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Wahlsynopse
Was fordern die Parteien zur Bundestagswahl?

Die Wahlsynopse der Friedrich-Naumann-Stiftung gibt Ihnen den Überblick über die Programme der Parteien zur Bundestagswahl
Wahlsynopse Bundestagswahl
© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Leider ist es nicht allen Interessierten möglich, hunderte von Seiten der Wahlprogramme im Einzelnen durchzulesen. Hier kommt Unterstützung: Wir haben die Wahlprogramme von FDP, CDU/CSU, SPD, DIE LINKE, Bündnis90/Die Grünen und AfD zur Bundestagswahl ausgewertet und verglichen und die wesentlichen Kernforderungen der Parteien, nach Themen gegliedert, nebeneinandergestellt.

Auszug aus der Wahlsynopse

Hier finden Sie eine Übersicht über einige der Themen, die in der Synopse analysiert werden. Durch anklicken der jeweiligen Felder können Sie sich über die verschiedenen Parteiprogramme informieren.

  • Investieren von einem Prozent der Mehrwertsteuereinnahmen zusätzlich in Bildung;

    bundesweite Abschlussprüfungen für Mittlere Reife und Abitur;

    Grundgesetzänderung zur Reform des Bildungsföderalismus, damit Bund und Länder zusammen für die Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens wirken können;

    Chancen für Aufstieg unabhängig von der Herkunft; Einbindung von Initiativen in Form von Aufstiegspatenschaften, um Kindern und Jugendlichen aus bildungsfernen Elternhäusern zu helfen, den eigenen Weg zu beruflichen Bildungsabschlüssen oder an die Hochschule zu gehen;

    Digitalpakt 2.0, der die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich vollständig nutzt.

  • Aufbau einer nationalen Bildungsplattform; Verknüpfung bestehender und neuer digitaler Bildungsplattformen zu einem bundesweiten und europäisch anschlussfähigen Plattform-System;

    umfassende Integrierung digitaler Kompetenz in den Unterricht;

    Aufbau bundesweiter Bildungskompetenzzentren mit dem Ziel, lehrerbildende Hochschulen, Forschungsinstitute und Lehrerfortbildungseinrichtungen in den Ländern zu vernetzen und Erkenntnisse der Bildungsforschung direkt für Lehrerbildung praktisch nutzbar zu machen;

  • Infrastruktur, die gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kin- der ermöglicht;

    Bildungssystem, in dem für das Leben in einer digitalen Welt gelernt werden kann;

    Recht auf digitale Bildung und Weiterbildung für alle Generationen;

  • Gemeinsames solidarisches Lernen statt Konkurrenz und Notendruck;

    mehr Personal in Bildung und Erziehung; Offensive des Bundes für mehr Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulsozialarbeiter*innen; zusätzlich 100.000 Lehrkräfte und 200.000 Erzieher*innen; Schulsozialarbeit an jeder Schule;

    Sanierung und Ausbau der Gebäude und Anpassung an den Bedarf für inklusive Bildung;

    ausreichende Finanzierung des Bildungssystems vom Staat als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge;

    Stopp und Rückgängigmachung von Privatisierungen, auch von öffentlichen Bildungseinrichtungen;

    Stopp des Trends zu immer stärkerer Ökonomisierung von Bildung;

    komplette Aufhebung des Kooperationsverbots, Verankerung der Bildung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz;

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung und klassische Umweltbildung als Schlüssel zur notwendigen gesellschaftlichen Transformation;

    Unterstützung für alle Studierenden, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, im Rahmen einer Nothilfe über das BAföG;

    Garantie eines guten Ausbildungsplatzes und einer guten Ausbildung für alle, die eine Ausbildung anstreben;

    Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik vermehrt zusammen denken;

    Verankerung von Antirassismus, Antidiskriminierung und Postkolonialismus in der Lehrer*innenausbildung und in den Lehrplänen;

  • Leistungsorientiertes, differenziertes Bildungswesen;

    Abkehr von ausschließlicher Kompetenzorientierung; stärkere fachwissenschaftliche Ausrichtung des Unterrichts;

    Abitur muss wieder zum Ausweis der Studierfähigkeit werden, Haupt-oder Realschulabschluss zu qualifizierter Berufsausbildung befähigen;

    Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) als sinnvolle Ergänzung des staatlichen Bildungswesens;

    moderne, zeitgemäße IT-Ausstattung für die Schulen; Digitalisierung stets unter den Prämissen der Sinnhaftigkeit und der Arbeitserleichterung;

    Definition verbindlicher Kriterien für Rahmenlehrpläne und schulinterne Curricula, wie sich digitale Medien innerhalb des Lehr-Lern-Prozesses didaktisch-methodisch und altersgerecht sinnvoll sowie datenschutzkonform einsetzen lassen;

    erste vier Schuljahre als vorwiegend digitalfreie Räume, da sie der Aneignung der grundlegenden Kulturtechniken Lesen, Rechnen und Schreiben dienen;

  • Echte Modernisierungsimpulse durch die Innovationskraft der Sozialen Marktwirtschaft;

    schnelle Hilfe durch „negative Gewinnssteuer“ in Wirtschaftskrisen; deutlich erweiterte Verlustverrechnung mit Gewinnen vergangener oder künftiger Jahre;

    Entfesselungspakt für die deutsche Wirtschaft; für jede neue Belastung durch geplante Regelungen sollen im doppelten Umfang Belastungen abgebaut werden („One in, two out“);

    Senkung der Unternehmenssteuerlast auf 25 %; Beendigung des Deutschen Sonderweges der Gewerbesteuer;

    globale Mindestbesteuerung für Unternehmen;

    Beteiligungsbremse für den Staat;

    stärkere Überprüfung staatlicher Beteiligungen auf ihre Notwendigkeit, perspektivisch Bau;

    Schutz und Stärkung der fairen und regelbasierten europäischen Wettbewerbsordnung;

    Vereinfachung der EU-Entsenderichtlinie; Entbürokratisierung des deutschen Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;

    Bessere Wettbewerbsbedingungen für junge und mittelständische Unternehmen, gerade im Bereich der Digitalwirtschaft;

    wirksame Kontrolle großer Unternehmen der Digitalwirtschaft;

    bundesweite Einführung der Schulfächer Wirtschaft und Informatik.

    Überwindung der Corona-Folgen:

    Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Prinzipien;

    Stärkung des nationalen und internationalen Wettbewerbs;

    Vermeidung, unnötiger Verflechtungen von Markt- und Staatswirtschaft;

    Langfristige Sicherung des Mittelstandes in der Fläche;

    keine Verschärfung der Erb-schaftsteuer, keine Wiedereinfüh-rung der Vermögensteuer;

  • Umfangreiches Entfesselungspaket, das Unternehmen von Steuern und Bürokratie entlastet sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt;

    Halten der Lohnzusatzkosten auf einem stabilen Niveau von maximal 40 %;

    schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle; Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen bei der Einkommensteuer;

    Entlastung der Unternehmen von Bürokratiekosten in Milliardenhöhe;

    Einrichtung eines bürokratiefreien Jahres nach Gründung; Reduzierung der bürokratischen Belastungen im zweiten Gründungsjahr auf ein Minimum;

    Beschleunigung und Modernisierung der steuerlichen Betriebsprüfungen;

    Ausweitung und Vereinfachung der steuer- und sozialabgabenfreien Sachzuwendungen für Arbeitnehmer;

    Ausweitung der „One in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel;

    Reduzierung der Berichtspflichten für die amtliche Statistik um 25 %;

    Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren;

    Digitalisierung sämtlicher Akten und Urkunden bei Planungsprozessen;

    Schaffung einer neuen Beteiligungskultur, die mehr Transparenz in die Planung großer Bauprojekte bringt und alle Akteure früh einbindet;

    Verkürzung des Verwaltungsrechtswegs von Planungsverfahren;

    Entschlackung des EU-Planungs- und Umweltrechts;

    einheitliche Standards bei umweltfachlichen und technischen Fragen;

    Modernisierung des Vergaberechts; Schaffung einer bundesweit einheitlichen vergaberechtlichen Regelung; Vereinheitlichung der E-Vergabe;

  • Klimaneutrale Wirtschaft spätestens 2045;

    sozial ökologischer Umbau der Wirtschaft; Weiterentwicklung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie;

    weitere Fortsetzung des hohen Investitionsklimas des Bundes mit mindestens 50 Milliarden € pro Jahr;

    Verstetigung der Unterstützung von strukturschwachen Regionen durch die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur;

    einmalige Abnahme hoher Altschulden für besonders hoch verschuldete Kommunen;

    Ausrichtung der öffentlichen Beschaffung so, dass sie Innovationsimpulse setzt und den Zielen des sozial-ökologischen Wandels dient;

    Weiterentwicklung der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu einer modernen Innovations- und Investitionsagentur;

    Förderung des Handwerks durch Abschaffung von Gebühren für Techniker*innen- und Meister*in nen-Kurse;

    Entwicklung einer nationalen Strategie für die Förderung gemeinwohlorientierter Unternehmen und sozialer Innovationen;

    Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften;

    Solidarität für Wirtschaftsbereiche, die in der Corona Pandemie zugunsten der Gesundheit aller besondere Einbußen hinnehmen mussten;

    Ausbau der Förder- und Kreditprogramme für den Mittelstand im Bereich Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz;

    niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln für kleine und mittlere Unternehmen;

  • Wirtschaft muss in Deutschland, Europa und weltweit sozialer, demokratischer und umweltgerechter umgestaltet werden;

    Kampf für ein neues Wirtschafts- und Gesellschaftsmodell;

    Statt einer Wirtschaft, die für Profite arbeitet, brauchen wir eine Wirtschaft, die klaren sozialen und ökologischen Zielen folgt, die mit den verbleibenden Ressourcen haushalten kann und die für die Bedürfnisse der Menschen arbeitet;

    Umbau zu einer weitgehend kohlendioxidfreien, energie- und ressourcensparenden Wirtschaft und Infrastruktur;

  • Sozial-ökologische Neubegründung der Marktwirtschaft; Belohnung des klimagerechten Wirtschaftens; Wirtschaft, in der die nachhaltigsten Produkte auch die günstigsten sind, als Ziel;

    konsequentes Stellen der Weichen auf Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft; neue Spielräume für die Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen;

    Investitionen in Klimaschutztechnologien sollen zeitlich befristet degressiv mit mindestens 25 % abgeschrieben werden können;

    besondere Förderung von Pilotanlagen für noch nicht marktreife emissionsarme Technologien;

    gezielte Investitionshilfen zur Entwicklung der deutschen Solarindustrie;

    Ausstattung aller Güter und Materialien, die auf den Markt kommen, mit einem digitalen Produktpass bis 2030;

    Gründungswelle neuer Genossenschaften von sozial-ökologisch inspirierten und am Gemeinwohl orientierten Unternehmen als Ziel; Einführung einer Unternehmensform für Verantwortungseigentum;

