als wichtig oder sehr wichtig an. Die Mehrheit von 55 Prozent empfindet dabei die in Deutschland geltenden Datenschutzregelungen - das sind im Wesentlichen die aus dem europäischen Recht stammende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) - als ausreichend.

Bewertung der Datenschutzbestimmungen in Deutschland

Abbildung 1: Bewertung der Datenschutzbestimmungen in Deutschland

So abstrakt wichtig die Mehrheit der Befragten den Datenschutz findet: aus der konkreten Anwendung lässt sich diese Zustimmung nicht unbedingt herauslesen. Befragt nach der Nutzung der jeder und jedem eingeräumten Rechte der DSGVO, gaben 38 Prozent der Befragten an, von noch keinem Recht Gebrauch gemacht zu haben. Am „beliebtesten“ ist der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO und das sogenannte Recht auf Vergessenwerden aus Art. 17 DSGVO, die immerhin von jeweils 23 Prozent der Befragten bereits einmal geltend gemacht wurden.

Datenschutzgrundverordnung

Abbildung 2: Datenschutzgrundverordnung

Gleichzeitig gaben aber viele Befragte (70 Prozent) an, nicht zu wissen, was mit ihren gesammelten Daten passiere und die Hälfte der Befragten fürchtet einen Datenmissbrauch. Auch der Wissensstand zu persönlichen Daten kann zwar als solide, jedoch ausbaufähig bezeichnet werden. Auf diesem Feld wäre noch deutlich mehr Aufklärung bzw. eine bessere Anwendbarkeit der Datenschutzrechte wünschenswert.

Überblick, was mit Daten geschieht

Abbildung 3: Überblick, was mit Ihren Daten geschieht

Fragen, die sich um das Thema Künstliche Intelligenz (KI) und Datenschutz drehen, zeigen, dass auch auf diesem Feld noch viel Aufklärungsarbeit nötig sein wird. Die absolute Mehrheit der Befragten sorgt sich um einen geringeren Datenschutz beim Einsatz von KI. Viele - besonders deutlich die Gruppen ab einem Alter von 50 - fühlen sich auch deutlich zu wenig über die Entwicklungen von KI im Bereich des Datenschutzes informiert.

KI und Schutz personenbezogener Daten

Abbildung 4: KI und Schutz personenbezogener Daten

Angesichts der generellen Skepsis, die dem Einsatz von neuen, generativen KI-Anwendungen entgegengebracht wird, kann auch festgehalten werden, dass Aufklärung und Beachtung des Datenschutzes im Rahmen der KI-Entwicklung zu deutlich mehr Akzeptanz in der Bevölkerung führen würden. Dies kann generell für den Einsatz neuer Technologien und Innovationen festgehalten werden.