    Verringerung bürokratischer Lasten, innovationsfreundliche Steuerpolitik und breitenwirksame Forschungslandschaft zur Unterstützung des Mittelstandes;

    nachhaltige Ausgestaltung der Förderprogramme und Investitionszuschüsse, sodass sie vor allem KMU zugutekommen;

    dauerhaft verbesserter Kündigungsschutz für kleine und mittlere Unternehmen und mehr Rechte, befristete Mietverträge zu angemessenen Bedingungen zu verlängern;

    Neustart nach der Coronakrise: Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags vor allem für kleine und mittlere Unternehmen; Einführung attraktiver und zeitlich begrenzter Abschreibungsbedingungen; Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen, sich mit vereinfachten Restrukturierungsverfahren leichter neu aufzustellen;

  • Marktwirtschaftliche Wirtschaftspolitik: Schutz des Eigentums, Vertragsfreiheit, Einheit von Handeln und Haftung, Berufsfreiheit, wettbewerbliche Wirtschaftsordnung;

    Entlastung des Mittelstandes;

    komplette Befreiung der Wirtschaft von politisch herbeigeführten Belastungen;

    Entschädigung der Wirtschaftssektoren, die von den Corona-Maßnahmen besonders betroffen sind;

    Entfesselung von Investitionen in Technologieführerschaft; verstärkte Ausrichtung von Schulbildung, Hochschulbildung und Forschung verstärkt auf MINT-Fächer; Förderung der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Produkte; Förderung von Selbstständigkeit und Erfindergeist; Nutzung der Dynamik kleiner innovativer Einheiten;

    Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen im Inland; Infrastruktur auf einen zeitgemäßen Stand bringen; Beendigung von Staatseingriffen in den Energiemarkt;

    Entschlackung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts;

    Beendigung der Benachteiligung des Mittelstands gegenüber multinationalen Großkonzernen;

    Sicherstellung verlässlicher rechtlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen;

    Überprüfung, ggf. Abbau bzw. Befristung von Regulierungen und Subventionen;

    Überprüfung und Reduzierung der wirtschaftsrelevanten Rechtsgebiete auf Streitanfälligkeit;

    keine Enteignungen, keine Abschaffung von Privateigentum und Vertragsfreiheit;

    Wiederbelebung der sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard und Schaffung von Wohlstand für alle;

  • Bessere Ausstattung von Polizei und Justiz;

    Erneuerung der Sicherheitsarchitektur;

    Erarbeitung von Vorschlägen für eine Reform der Sicherheitsarchitektur in einer Föderalismuskommission III von Bund und Ländern;

    Verankerung des Trennungsgebots der Aufgaben von Nachrichtendiensten und Polizei voneinander im Grundgesetz;

    Ausbau von Europol zu einem echten europäischen Kriminalamt;

    umfassende Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste nach einem Drei-Säulen-Modell;

    nachhaltige Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, besonders im Bereich der Organisierten Wirtschaftskriminalität;

    Innere Führung: Schaffung eines Beirats „Innere Führung“ bei der Polizei, der Kriterien für Fehlerkultur und Selbstreflexion in der Polizeiarbeit erarbeiten soll;

    stärkere Rolle für wissenschaftliche Erkenntnisse zu Radikalisierung, Extremismus und Rassismus in der Ausbildung und Sensibilität für Diskriminierungen;

    bessere Dokumentation von Gewalt und Übergriffen gegen Polizeibeamtinnen und-Beamte sowie andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes;

    Pseudonyme Kennzeichnungspflicht für Beamtinnen und Beamte;

    bessere und funktionale Personal- und Sachausstattung für die Polizei; insbesondere Ausrüstung mit dem neuesten Stand der Technik und mit kompatiblen IT-Infrastrukturen;

    Prüfung, ob Aufgaben, die derzeit von der Polizei betraut werden, im vollen Umfang oder in Teilen von anderen behördlichen Einrichtungen ausgeführt werden können;

    Generalrevision des Waffenrechts, um Praktikabilität und Praxisnähe zu verbessern;

    Gefährder und Extremisten dürfen keine Waffen besitzen;

  • Verstärkter Einsatz softwaregestützter Werkzeuge, mit deren Hilfe sich die Tatmuster von Einbrechern vorhersagen lassen;

    mehr Polizeipräsenz; Entlastung der Polizei von bürokratischen Aufgaben; stärkere Polizeipräsenz in Zügen, auf Bahnhöfen und Flughäfen;

    konsequenter Schutz der Einsatzkräfte; Erhöhung der Mindeststrafe für tätliche Angriffe auf sechs Monate, für heimtückische Attacken auf ein Jahr;

    flächendeckende Verwendung von Bodycams, auch bei Einsätzen in Wohnräumen;

    Prüfung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage;

    Erweiterung des Einsatzes der elektronischen Fußfessel bei Sexualstraftätern; lebenslanger Eintrag im erweiterten Führungszeugnis für Vergehen an Kindern und Jugendlichen;

    Verpflichtung der Internetdienste, bei Kenntnis von sexuellem Missbrauch von Kindern auch Bestandsdaten an die Ermittler weiterzugeben;

    grundrechtskonforme Regelung auf europäischer Ebene zur Speicherung und zum Abruf von Telefonnummern und IP-Adressen, die den Einsatz der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gegen Kindesmissbrauch ermöglicht;

    rigorose Ahndung von Gewalt gegen Frauen;

    noch konsequentere Bekämpfung von Geldwäsche und verfassungskonforme Regelung, dass bei Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt;

    Frankfurt a.M. als Sitz der neuen unabhängigen EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;

    Null Toleranz gegenüber kriminellen Familienclans; Möglichkeit zum Austausch aller relevanten Daten für Strafverfolgungs- und Sozialbehörden und im Bedarfsfall auch Schulbehörden;

    Schutz der Demokratie vor Extremisten und Terroristen; keine Schwächung des Verfassungsschutzes;

    Schaffung von Spezialeinheiten der Polizei für sogenannte „Cold Cases“, um ungeklärte schwere Straftaten mit möglicherweise rechtsextremistischen Hintergrund auf neue Ermittlungsansätze zu überprüfen;

    Bekämpfung des Islamismus mit der ganzen Härte des Rechtsstaates; Herstellung von Transparenz bei ausländischen Geldgebern von Moscheen in Deutschland; regelmäßige Vorlage von Extremismusberichten der Bundesregierung, die die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen mit Blick auf Demokratiefeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus ausleuchten;

    Verhinderung von Radikalisierung; systematische Evaluierung, Professionalisierung und Standardisierung der Präventionsprogramme des Bundes gegen Extremismus; Wiedereinführung einer Demokratieklausel;

    Überwachung von Gefährdern mit allen gesetzlichen Möglichkeiten; Nutzung aller technischen Möglichkeiten zur wirksamen Überwachung, wie z.B. elektronische Fußfessel; Sicherungsverwahrung bei radikalisierten Gefährdern bereits für Ersttäter;

    Austrocknung der Terrorismusfinanzierung; Ankopplung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen wieder an das Bundeskriminalamt; Einsatz im Notfall aller staatlichen Kräfte, auch Bundeswehr, zum Schutz der Menschen in Deutschland angesichts der terroristischen Bedrohungen; Ermöglichung, in besonderen Gefährdungslagen die spezifischen Fähigkeiten der Bundeswehr im Innern unterstützend zu nutzen, um terroristische Gefahren bewältigen zu können;

     

  • Gute Sozial-, Arbeitsmarkt-, Kinder-, Familien- und Integrationspolitik als notwendige Basis einer erfolgreichen Prävention von Kriminalität;

    modernes Dienstrecht, gute Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung für Beamt*innen und Mitarbeiter*innen der Polizei;

    Bekämpfung der Organisierten Kriminalität;

    kontinuierliche und flächenübergreifende Strukturermittlungen der Länderpolizeien, der Bundespolizei und des Zolls zusammen mit BKA und Europol;

    Verbesserung der Strukturen der Sicherheitsbehörden;

    Fortführung des Paktes für den Rechtsstaat;

    Voranbringen von Maßnahmen zum Schutz vor Radikalisierung und zur Deradikalisierung von Straftäter*innen mit den Bundesländern;

    regelmäßige Erarbeitung eines Periodischen Sicherheitsberichts;

  • Einrichtung von unabhängigen Beschwerde- und Vermittlungsstellen gegen Polizeigewalt und Diskriminierung durch Polizeibeamt*innen;

    Aufbewahrung von Einsatzprotokollen und Polizeivideos bei Treuhandstellen zur Aufklärung und Vermeidung von Übergriffen;

    sofortige Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht;

    Rückgängigmachung der Strafverschärfungen für Widerstandsdelikte;

    Stärkung eines humanistischen Menschenbildes in der Polizei und Entgegenwirken gegen menschenfeindliche Einstellungen;

    Verhinderung von Racial Profiling mit klaren Regeln;

    keine Militarisierung der Polizei durch Ausstattung mit Maschinenpistolen und „weniger tödlichen Waffen“ wie Tasern, Gummigeschossen oder mit bewaffnetem SEK gegen Demonstrationen; massive Einschränkung des Einsatzes von Pfefferspray und Verbot im Zusammenhang mit Versammlungen, Ansammlungen im öffentlichen Raum und Veranstaltungen;

    Abschaffung des Verfassungsschutzes und perspektivisch aller Geheimdienste und Ersetzung durch eine Beobachtungsstelle „Autoritarismus und gruppenbezogene Menschen Feindlichkeit“;

    Beendigung der Zivil-militärischen Zusammenarbeit zugunsten einer Stärkung des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes;

    strengere Reglementierung von Waffen-und Munitionsbesitz; konsequentes Waffenverbot für Gewalttäter*innen;

     

    Rassismus:

    Bundesantidiskriminierungsgesetz zum Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen; Antirassismusbeauftragte*r mit echten Befugnissen;

    Aufnahme einer Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierung in Art. 3 GG;

    Partizipationsgesetz, um Menschen mit Rassismus-Erfahrung besser einzubeziehen und mehr in der Gesellschaft zu repräsentieren;

    humanitäres Bleiberecht für Betroffene rechter Gewalt ohne festen Aufenthaltsstatus;

    Extremismus:

    stärkere und langfristige finanzielle Unterstützung von Projekten der mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, Opferberatungen und zivilgesellschaftlichen Demokratiebündnisse sowie Antifa-Initiativen mit einem Demokratiefördergesetz;

    Ersetzung des Verfassungsschutzes durch eine unabhängige Beobachtungsstelle „Autoritarismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“; Aufdeckung und Beendigung des V-Leute Systems des Inlandsgeheimdienstes und seiner Verstrickungen mit der extremen Rechten;

    Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis für Reichsbürger*innen und Neonazis;

    wissenschaftliche Untersuchung extrem rechter Einstellungen und rassistischer Praktiken bei Polizei und Bundeswehr; unabhängige Beschwerde- und Vermittlungsstelle auf Bundesebene, Kennzeichnungspflicht, Überarbeitung der Ausbildung sowie Rotationsmodelle für geschlossene Einheiten;

    Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Rechtsterrorismus;

    Verbot militanter, bewaffneter, neonazistischer Organisationen;

    8. Mai als Tag der Befreiung vom Faschismus als bundeseinheitlicher Feiertag;

     

  • Stärkung der Polizei, in der Stadt und auf dem Land, analog und digital; Offensive bei der Besetzung offener Stellen; Ermöglichung spezialisierter Ausbildungen und Studiengänge;

    Polizei soll die Diversität der Bevölkerung widerspiegeln;

    Einführung einer individuellen, aber anonymisierten Kennzeichnung für die Bundespolizei;

    unabhängiger Bundespolizeibeauftragter mit umfassenden Kompetenzen;

    Ausgestaltung der Kontrollbefugnisse der Bundespolizei, dass sie nicht mehr zu Racial Profiling führen;

    unabhängige wissenschaftliche Studien zu Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden; bessere Ermöglichung von Polizeiforschung;

    Wiedereinführung des periodischen Sicherheitsberichts;

    Neuordnung des Verfassungsschutzes; Verbesserung der Analysefähigkeit des Verfassungsschutzes;

    strukturelle Neuaufstellung des Verfassungsschutzes mit einem unabhängigen, wissenschaftlich aus öffentlichen Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung; verkleinertes Bundesamt für Gefahrenerkennung und Spionageabwehr; klare Abgrenzung von polizeilichen Aufgaben; engere und effektivere parlamentarische Kontrolle;

    Bekämpfung rechtsextremistischer Strukturen, auch innerhalb der Sicherheitsbehörden; unabhängige wissenschaftliche Studien zu Rassismus und Rechtsextremismus in den verschiedenen Sicherheitsbehörden;

    Einrichtung eines Fonds für Opfer und Betroffene, insbesondere rechtsextremer, rassistischer oder islamistischer Gewalt;

    Schutz vor Terrorismus; effektive intersektionsal ausgerichtete Präventionsarbeit, bessere Vernetzung der Sicherheitsbehörden, konsequente Überwachung von sog. Gefährder*innen; europäisch abgestimmte Definition des Gefährderbegriffs;

    Reform der Kooperation und Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden auch über Ländergrenzen hinweg; Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Terrorabwehrzentren GTAZ und GETZ; Ablehnung von Grundrechtseingriffen aufgrund einer Einstufung als sogenannte Gefährder*in jenseits der Terrorabwehr;

    mehr Sicherheit durch weniger Waffen; Dokumentierung, ob eine Straftat mit einer legalen oder illegalen Schusswaffe begangen wurde; schrittweise Beendigung der Verfügbarkeit von tödlichen Schusswaffen, außer für Jäger*innen, die ohne diese Waffen ihre Aufgaben nicht erfüllen können; Umstellung auf nichttödliche Schusswaffen im Bereich des Schießsports, im Dialog mit Sportschütz*innen;

    Bevölkerungsschutz: mehr Kompetenzen für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe;

    weitere Stärkung des freiwilligen und spontanen Helfer*innen-Engagements;

    Schutz für Whistleblower;

    Erweiterung der Kriminalstatistik, damit das Ausmaß der in Deutschland verübten Femizide und anderer Straftaten, die aus Frauenhass begangen werden, differenziert erfasst wird und diese Taten systematisch als Hasskriminalität eingestuft werden;

    Evaluierung des Gewaltschutzgesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor geschlechterspezifischer Gewalt;

    Ermöglichung eines eigenständigen Aufenthaltstitels für gewaltbetroffene Frauen, deren Aufenthaltsstatus von dem Aufenthaltsstatus ihres Ehepartners oder Partners abhängt;

  • Koppelung der Gewährung staatlicher Fördergelder an eine Verpflichtungserklärung, keine extremistischen Strukturen zu unterstützen;

    Wiedereinführung einer verbindlichen Extremismusklausel; Verbot der linksextremistischen Plattform „Indymedia“;

    wirksame Bekämpfung der Ausländerkriminalität; Erleichterung der Ausweisung, insbesondere Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung schon bei geringfügiger Kriminalität; Ausweisung bereits durch die Strafgerichte; Ermöglichung der Unterbringung nicht abgeschobener Krimineller im Ausland; Schaffung der Möglichkeit, gefährdeter, insbesondere Terroristen, so lange in Haft zu nehmen, wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht;

    Rücknahme der Einbürgerung bei schwerer Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung (Mitwirkung in Terrororganisationen, Zugehörigkeit zu kriminellen Clans,);

    Jugendstrafrecht: Absenkung des Strafmündigkeitsalters auf zwölf Jahre; Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mit Erreichen der Volljährigkeit;

    Stärkung der Bundespolizei: Ausweitung des Zuständigkeitsbereichs der Bundespolizei zur Bekämpfung illegaler Migration und grenzüberschreitender Kriminalität auf 50 km an den Landesgrenzen und 80 km im Seebereich; Einsatz modernster Fahndungstechnik wie Gesichtserkennungssoftware für die Bundespolizei;

    Reform der Polizei: bundeseinheitliche Besoldung und angemessene Vergütung mit Gefährdungszulagen und weiteren Zulagen für Überstunden und Sondereinsätze für Polizei, Soldaten und Rettungsdienste; angemessene Bewaffnung und Ausrüstung; Übernahme der Dienstunfähigkeit-und Diensthaftpflichtversicherung durch den Dienstherrn;

    Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten; Einsatz von Videoüberwachung mit Gesichtserkennungssoftware an kriminalitätsneuralgischen Plätzen und Gebäuden; Untersuchung vorhandenen DNS-Spurenmaterials auch auf biografische Merkmale der gesuchten Personen bei Fahndung nach unbekannten Tätern;

    Bekämpfung der Organisierten Kriminalität: Vereinfachung der Ausweisung von Ausländern, die die Mehrzahl der Täter im Bereich der Organisierten Kriminalität sind; Einführung der OK-Zugehörigkeit als Ausweisungsgrund;

    keine Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie;

  • Familien:

    modernes Sorge-, Reproduktions- und Abtreibungsrecht;

    Einführung eines Kinderchancengeldes aus Grundbetrag, Flexibetrag und nichtmateriellem Chancenpaket;

    Entbürokratisierung und Digitalisierung des Elterngeldes, Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus; Abbau von Ungerechtigkeiten wie beim Insolvenzgeld oder bei Mischeinkünften; Anpassung des „ElterngeldPlus“ und des Partnerschaftsbonus an die Lebensrealität der Familien;

    Verlängerung des Rechtsanspruchs auf „Partnermonate“ beim Elterngeld auf drei Monate; Erhöhung der Mindest- und Maximalbeträge;

    Anhebung des Kinder- und Auszubildendenfreibetrages sowie des Freibetrages für Alleinerziehende;

    Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit von Betreuungskosten, gesetzlichen Unterhaltsleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen;

    Festhalten am Splittingverfahren für Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaften;

    Schaffung eines modernen Fortpflanzungsmedizingesetzes; Legalisierung der Eizellspende; Klarstellung, dass die Embryonenspende zulässig ist; Ermöglichung der nichtkommerziellen Leihmutterschaft mit klarem Rechtsrahmen;

    bessere finanzielle Förderung von Kinderwunschbehandlungen; Anspruch auf Förderung auch für Paare ohne Trauschein und Alleinstehende;

    rechtliche Anerkennung von Mehrelternschaft; Elternschaftsvereinbarungen bereits vor der Empfängnis;

    Ermöglichung von Adoptionen auch für unverheiratete Paare; Gleichstellung unverheirateter Paare mit verheirateten Paaren im Adoptionsrecht;

    bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Hebammen und Geburtshelfer, innovative Möglichkeiten für eine bessere Unterstützung; Entlastung der Hebammen von fachfremden Tätigkeiten; Einführung des ergänzenden Berufs der „Mütterpflegekraft“ für die Vor- und Nachsorge im Wochenbett;

    ersatzlose Streichung des Paragrafen 219 a StGB;

    Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz; erweitertes Offenbarungsverbot; vollständige Übernahme der Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen von den Krankenkassen; wirksames Verbot nicht notwendiger genitalverändernder Operationen an intergeschlechtlichen Kindern;

    gesetzliche Verankerung der Verantwortungsgemeinschaft neben der Ehe; Belange der Kinder und das Namensrecht bleiben davon unberührt; keine Begründung von Aufenthaltsberechtigungen oder von Arbeitserlaubnissen;

    „Wechselmodell“ als gesetzliches Leitbild bei der Betreuung minderjähriger Kinder;

    Verbesserung des Umgangsrechts der Großeltern mit Enkelkindern;

    Liberales Bürgergeld:

    Zusammenfassung steuerfinanzierter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld in einer Leistung und an einer staatlichen Stelle, auch im Sinne einer negativen Einkommensteuer;

    bessere Hinzuverdienstregeln beim Arbeitslosengeld II (ALG II);

    Ausweitung des Schonvermögens in der Grundsicherung;

    einheitlicher Satz für alle erwachsenen Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher beim Arbeitslosengeld II beziehungsweise beim angestrebten Liberalen Bürgergeld;

  • Familien:

    Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld um weitere zwei auf insgesamt 16 Monate; praktikablere Gestaltung der Zeitwertkonten und Nutzbarmachung als Familienzeitkonten;

    maximale Vereinfachung von Familienleistungen; digitale Beantragung von Geburtsurkunde, Kindergeld, Elterngeld und Kinderzuschlag sowie des Bildungs-und Teilhabepakets;

    Verbesserung der Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen;

    finanzielle Entlastung für Familien mit Kindern und Ermöglichung von Wohneigentum;

    voller Grundfreibetrag für Kinder als Einstieg in ein Kindersplitting;

    Ausweitung des KfW-Wohneigentumsprogramms für Familien; Förderung der energetischen Sanierung des Familieneigenheims;

    Ermöglichung für die Länder, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 € pro Erwachsenen und 100.000 € pro Kind beim erstmaligen Erwerb selbstgenutzten Wohnraums zu gewähren;

    weiteres Vorantreiben der nationalen Diabetes-Strategie und des nationalen Aktionsplans INFORM im Bereich Familie, Kinderbetreuung und Schule;

    Anpassung der familienrechtlichen Vorschriften im Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht; Aufenthalts- und Betreuungsregelung, die in jedem Einzelfall bestmöglich das Kindeswohl sicherstellt;

    deutschlandweite Etablierung von Einrichtungen für die Erstversorgung von Kindern, die zu Opfern der Gewalt wurden; Kombination der medizinischen und psychologischen Notfallversorgung mit der Aufnahme juristisch verwertbarer Befunde und gerichtsfester Befragungen der Opfer; Gewährung der Anschubfinanzierung z.B. für die Ausstattung über ein Bundesprogramm;

    Stärkung der politischen Bildung und Wertekunde in der Jugendarbeit;

    Entwicklung einer umfassenden Strategie gegen Einsamkeit; leichtere Zugänglichkeit ehrenamtlicher Strukturen und Netzwerke wie aufsuchenden Nachbarschaftshilfe und Sozialarbeit

    Erhalt des Prinzips des Forderns und Förderns;

    kein bedingungsloses Grundeinkommen;

    Offensive zur beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, um z.B. Sprachkompetenzen und Ausbildungsfähigkeit zu verbessern;

    neue Ausgestaltung der Anrechnung von Einkommen im SGB II, um mehr Anreize zur Aufnahme einer Beschäftigung zu setzen;

    deutliche Ausweitung der Hinzuverdienstregeln im Rahmen des Jugendschutzes;

    Vereinfachung des SGB II-Leistungsrechts, dass sich damit der Verwaltungsaufwand und die Zahl der Gerichtsverfahren deutlich reduziert;

    Inklusion:

    Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes;

    Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements gemeinsam mit den Schwerbehindertenvertretungen;

    Neuregelung der Berechnung des Werkstattlohns; Aufhebung der derzeitigen Deckelung des Arbeitsförderungsgeldes;

    Menschen mit Behinderungen sollen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen können;

  • Vier-Säulen-Modell für mehr Familienzeit: zwei Wochen Elternschaftszeit; Familienarbeitszeit; dauerhafte Ausweitung der pandemiebedingt erhöhten Kinderkrankentage auf 20 Tage pro Kind, Jahr und Elternteil; Familienpflegezeit mit 15 Monaten Anspruch auf Unterstützung bei einer Arbeitszeitreduzierung für jeden pflegenden Angehörigen ab Pflegegrad zwei;

    Kindergrundsicherung: Infrastruktur für gerechte Bildung und Teilhabe für alle Kinder; Kindergeld, das nach Einkommen der Familie gestaffelt ist, als Ersatz für den Kinderfreibetrag;

    Bündelung der Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien, die von Krankheit und Behinderung betroffen sind;

    Ausbau der bezahlbaren Wohnheimangebote für Auszubildende und Studierende; Ermöglichung des Jugendwohnens im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bis 27 Jahre;

    Rechtsanspruch auf Förderung aller Freiwilligendienst-Vereinbarungen für unter-27-jährige; bundesweit einheitliches Freiwilligen Geld, das junge Menschen zusammen mit dem neuen gestaffelten Kindergeld elternunabhängig absichert;

    Jugend-Check für jedes neue Gesetz;

    Rechtsanspruch auf ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot im Grundschulalter;

    Start der Bundesinitiative Chancengleichheit in der Bildung;

    Bundesprogramm für Schulsozialarbeit mit Mitteln zur Förderung von Chancenhelfern für jede Schule;

    neuer sozial-ökologischer Gesellschaftsvertrag, der dafür sorgt, dass im Wandel niemand abgehängt wird;

    Schaffen gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Deutschland; Vollendung der deutschen Einheit; Reduzierung des Ungleichgewichts zwischen Metropole und Peripherie; Anerkennung der spezifisch ostdeutschen Lebenserfahrungen und Lebensleistungen; Erhöhung der Sichtbarkeit der Ostdeutschen in allen Bereichen;

    Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer solidarischen Arbeitsversicherung; Umbau der Bundesagentur für Arbeit zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung;

    Erleichterung des Zugangs zum Arbeitslosengeld; längerer Bezug von Arbeitslosengeld I für die, die länger eingezahlt haben;

    Ausbau und Weiterentwicklung des sozialen Arbeitsmarkts; grundlegende Überarbeitung der Grundsicherung und Ausbau zu einem;

     

    Betreuungsschlüssel für Hebammen, der eine 1-zu-1-Betreuung im Kreissaal vorsieht;

    leistungsgerechte Vergütung der freiberuflichen Hebammen;

    kostenfreier Zugang zu Verhütungsmitteln; gezielte Förderung der Erforschung von Verhütungsmethoden für Männer;

    Angebot von Schwangerschaftsabbrüchen als Grundversorgung für Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten;

    Abschaffung des Paragrafen 219 a; Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht;

  • Soziale Sicherung:

    garantiertes Mindesteinkommen von 1.200 € in jeder Lebenssituation, in der es gebraucht wird;

    Recht auf Erwerbsarbeit mit einem einklagbaren individuellen Rechtsanspruch;

    längerer Anspruch auf Arbeitslosengeld für alle Menschen, insbesondere Berufseinsteiger*innen; ausnahmslose Abschaffung von Sperrzeiten und Sanktionen;

    dauerhafter Ausbau von Kurzarbeit als schnell wirkendes Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen;

    Schaffung eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors;

    bedarfsdeckende und sanktionsfreie individuelle Mindestsicherung; jährliche Anhebung entsprechend den Lebenshaltungskosten; Einbeziehung von Asylbewerber*innen und hier lebenden EU Bürger*innen in die individuelle Mindestsicherung;

    sofortige Erhöhung der derzeitigen Grundsicherungsleistungen auf 658 € plus Übernahme der Wohn- und Stromkosten; Einbeziehung der laufenden tatsächlichen Kosten für Digitales in den Regelsätzen;

    einmaliger Zuschuss von 500 € für schulpflichtige Kinder im Leistungsbezug als Sofortmaßnahme für Computer, Drucker und weitere IT-Ausstattung;

    Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung; Erhöhung des Kindergeldes für alle Kinder auf 328 € monatlich als Sofortmaßnahme;

    Verlängerung des Elterngeldanspruchs auf zwölf Monate pro Elternteil bzw. 24 Monate für Alleinerziehende; keine Anrechnung des Elterngeldes auf Transferleistungen;

    dauerhafte Verlängerung der Kinderkrankentage; zusätzlicher Elternschutz von zehn Tagen bezahlter Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes;

    geschlechtergerechte Steuermodelle statt Ehegattensplitting;

    Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz;

    Alter:

    altersgerechte, gemeinnützige, inklusive und vielfältige Wohn-und Betreuungsformen; wirksame Hilfe und Konzepte gegen soziale Isolation und Einsamkeit im Alter; gute und altersgerechte gesundheitliche Versorgung; Stärkung der Mitbestimmungsrechte für Senior*innen auf Bundes-, Länder-, Kreis- und Kommunalebene; eigenständiges Teilhabegesetz für Senior*innen;

    Inklusion:

    finanzielle und personelle Ausstattung der Beratungsstellen der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, dass sie ihre Beratungsdienste langfristig und barrierefrei anbieten können;

    Einschluss von Menschen mit Behinderungen in Initiativen zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit; besondere Berücksichtigung von Frauen mit Behinderungen;

    Sonderarbeitswelten (Werkstätten für behinderte Menschen) Schritt für Schritt überflüssig machen; sofortige Einführung des Tarif- bzw. des gesetzlichen Mindestlohnes;

    Angleichung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen und der Werkstatträte an die Rechte der Betriebs- und Personalräte;

    Aufnahme von verbindlichen und wirksamen gesetzlichen Regelungen, mit denen private Anbieter*innen von öffentlich zugänglichen Gütern und Dienstleistungen zur Herstellung von Barrierefreiheit verpflichtet werden;

    grundsätzliches Gebot der Barrierefreiheit für den Wohnungsbau; keine Verweigerung der Zustimmung von Vermieter*innen zu einem behindertengerechten Umbau der Wohnung;

    menschenrechtskonformes Bundesteilhabegesetz;

  • Aufnahme starker Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz;

    Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung;

    Stärkung der Jugendverbände mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen;

    Kindergrundsicherung: Zusammenfassung von Kindergeld, Kinderfreibeträgen, Kinderzuschlag, Sozialgeld für Kinder und der Bedarfe für Bildung und Teilhabe in einer neuen eigenständigen Leistung; GarantiePlus-Betrag für Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen zusätzlich;

    Bundesinklusionsgesetz; Ausgestaltung aller Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien richten;

    Stärkung der digitalen Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und der Jugendhilfe, mit Fortbildungen für Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern;

    Schutz der Kinder vor Gewalt; gesetzliche Grundlage und dauerhafte Absicherung für die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindermissbrauchs; systematische Ausbau der bundesweit spezialisierten Fachberatungsstellen; finanzielle Absicherung der telefonischen und Online-Beratungsangebote;

    Familien:

    KinderzeitPlus: Ausweitung des Elterngeldes auf 24 Monate; acht Monate pro Elternteil, weitere acht Monate flexibel; zusätzliche Berücksichtigung der Bedarfe der Familien von Kindern mit Behinderungen;

    Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil; 30 Tage für Alleinerziehende; in den ersten Lebensjahren zusätzlicher erhöhter Anspruch auf Kinderkrankengeld; Anheben der Altersgrenze auch hier auf 14 Jahre;

    Ermöglichung der Mutterschutzregelungen auch nach einer Totgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche;

    Absicherung für alle Familienformen; modernes und liberales Namensrecht; Reform des Abstammungsrechts, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in Ehen zwischen einem Mann und einer Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt;

    Berücksichtigung der Elternschaft von Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“ im Abstammungsrecht;

    Ermöglichung einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften, alle lesbischen Paare und alleinstehende Frauen;

    schnellstmögliche Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch;

    unbürokratische Übernahme der Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung für Empfänger*innen von staatlichen Transferleistungen und Geringverdiener*innen; perspektivisch kostenfreier und leichter Zugang zu Verhütungsmitteln für alle;

    neue Rechtsform: Pakt für das Zusammenleben;

    Menschen mit Behinderungen:

    Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarkts; bessere Unterstützung von Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen; höhere Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber*innen, die nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen;

    Ausbau des Budgets für Arbeit und Absicherung von Menschen, die es nutzen, in der Arbeitslosenversicherung;

    Budget zur Deckung der Bedarfe, das den Leistungen entspricht, die sie im Inland erhalten, für Auszubildende und Studierende mit Behinderung bei Auslandsaufenthalten;

  • Wiederherstellung des grundgesetzlich garantierten, besonderen Schutzes der Familie;

    Einleitung eines Paradigmenwechsels mit steuerlichem Familiensplitting und Anhebung des Kinderfreibetrages;

    Entlastung der Familien, indem ihnen Rentenbeiträge in Höhe von 20.000 € pro Kind freigestellt werden;

    Absenkung der Mehrwertsteuer für Artikel des Kinderbedarfs auf den reduzierten Satz;

    Unterstützung der Familien; Einführung eines Betreuungsgeldes für Eltern bzw. Großeltern für die ersten drei Jahre als Lohnersatzleistung mit Orientierung am bisherigen durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Jahre vor Geburt des ersten Kindes;

    Beibehaltung des Kindergeldes; Unterbindung von Missbrauchsmöglichkeiten;

    Ehe-Start-Kredit zur Unterstützung junger Familien bei Erstanschaffungen bei Familiengründung;

    Verlängerung der Regelstudienzeit für alle Studenten mit Kindern auf Antrag um bis zu sechs Semester;

    Vereinfachung des Wiedereinstiegs von Eltern nach der Babypause durch nach Kinderzahl gestaffelte Lohnsubventionen an die Arbeitgeber;

    vergünstigte Abgabe von Bauland an Familien, Verbesserung der Konditionen der KfW;

    Aufnahme einer kinderfreundlichen Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz;

    Einsetzung von Familienbeauftragten, die familienfreundliche Entscheidungen sicherstellen;

    stärkere Förderung von Mehrgenerationenfamilien;

    Ausrichtung der Jugendpolitik auf eine Förderung der Familien und Verfolgung des Zieles, dass die Kinder in ihren Familien bleiben;

    Installierung einer unabhängigen Kontrolle der Jugendämter und der freien Träger, um dem dort herrschenden Wildwuchs Einhalt zu gebieten;

    Willkommenskultur für Kinder; Erleichterung und Förderung des lebensrettenden Auswegs der Adoption; weiterer Ausbau der Möglichkeiten der anonymen bzw. vertraulichen Geburt; Sicherstellung der Verfügbarkeit von Babyklappen;

    Durchführung von Schwangerschaftsberatungen mit transparenten Qualitätsstandards und möglichst unter Einbeziehung der Väter;

    Minderung von Trennungsfolgen; familienfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik zur Vermeidung von Trennungen; Stärkung der Umgangsrechte und-Pflichten beider Elternteile; gemeinsames Sorgerecht ab Geburt auch bei nichtehelichen Kindern;

    verantwortungsvolle Kinderbetreuung; Freihalten der Kitas und Schulen von Angst und Hysterie und Vermittlung einer positiven Lebenseinstellung;

    Schutz der Intimsphäre der Kinder, damit sie ihre Sexualität selbstbestimmt herausbilden können;

    Deutsch als Sprache in Kindergärten;

    stärkere Förderung als bisher von Betriebskindergärten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu vereinfachen;

    Wohnungslosigkeit:

    Einführung einer bundesweiten zentralen Statistik zur Erfassung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit;

    Menschen mit Behinderungen:

    bessere Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen; Schaffung der Voraussetzungen für eine soziale Assistenz zur Entlastung der Angehörigen;

  • Ausbau der Infrastrukturen;

    Verkauf unnötiger staatlicher Beteiligungen sowie aller Unternehmensanteile, die nicht zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören, insbesondere Post und Telekom; Investierung des Erlöses in die digitale Infrastruktur;

    ganzheitliche Infrastrukturstrate-gie für Europa; Ausbau transeuropäischer Transportnetze;

    Verbesserung der Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen;

    Verbindung eines möglichen Entschuldungsprogramm des Bundes für die Komunen in den zulässigen verfassungsrechtlichen Grenzen mit Infrastrukturprojekten, regionaler Wirtschaftsförderung und einer grundsätzlichen Reform der Gemeindefinanzen;

    Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität;

  • Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ als wichtiges Förderanträgen für die ländlichen Räume;

    besonders strukturschwache Gebiete zu Modellregionen machen;

    vermehrtes Setzen auf Regionalbudgets ohne thematische und organisatorische Vorgaben;

    Ansiedlung weiterer Bundesbehörden in Ostdeutschland;

    Intensiver Ausbau der Verkehrsinfrastruktur nach Polen und Tschechien mit einem Sonderprogramm;

    Menschen für ländlichen Raum begeistern und Arbeitsplätze auf dem Land schaffen;

    flächendeckende Einrichtung von Heimatagenturen;

    Gestaltung des Strukturwandels in den ehemaligen Kohleregionen durch Ansiedelung von Behörden und Forschungseinrichtungen im Osten Deutschlands;

    Unterstützung von Unternehmen, Hochschulen und Verbänden durch aktive Strukturpolitik, sich in ländlichen Regionen anzusiedeln;

  • Gestaltung des klimafreundlichen Infrastrukturausbaus auf Grundlage eines neuen, gesamtgesellschaftlichen Infrastrukturkonsenses;

    Gezielte Investitionen in Infrastruktur und Innovationen zur Stärkung der industriellen Basis des Arbeitsmarkts;

    Absicherung der gemeinsam mit den Ländern getragenen Städtebauförderung;

    Unterstützung der Städte dabei, die Innenstädte lebendig zu halten und notwendige Nutzungsänderungen mitgestalten zu können;

    Vorantreiben der Entwicklung gemeinsamer Märkte und Infrastrukturen in Europa;

  • Ausbau einer frauengerechten und familienentlastenden Infrastruktur in zentraler und ortsnaher Lage mit guter Erreichbarkeit;

    Streichung des kommunalen Eigenanteils bei Aufwertungsmaßnahmen;

    „Smart City“ darf kein Geschäftsmodell großer Konzerne bleiben; neue Technologien gehören in Bürger*innenhand;

    Kleingartensicherungsprogramm gegen die Verdrängung von Kleingärten;

    Dorf- und Stadtplanung, die Lebensqualität für alle in den Mittelpunkt stellt; keine Politik, die im Interesse von Investoren große Einkaufszentren und Malls fördert;

    Streichung der ungerechtfertigten Altschulden aus dem DDR-Wohnungsbau;

    Stadt- oder Dorfentwicklung mit öffentlichen Räumen und Plätzen der Begegnung sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen;

    Investitionsprogramm für den Stadtumbau, um die einseitige Fokussierung auf Automobilität zu überwinden;

  • Neue Gemeinschaftsaufgabe „regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz;

    Regionalbudgets zur Ermöglichung für Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort, ihre Dörfer und Städte selbstbestimmt zu entwickeln und zu gestalten;

    Ansiedelung von Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland und neuen Forschungsinstituten in strukturschwachen Regionen;

    Neugestaltung der Innenstädte; Neuausrichtung der Städtebauförderung; mehr Stadtgrün und Wasserflächen; zusätzliche Mittel für Smart-City-Projekte;

    Investitionen in den Dachausbau und die Modernisierung leerstehender Wohnungen mit dem „100.000 Dächer und Häuser“-Programm;

    ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung als Teil der Daseinsvorsorge;

    Schaffung von Anreizen für die Revitalisierung alter Bausubstanzen statt für Neubauten auf der grünen Wiese;

    schnelles Internet überall: Stärkung des offenen Zugangs zu bestehender Glasfaser;

  • Förderung regionaler Strukturen auch beim Glasfaser- und Funknetzausbau;

    gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen in ganz Deutschland;

    Landschaft als Teil regionaler Identität; starke regionale Verankerung bei Umwelt- und Landschaftsschutz;

    Erhalt des kulturellen Erbes; ortsübliches Bauen und sorgfältige Rekonstruktion von historischen Ortskernen und Einzelgebäuden;

    Großstädte und ihr ländliches Umland sind als Einheit zu denken; räumliche Weiterentwicklung entlang der Verkehrsachsen; Förderung der Siedlungsentwicklung im Umland; Entlastung der Verdichtungsräume;

    Belassung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand; regionale Wasserversorgung durch Kommunen und Zweckverbände;

    keine EU-weite Liberalisierung und Kommerzialisierung des Wassermarkts;

    keine generelle Privatisierung des Wassers oder der Wasserwerke, die durch Richtlinien der EU angeregt werden;b

  • Mehr Wald für Klimaschutz; national wie international mehr Aufforstungen und Schutz bestehender Wälder; Erhalt wertvoller Waldökosysteme und Moore;

    besonderer Schutz der Meeresflora;

    Umweltpolitik als Innovationsmotor; ideologiefreie umweltpolitische Gesetzgebung und Förderung einer lebendigen, innovativen Startup-Kultur;

    mehr alternative Kraftstoffe; Vereinfachung der Zertifizierungen;

    Speichertechnologien als Schlüssel für klimaneutrale Energiewirtschaft; Vorantreiben des Ausbaus von Speichern;

    Ermöglichung von Geo-Engineering; Schaffung eines Kohlenstoffkreislaufwirtschaft- und Speicherungsgesetzes;

    Verbesserung der Luftqualität durch genaue Lösungen vor Ort; Verbesserung des ÖPNV, unter anderem durch On-Demand-Verkehr, intelligente Verkehrsführung zur Stauvermeidung;

    bestmögliche Verhinderung des Artensterbens; effektiver Schutz der Ökosysteme vor dem Eindringen invasiver Neophyten;

    Schulung der Human-  und Veterinärmediziner sowie von Halterinnen und Haltern von Wildtieren für den Umgang mit Zoonosen;

    Sorgetragung dafür, dass das Grundwasservorkommen schonend bewirtschaftet wird und sauber bleibt;

    Einsatz für Feuchtbiotope und intakte Gewässer; Reduzierung von Einträgen, z.B. Rückständen aus Landwirtschaft, Industrie, Bergbau sowie Medikamenten, immer dort, wo eine Gefährdung vorliegt;

    Ausbau der Meeresforschung; nachhaltige Meerespolitik, die wirtschaftliche Nutzung, Umweltschutz und Sicherheit in Einklang bringt; Einsatz auf europäischer und internationaler Ebene für einen Ausbau des Schutzes der Arktis;

  • Setzung von Anreizen, weniger Abfall zu produzieren, abfallarme Produkte zu entwickeln und die Möglichkeiten einer stofflichen Wiedernutzung von Recyclingrohstoffen zu verbessern;

    Entwicklung einer Rohstoffsicherungsstrategie für Deutschland;

    Einsatz von nachhaltig abgebauten Rohstoffen, die möglichst lange genutzt werden können;

    Exportverbot von Abfällen, insbesondere von Plastik-und Kunststoffabfällen, zur bloßen Entsorgung;

    Gewässerschutz:

    Förderprogramm zur Stärkung regionaler Wasserkreisläufe;

    Test des Konzepts von Schwammstädten, etwa durch Anpassungen bei Straßenrändern zur Versickerung im Zuge von Modernisierungen in Beispielkommunen;

    Umsetzung der Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie;

    noch stärkeres Vorgehen gegen die Verunreinigung der Gewässer mit Spurenstoffen und Medikamenten;

    Nachhaltiger Staat: Dekarbonisierung von Flotte und Regierungsflügen des Bundes über Elektroantriebe oder synthetische Kraftstoffe; Stärkung der Biodiversität bei der Bewirtschaftung der Bundesliegenschaften und Flächen;

    Verbindliche Nachhaltigkeitsprüfung für alle Gesetze;

    nationale Biodiversitätsstrategie, die sich an den Zielen der europäischen Biodiversitätsstrategie und des Übereinkommens über die biologische Vielfalt orientiert;

    Reduzierung der Versiegelung weiterer Flächen, Endsiegelung und Nachnutzung von bereits versiegelten Flächen;

    Weiterentwicklung von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landwirtschaft, dass sie zielgerichtet die Biodiversität in der Region fördern;

    besserer Schutz bedrohter Arten, die auf der Roten Liste stehen, und ihrer Lebensräume;

    Verbesserung des Schutzes der Ost- und Nordsee sowie des Wattenmeeres gemäß der europäischen Biodiversitätsstrategierichtlinie und unter Berücksichtigung der Fischerei;

    nationales Klimaanpassungsgesetz zur Daseins- und Zukunftsvorsorge;

  • Schaffung von Planungssicherheit für den sozialökologischen Umbau der Wirtschaft mit einer langfristig angelegten Industriestrategie;

    staatliche Unterstützung des Umstiegs auf klimaschonende Produktionsprozesse durch direkte Investitionsförderung; Abbau von klima- und umweltschädlichen Subventionen; bis 2030 schrittweise immer mehr und ab 2030 ausschließlich klimaneutrale Grundmaterialien für Bauten der öffentlichen Hand;

    Umbau der Wirtschaft zur Kreislaufwirtschaft;

    Deutschland bis 2030 zum Leitmarkt für Wasserstofftechnologien machen;

    umweltfreundliche und recycelbare Lösungen dort, wo Einweg-Kunststoff nicht vermeidbar ist;

    Reduktion des Einsatzes von Dünger und Pestiziden;

    Schutz bestehender Moore; Wiedervernässung trockengelegter Moore;

    Anpassung der Wälder an den Klimawandel;

     

  • Sozial ökologischer Systemwechsel; gezielter Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft;

    staatliche Fördergelder vorrangig für ökologische Modernisierung, regionale Strukturpolitik in wirtschaftlich abgehängten Regionen und für Genossenschaften;

    Einrichtung einer sozial ökologischen Wirtschaftskammer;

    Aufnahme von Umwelt- und Klimaschutz als Erweiterung der Grundrechte in die Verfassung;

    keine weitere Zerstörung des Hambacher Forsts;

    Abbau natur- und umweltzerstörender Subventionen; Investition der freiwerdenden Gelder in Natur- und Umweltprogramme;

    Ausweitung des Verbandsklagerechts für Umwelt-, Natur-und Tierschutzvereinigungen und Einzelne;

    Erhalt des Waldes als zentrale und wichtige CO2-Senke;

    konsequente Verfolgung und Bekämpfung der Umweltkriminalität;

    Boden-und Meeresschutz: deutliche Verringerung der Neuversiegelung von Boden; Förderung der Renaturierung und Wiedervernässung von Mooren; besserer Schutz der Grund- und Oberflächengewässer;

    Meeresoffensive: keine Überfischung, effektiver Schutz mariner Arten und Lebensräume; Erhalt und Ausbau von Meeresschutzgebieten;

    keine Privatisierung der Wasserversorgung und des Zugangs zu See- und Meeresflächen;

    nachhaltige Fischerei mit Fangquoten, die auf wissenschaftlichen Empfehlungen basieren, Förderung von alternativen Fangmethoden;

    Kreislaufwirtschaft:

    Einführung einer Ressourcenverbrauchsabgabe für Primärrohstoffe und Einwegprodukte;

    Abfallbehandlung und Abfallentsorgung muss als Bestandteil der Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand;

    Einführung eines Pfandsystems für Elektro-und Elektronikgeräte;

    Einführung quantitativer Abfallvermeidungsziele;

    Schaffung von Mehrwegsystemen auch für Nahrungsmittel, Reinigungsmittel, Kosmetik usw.;

    besseres Holzrecycling;

  • Sofortprogramm Artenschutz, deutliche Verringerung des Pestizideinsatzes, Untersagung des Einsatzes besonders schädlicher Umweltgifte wie Glyphosat;

    Einsatz von 10 % der Gelder aus dem Energie- und Klimafonds für Naturschutzmaßnahmen; Ausbau des Wildnisfonds, 2 % der Landesfläche für echte Wildnis;

    drastische Reduzierung des Verbrauchs an Boden in Natur und Landwirtschaft, unter 30 ha pro Tag deutlich vor 2030;

    Wald:

    Ausrichtung des Umbaus und der Wieder- und Neuaufwaldungen nach ökologischen Bewirtschaftungsvorgaben; Überlassung von 5 % der Wälder an die Natur;

    Neuausrichtung der Aufgaben der Bundeswasserstraßenverwaltungen nach ökologischen Kriterien;

    Beendigung der Torfnutzung; schnelle und umfassende Wiedervernässung der Moore;

    Wasser:

    klare gesetzliche Vorgaben zum Schutz des Grundwassers, der Seen, Flüsse und Meere;

    international verbindliches Abkommen zum Stopp der Plastikvermüllung der Meere;

    Ende der Öl- und Gasförderung in der gesamten Nord-und Ostsee;

    Beendigung der Überfischung; Ausdehnung von Schonzeiten, Umstellung der Fischerei auf umwelt-, klima- und artenschonende Fangmethoden;

    Müllvermeidung:

    Zero Waste; Stopp der Ressourcenverschwendung;

    To-go-Mehrwegbecher bis 2025 als Standard; EU-weites Pfandsystem;

    Verbesserung des EU Rechts im Chemikalienbereich und schnelle und konsequente Durchsetzung;

    stärkere Kontrolle importierter Güter auf Giftstoffe, Verbesserung der Produktkennzeichnung, Erleichterung von Produktrückrufen;

    schnellstmögliche Umsetzung der Grenzwert-Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation für Luftschadstoffe;

    mehr Stadtgrün, Bodenentsiegelung, Frischluftschneisen, Gebäudebegrünung, Wasserflächen und öffentliche Trinkbrunnen in den Städten;

    Eindämmung der Lichtverschmutzung;

  • Aufklärungsinitiative über den heute schon sichtbaren Nutzen der Gentechnik;

    Ablehnung genereller Verbote von Kunststoffen; stattdessen intelligente Nutzung und verstärkte Wiederverwertung;

    Schaffung von Kompetenzzentren zur Erforschung von Abfallbeseitigungs- und Rohstoffrückgewinnungstechniken;

    Verhinderung der Einschleppung invasiver Tier- und Pflanzenarten und Eindämmung ihrer Ausbreitung;

    Wald:

    waldbauliche Maßnahmen im Einklang mit Ökonomie, Ökologie und Naherholung;

    Förderung des Baumaterials und Energieträgers Holz;

    Abbau der ausufernden Bürokratie bei der Dokumentation in der Forstwirtschaft;

    Freihaltung des Waldes von Windindustrieanlagen, um die wild lebenden Arten zu schützen und den Kindern eine intakte Natur zu hinterlassen;

  • Selbstbestimmung und Transparenz beim Datenschutz; Erleichterung der informationellen Selbstbestimmung, zum Beispiel durch technische Gestaltung oder die Möglichkeit, Assistenz-Systeme zu nutzen;

    Stärkung der informationellen Selbstbestimmung auch im AGB-Recht;

    faire und funktionierende Datenwirtschaftsordnung;

    konsequente Weiterentwicklung des Datenschutzes; stärkere Berücksichtigung der Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen; Überprüfung des bürokratischen Aufwands der Verpflichtungen;

    zielgenauere datenschutzrechtliche Regelungen etwa beim Schutz von Telekommunikationsdaten oder der Datenverarbeitung durch Drohnen;

    Bei der Datenportabilität Interoperabilität zwischen Diensten verschiedener Anbieter und Verpflichtung der Anbieter, die notwendigen Schnittstellen bereitzuhalten;

    Schaffung eines EU-weiten Rechtsrahmens für nicht personenbezogene Daten;

    keine generelle Datenmitteilungspflicht; stattdessen sektorbezogene Ermöglichung des Zugangs zu Datenbeständen gegen Entgelt;

    Einführung des Rechts auf Verschlüsselung; grundsätzliche Verschlüsselung elektronischer Kommunikation;

    Ablehnung einer Totalüberwachung mittels Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ;

    kein Aufkauf von Sicherheitslücken für Ermittlungszwecke durch den Staat;

    Ablehnung der anlasslosen Speicherung personenbezogener Daten; stattdessen Quick-Freeze- Verfahren als grundrechtsschonende Alternative;

    Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum; Ablehnung des Einsatzes der automatisierten Gesichtserkennung; Ablehnung der flächendeckenden Videoüberwachung; kritische Sicht einer Ausweitung privater Videoüberwachung, die dann für staatliche Zwecke nutzbar gemacht wird;

    intelligente Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten kann sinnvolle Ergänzung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sein;

    Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum gilt auch für den digitalen öffentlichen Raum;

    Einführung einer Überwachungsgesamtrechnung bei jedem Gesetzgebungsverfahren im Sicherheitsrecht; bis zu ihrer Einführung Sicherheitsgesetz-Moratorium;

    Erhaltung des Bargeldes als Alternative zu digitalen Zahlungsformaten;

    Schutz der Presse-und Meinungsfreiheit;

    Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und Ersetzung durch einen Regulierungsmix, der den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang gewährleistet;

    Stärkung des Opferschutzes bei Straftaten und Persönlichkeitsverletzungen im Internet; Auskunftsanspruch gegen Plattformen und Internetprovider;

    Effektivere, schnellere, modernere und praxistauglichere Gestaltung von Strafprozessen;

    Aufzeichnungen von Vernehmungen und Hauptverhandlung in Bild und Ton;

    Modernisierung und Beschleunigung von Gerichtsverfahren; Beteiligung des Bundes in einem Digitalpaket für die Justiz, die technische Ausstattung der Justiz in den Ländern deutlich zu verbessern;

    Ermöglichung einer Geltendmachung geringfügiger Forderungen in einem vollständig digitalen, kostengünstigen und schnellen Verfahren;

    Forderung eines eigenen Internationalen Handelsgerichtshofs für Deutschland;

    Erweiterung des Rechtsrahmens für Legal Tech-Unternehmen;

    Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts; Abschaffung des Verbots von Erfolgshonoraren; Lockerung des Fremdbesitzverbotes

  • Immer neue Abwägung, inwieweit das Recht des einzelnen auf Schutz seiner persönlichen Daten mit dem grundgesetzlichen Auftrag in Einklang zu bringen ist, Sicherheit für alle Menschen zu gewährleisten

    weiterer Ausbau des intelligenten Videoschutzes an öffentlichen Gefahrenorten sowie in Bussen und Bahnen;

    Schaffung der Voraussetzungen, dass die automatisierte Gesichtserkennung an Gefahrenorten in Deutschland eingesetzt werden kann;

    bundesweite Anpassung der Voraussetzungen für die Quellen-TKÜ und Online-Untersuchung bei Gefahrenabwehr und Strafverfolgung;

    Sicherheit in der digitalen Welt:

    Schaffung eines klaren Rechtsrahmens auf europäischer wie auf Bundesebene für digitale Plattformen;

    Schaffung einer sicheren digitalen europäischen Identität; Einführung eines Identitätsdiebstahlsregisters;

    mehr Datentransparenz bei digitalen Angeboten;

    weitere Stärkung der Datenkompetenz in der Verbraucherbildung und -aufklärung;

    Erleichterung des Wechsels zwischen Anbietern; Verbesserung der Interoperabilität von Messenger-Diensten;

    Gefahrenabwehr im Cyberraum: was in der analogen Welt verboten ist, muss auch in der digitalen Welt verboten sein; Schaffung der rechtlichen Regelungen und technischen Fähigkeiten für angemessene aktive Maßnahmen bei schweren Cyber-Angriffen;

    Stärkung von Informationssicherheit und Cyberabwehr; Ausbau des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer Zentralstelle für Fragen der Information-und Cybersicherheit;

    mehr Geld für den Schutz gegen Cyber-Angriffe; Aufwendung eines bestimmten Anteils der Sachmittel für IT-Vorhaben des Bundes für Informationssicherheit;

    Vorantreiben der Cyber-Sicherheitsforschung;

    Schaffung von Strukturen, die es der Wirtschaft ermöglichen, ihre Schutzmaßnahmen gegen Cyberattacken zu erhöhen;

    Starke und bürgernahe Justiz;

    Beschleunigung und Vereinfachung der Jugendstrafverfahren;

    Bestrafung von Tätern zwischen 18 und 21 Jahren in der Regel wie Erwachsene;

    Vorrang für Opferschutz vor Täterschutz;

    Stärkung der psychosozialen Prozessbegleitung, Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf kostenlose Opferhilfe; Abschaffung von Kettenbewährungsstrafen;

    Modernisierung der Justiz;

    Ausbau der digitalen Zugangsmöglichkeiten, Sicherstellung des schnellen und kostengünstigen Zugangs zu Rechtsprechung und Rechtsberatung;

    Auflösung des Modernisierungsstaus an den Gerichten;

    Bündelung der gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern in einem Pakt für den digitalen Rechtsstaat 2.0;

    Verbraucherrechte:

    weitere verlässliche Förderung der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Stiftung Warentest;

    Modernisierung des gesamten bürgerlichen Vertragsrechts, insbesondere des elektronischen Rechtsverkehrs;

    Ausweitung der Verbraucherschlichtung auf weitere Branchen mit passgenauen branchenspezifischen Lösungen;

    Ersatz von Schäden mit sehr geringer Schadenshöhe (Streuschäden), deren gerichtliche Verfolgung sich nicht lohnt;

    Neuregelung der Zahlungsfristen und insbesondere der Vorausleistungen im Reisevertragsrecht;

    Nutzung digitaler Instrumente für Verbraucherrechte;

    Schaffung eines Rechtsrahmens für sogenannte smart contracts;

  • Bürger*innen sollen Berechtigungen selbst vergeben und auch wieder löschen können und somit kontrollieren, wer wann auf ihre Daten zugreift;

    digitale Souveränität von Bürger*innen und Verbraucher*innen; starke und präzise Regulierung von Plattformkonzernen;

    Schaffung eines Datengesetzes, das dieses Gemeinwohl in den Mittelpunkt rückt;

    Förderung einer vertrauenswürdigen Daten-teilen-Infrastruktur, Einrichtung öffentlicher Datentreuhänder;

    Förderung der Entwicklung von Anonymisierungstechniken; strafbewehrte Verbote von Deanonymisierung;

    Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung;

    praxisnahe Verbesserung der Datenschutz-Grundverordnung in ihrer Durchsetzung;

    gut ausgestattete effektiv arbeitende Datenschutzaufsichtsbehörden;

    dauerhaftes, regelmäßiges und unabhängiges Monitoring der Gesetze im Sicherheitsbereich;

    Ablehnung einer Klarnamenpflicht im Netz;

    reibungslosere Verzahnung der Sicherheitsbehörden mit der Justiz;

    Fortführung des Paktes für den Rechtsstaat;

    können Verkürzung von Rechtswegen und Beschleunigung von Verfahren durch systematische und frühzeitige Beteiligung der Bürger*innen an staatlichen Projekten;

  • Bundesweit wirksames Antidiskriminierungsrecht, um Grundrechte umfassend durchzusetzen;

    Entkriminalisierung von Bagatell Delikten wie „Fahren ohne Fahrschein“ und „Containern“ oder Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder „illegale Einreise“; Abschaffung von Ersatzfreiheitsstrafen für Geldstrafen;

    Überprüfung der Antiterrorgesetzgebung der Bundesregierungen aus den vergangenen 20 Jahren;

    Abschaffung des politischen Sonderstrafrechts der Paragrafen 129 A und 129 B Strafgesetzbuch; Aufhebung des PKK-Verbots;

     

    Verbraucherschutz:

    eigenständige Verbraucherschutzbehörde mit starken Durchsetzungsbefugnissen;

    Stopp von Inkassoabzocke durch klare, gesetzlich gedeckte Gebühren und eine Erhöhung der Mahnanforderungen an Unternehmen;

    SCHUFA-Anfrage nur noch bei tatsächlichen Kreditgeschäften; Löschung eines negativen SCHUFA-Score nach einem Jahr;

    Wirksamkeit telefonisch abgeschlossener Verträge erst, wenn Verbraucher*innen den Vertrag schriftlich bestätigen;

    Abschaffung der automatischen Vertragsverlängerung;

    gesetzlich garantierte Mindestnutzungsdauer von fünf Jahren als Pflicht für langlebige technische Geräte;

    Anspruch der Verbraucher*innen auf kurze, klare und vergleichbare Informationen, z.B. über Kosten und Vertragslaufzeiten bei Krediten und Geldanlagen, bei Internetverträgen und Versicherungen;

    schrittweise Einschränkung der Produkt- und Markenwerbung im öffentlichen Raum; Verbot von Werbung in Schulen und Kitas;

    Abschaffung des provisionsbasierten Verkaufs von Finanz- und Versicherungsprodukten;

    einheitliche Finanzaufsicht und strikte Regulierung des „grauen“ Kapital- bzw. Kreditmarkts;

    Begrenzung unangemessener Gebühren und Entgelte für Bankdienstleistungen;

    Beendigung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum; Verbot automatisierter Gesichtserkennung;

    keine anlasslose Vorhaltung und zentrale Speicherung von biometrischen Daten wie Fotos von Gesichtern und Fingerabdrücken; keine Speicherung in Registern und in Ausweisdokumenten;

    Verbot von Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online Durchsuchung;

    Kein Einsatz von Uploadfiltern und Netzsperren; keine Verpflichtung von Plattformbetreiber*innen, ohne richterlichen Beschluss Inhalte zu löschen; keine Schaffung eines eigenen Parallelrechts ohne öffentliche Kontrolle für große Plattformen;

    gesetzliche Verankerung des Rechts auf Privatsphäre, sichere Kommunikation und Verschlüsselung; Verbot von Spyware aller Art;

    Verbot der Vorratsdatenspeicherung von IP-Verbindungen, Mobilfunkverbindungen und-Standorten;

    keine Ausweispflicht für E-Mail-, Messengerdienste und Ähnliches;

    Verbot des Exports von Überwachungstechnologie und des Einsatzes autonomer Waffensysteme und bewaffneter Drohnen;

    gesetzliche Regulierung des Einsatzes sogenannter künstlicher Intelligenz;

    juristische Anerkennung und Verfolgung von digitaler Gewalt im Netz;

    Überarbeitung der Impressumspflicht, um die Privatsphäre von Websitebetreiberinnen zu sichern;

  • Rationale Sicherheits- und Kriminalpolitik, die Rechtsgüter vor realen Beeinträchtigungen schützt, konkrete Gefahren anlassbezogen und zielgerichtet abwehrt sowie eine verhältnismäßige Strafverfolgung gewährleistet, statt die Bevölkerung mit pauschaler Massenüberwachung unter Generalverdacht zu stellen;

    regelmäßige unabhängige Evaluierung der Sicherheitsgesetze hinsichtlich ihrer Wirksamkeit; Aufstellung einer Überwachungsgesamtrechnung, die laufend fortgeführt wird;

    Ablehnung des Einsatzes biometrischer Identifizierung im öffentlichen Raum, wie beispielsweise Gesichtserkennung;

    Ablehnung einer undifferenzierten Ausweitung der Videoüberwachung, der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, genereller Hintertüren in digitalen Geräten und Anwendungen und des Infiltrierens von technischen Geräten (Online Durchsuchung bzw. Quellen-TKÜ);

    Erprobung der Einführung sog. Ticketsysteme, um Gründe für polizeiliche Kontrollen für die Betroffenen transparent zu machen;

    Verbraucherschutz:

    Schutz der Verbraucher*innen vor Vertragsfallen; Online-Kündigung soll so einfach sein wie Online-Bestellung; Verkürzung von Vertragslaufzeiten und automatischen Verlängerungen; Halbierung der maximalen Mindestlaufzeit von Verträgen von zwei Jahren; Verkürzung der stillschweigenden Vertragsverlängerung von einem Jahr auf einen Monat; Geltung telefonisch abgeschlossener Verträge erst, wenn sie nachträglich bestätigt werden;

    Vermeidung von Elektroschrott von vornherein durch ein Recht auf Reparatur; verbindliche Designvorgaben, damit elektronische Geräte so gestaltet sind, dass sie möglichst langlebig, reparierbar und recyclingfähig sind;

    Verdoppelung der Gewährleistungsfristen für Geräte auf vier Jahre; Erweiterung der Beweislastumkehr auf zwei Jahre; Angabe der vom Hersteller vorgesehenen Lebensdauer;

    künftig Beaufsichtigung aller Vermittler*innen und Berater*innen bei Finanzdienstleistungen durch die BaFin; schrittweiser Übergang weg von der Provisionsberatung zu einer unabhängigen Honorarberatung mit gesetzlicher Honorarordnung;

    Umsetzung der Digitalisierung der Justiz und ihres Personalbedarfs durch einen Bund-Länder-Digitalpakt Justiz;

    Bekämpfung von Korruption; Zusammenfassung und Ergänzung der bestehenden Regelungen in einem eigenständigen Gesetz gegen Wirtschaftskriminalität;

    Einführung der Gruppenklage, damit Menschen auch bei kleineren, aber massenhaft auftretenden Schäden effektiv zu ihrem Recht kommen; Ermöglichung der Bündelung individueller Ansprüche im Rahmen einer Gruppenklage;

    Überprüfung der Wirkungen der Straf- und Strafverfahrensrechtsänderungen der letzten Jahre anhand des Maßstabs rationaler, faktenbasierte Kriminalpolitik; Reform des Sanktionensystems mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung;

    Verzicht auf nutzlose Ersatzfreiheitsstrafen;

    Verbesserung des Kinderschutzes vor Gericht;

    Herstellung der Rechtsbeschwerdemöglichkeit zum Bundesgerichtshof auch in Kindschaftssache;

  • Abschaffung der DSGVO und Ersetzung durch ein neues, schlankes Datenschutzgesetz zur Wahrung informationeller Selbstbestimmung;

    Stärkung der Datenschutzbehörden in ihrer Rolle und Herstellung der Sanktionsfähigkeit auch gegenüber staatlichen Stellen;

    gesetzliche Verankerung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in der elektronischen Kommunikation und von Datenschutz durch Technikgestaltung und Voreinstellungen als Standard;

    umgehende und deutliche Aufstockung der öffentlichen Ausgaben für die Erforschung und Anwendung von Quanten-Kryptographie;

    kein zentrales, bereichsübergreifendes Personenkennzeichen bei der Modernisierung der Verwaltungsregister von Bund und Ländern;

    umgehende Aktualisierung und Konsolidierung der zahlreichen IT-Sicherheitsgesetze und -Strategien in Deutschland;

    einheitlicher Rechtsrahmen zur Standardisierung und Zertifizierung von IT-Infrastrukturen,-Produkten,-Dienstleistungen und -Systemen;

    Ausbau des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zu einer Behörde des digitalen Verbraucherschutzes;

    Verbraucherschutz:

    Förderung gesunder Lebensmittel aus heimischer Produktion;

    Unterstützung des Leitbilds des mündigen Verbrauchers;

    Gewährleistung der Versorgung der eigenen Bevölkerung sowie der Wirtschaftlichkeit und Wertschöpfung heimischer Lebensmittelproduktion;

    Ausbau der Transparenz im Verbraucherschutz;

    Verbesserung der Auskunft über Inhaltsstoffe und Herkunft der Produkte;

    Schaffung von mehr Transparenz auch bei Versicherungsverträgen, Finanzprodukten und Mobilfunkverträgen;

    Verbesserung der Strafjustiz; Verbesserung der Justizorganisation, Stärkung des Rechtssystems, effektiver Rechtsschutz der Bürger;

    Modernisierung der Prozessordnung;

    Einstellung von mehr Personal für das Justizwesen;

    Erleichterung der Inhaftnahme zur wirkungsvolleren Bekämpfung der Schwerkriminalität;

    weniger Strafen zur Bewährung aussetzen;

    Erhöhung des Mindeststrafmaßes bei „Messerdelikten“;

  • Zukunftsfähige und starke Europäische Union;

    Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger der EU über die neue europäische Verfassung in einer gemeinsamen europäischen Volksabstimmung; Schaffung der Grundlage für einen föderalen und dezentral verfassten europäischen Bundesstaat;

    Vertiefung der europäischen Integration parallel durch ein „Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten“;

    Wahl des europäischen Parlaments nach einem einheitlichen Wahlrecht mit staatenübergreifenden Listen und Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten; Aufwertung zu einem Vollparlament mit Initiativrecht;

    Verkleinerung der EU-Kommission auf höchstens 18 Kommissarinnen und Kommissare;

    Entwicklung eigener militärischer Fähigkeiten in der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik;

    echte gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in Europa; Überführung der Einstimmigkeit im EU-Ministerrat in qualifizierte Mehrheit; Stärkung der Hohen Vertreterin oder des Hohen Vertreters der EU-Außen- und Sicherheitspolitik als vollwertige „EU-Außenministerin“ bzw. „EU-Außenminister“;

    Aufbau einer europäischen Armee unter gemeinsamem Oberbefehl und unter parlamentarischer Kontrolle;

    enge außenpolitische Zusammenarbeit mit dem Vereinten Königreich; baldige Neuregelung für den Austausch von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden nach dem Vorbild von „Erasmus+“;

    Beendigung der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei in der bisherigen Form;

    gemeinsame EU-Energieaußenpolitik; Ermöglichung der Diversifizierung ihrer Energiequellen und Reduktion ihrer Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten;

    Moratorium für den Weiterbau von „Nord Stream 2“;

    neuer Rechtsstaatsmechanismus in der EU; Nachbesserungen bei der neuen Verordnung über die Rechtsstaatskonditionalität bei EU Strukturfonds;

  • Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik;

    zusätzlicher, gemeinsamer ständiger Sitz der EU im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen;

    weitere Intensivierung der Bindung der Westbalkanstaaten an die Europäische Union;

    Einsetzung eines Großbritannien-Koordinators der Bundesregierung; Ausbau der UK-German Connection zu einem deutsch-britischen Jugendwerk; Einrichtung eines neuen Parlamentarischen Patenschaftsprogramms des Bundestages für ein Schüler-Austauschjahr in Großbritannien;

    keine Vollmitgliedschaft der Türkei in der EU;

    Einsetzung eines EU-Klimaaußenbeauftragten;

    Stärkung Europas im globalen Rohstoffwettbewerb mit nachhaltiger Entwicklungshilfe;

    Entwicklung und Einführung einer europäischen digitalen Marktordnung mit modernisiertem Wettbewerbsrecht und gleichen Regeln für alle;

    weitere Stärkung und Vertiefung des Binnenmarktes in allen Bereichen mit besonderem Blick auf Digitales, Energie und Kapital; Ausbau der anwendungsnahen Forschung und globalen Wasserstoffstrategien, Etablierung einer europäischen Plattformwirtschaft, weltweite Durchsetzung europäischer Industriestandards;

    Gründung einer Europäischen Gesundheitsunion;

    Stärkung der europäischen Forschung und Bildung; Schaffung eines einheitlichen, gemeinsamen Rechtsrahmens für bestehende sowie zukünftige Europäische Hochschulen;

    mehr Mehrheitsentscheidungen in Europa unter verstärkter Nutzung der Brückenklauseln für schnellere Entscheidungen und entschlossenes Handeln;

    Stärkung der europäischen Demokratie; neue Dialogformate zur Rechtsstaatlichkeit und zur konsequenten Ahndung von Verstößen, bis hin zur Streichung von EU-Mitteln und dem Entzug des Stimmrechts;

    Befugnis des Europäischen Parlaments, eigene Gesetzentwürfe einzubringen;

    Verkleinerung der Europäischen Kommission;

    Europa für die Jugend erlebbar machen; Ausbau von Austauschprogrammen; Verdoppelung des Mitteleinsatzes für ErasmusPlus; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit;

  • Fortentwicklung der äußeren Handlungsautonomie;

    Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen;

    Garantie von Mindeststandards in der Gesundheitsversorgung; Etablierung eines starken Katastrophenschutzmechanismus; Förderung der gemeinsamen Forschung und Beschaffung wichtiger medizinischer Güter;

    Schaffung krisenfester europäischer Gesundheitsbehörden mit weitreichenden Kompetenzen und Ressourcen;

    konsequente Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte in die Praxis;

    dauerhafte europäische Arbeitslosenrückversicherung;

    europäische Mindeststandards bei den nationalen Grundsicherungssystemen;

    weitere Stärkung der europäischen Jugendgarantie;

    Erweiterung der europäischen Demokratie; Vervollständigung der Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments, inklusive eines echten Initiativrechts; Schaffung eines gemeinsamen Wahlrechts zur Wahl der Europäischen Volksvertretung;

    Sonderfonds für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zur Förderung zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit;

    EU-weite Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats als verbindliche Rechtsnorm gegen Gewalt an Frauen;

    Einführung von Mehrheitsentscheidungen in der Außenpolitik; Weiterentwicklung des Amtes des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik langfristig zu einem EU-Außenminister;

    konzeptionell neu ausgerichtete europäische Nachbarschaftspolitik; Integrierung der Länder des Westbalkans;

    politischer und wirtschaftlicher Ausbau der Partnerschaft zwischen Europa und Afrika;

    neue europäische Ostpolitik mit Fokus auf gemeinsamer und kohärenter EU-Politik gegenüber Russland;

    Wahrung des international verbrieften Prinzips „Ein Land- Zwei Systeme“ für Hongkong;

    Unterstützung neuer Initiativen zur Wiederbelebung des Nahost-Friedensprozesses zusammen mit den europäischen Partnern und den USA; Ziel der friedlichen Koexistenz zweier souveräner und lebensfähiger Staaten im Rahmen einer Verhandlungslösung; Stopp des völkerrechtswidrigen Siedlungsbaus;

  • Neue Verfassung für Europa, die von den Bürger*innen mitgestaltet wird und über die sie gleichzeitig in allen EU-Mitgliedstaaten in Volksabstimmungen entscheiden können;

    Initiativrecht für das Europäische Parlament, eigene Gesetzesvorschläge einzubringen;

    Wahl bzw. Abwahl von Kommissionspräsident und Kommissaren durch die Abgeordneten;

    Senkung der hohen Hürden für europäische Bürgerinitiativen; Ermöglichung EU-weiter Volksbegehren und Volksentscheide;

    regelmäßige Evaluierung der Lage von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten der EU und Sanktionierung von Verstößen;

    Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention;

    Einklagbarkeit sozialer Grundrechte für einzelne Personen beim Europäischen Gerichtshof;

    Beendigung der Militarisierung der EU; Abschaffung der EU-Rüstungsagentur; EU-weites Verbot von Rüstungsexporten;

    Auflösung des Euratom-Vertrages und Abkoppelung von den vertraglichen Grundlagen der EU;

    Beendigung von PESCO und aller militärbezogenen EU-Programme und Fonds;

  • Demokratische Gestaltung der Zukunft der EU; Nutzung der „Konferenz über die Zukunft Europas“ für die nächste Phase der europäischen Integration auf dem Weg zur Föderalen Europäischen Republik und um europäische Antworten auf die großen Herausforderungen zu formulieren;

    Fortentwicklung der Unionsbürgerschaft zu einer Europäischen Staatsbürgerschaft;

    Wahlrecht für alle EU Bürger*innen, die ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, nicht nur bei Kommunal-und Europawahlen, sondern perspektivisch auch bei Landtags- und Bundestagswahlen;

    Einführung von Mehrheitsentscheidungen in Mitentscheidung des Europäischen Parlaments für alle verbleibenden Politikbereiche, in denen heute noch im Einstimmigkeitsprinzip entschieden wird;

    EU-weites Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht;

    verbindliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen; striktere Karenzzeiten beim Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft; „legislativer Fußabdruck“;

    Einklagbarkeit der EU-Grundrechtecharta langfristig gegenüber den Nationalstaaten;

    Offenhalten des Weges zu einem EU-Beitritt für die EU-assoziierten Länder der östlichen Partnerschaft;

  • Freiheit und Selbstbestimmung der europäischen Nationen;

    Erhalt des souveränen, demokratischen Nationalstaats;

    Zurückführung der Europäischen Union in einen Staatenbund souveräner Staaten;

    Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union; Gründung einer neuen europäischen Wirtschafts- und Interessengemeinschaft;

  • Die volle Synopse finden Sie hier: