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Lieferkettengesetz
Unternehmen fit für eine verantwortungsbewusste Zukunft machen

Die FNF Sri Lanka unterstützt lokale Unternehmen dabei, die Vorschriften des neuen Lieferkettengesetzes umzusetzen
Sri Lanka Lieferketten
Eröffnungsveranstaltung der zweiten Runde der Initiative „Nachhaltige Lieferketten als Motor globalen Wettbewerbs“ in Colombo, Sri Lanka mit Podiumsdiskussion. © Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Der Bundestag hat am 11.6.2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25.06.2021 zugestimmt. 

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, sich für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihrem Geschäftsbereich, einschließlich ihrer globalen Lieferketten, einzusetzen. 

Im Kern verlangt das Gesetz von jedem Unternehmen folgendes: Erstens in einer Grundsatzerklärung den Schutz der Menschrechte und der Umwelt im Unternehmen festzulegen. Zweitens ein Risikomanagement mit Verantwortlichkeiten einzurichten, so dass Risiken und Verstöße erkannt werden können. Drittens Abhilfe zu schaffen, falls es Verstöße in den Lieferketten und bei den Zulieferfirmen gibt. Viertens ein internes Beschwerdesystem einzurichten, damit Mitarbeiter auf Probleme aufmerksam machen können und diese einer Lösung zugeführt werden. Fünftens über die Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht jährlich zu berichten. 

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz reiht sich ein in gesetzliche Vorgaben in verschiedenen europäischen Ländern wie auch in den USA. Das europäische Parlament hat am 10. März 2021 einen sehr detaillierten Forderungskatalog zur unternehmerischen Verantwortung verabschiedet und die EU-Kommission aufgefordert, eine EU-weite Regelung zu schaffen. Diese plant EU-Kommissar Didier Reynders bis Mitte des Jahres vorzulegen.  

Die gesetzlichen wie auch freiwilligen Regelungen basieren auf den VN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die bereits 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen einstimmig angenommen wurden. 

Die Lieferketten vieler Unternehmen sind global, die Produkte bzw. die Teilprodukte kommen aus vielen Ecken der Welt. Die europäischen Unternehmen geben in der Regel die Vorgaben des Sorgfaltspflichtengesetzes an ihre Zulieferer weiter und verlangen die Vorlage von Zertifikaten, die die Einhaltung der Vorgaben bestätigt. Einige Unternehmen, Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit, haben bereits eine weltumspannende Infrastruktur für ein aktives Risikomanagement aufgebaut. Das umfasst die Schulung ihrer Zulieferer und die Prüfung der Produkte vor Ort..

Der Druck auf die Zulieferer wächst und zwingt sie, sich mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltpflichtengesetzes bzw. vergleichbarer Vorgaben auseinandersetzen. Die Zulieferer, z.B. in Sri Lanka, wie auch in vielen anderen Ländern, sind durch die Corona bedingte Pandemie sehr gebeutelt. Abnahmeverträge wurden während der Pandemie gekündigt, denn die Läden mussten während der Pandemie in Europa geschlossen bleiben; aufgrund von pandemiebedingten Einschränkungen vor Ort, wie Lockdowns, gab es Produktionsausfälle und Mitarbeiter fielen aufgrund von Infektionen von Covid-19 aus. 

Um einen Beitrag zur Überwindung der Krise zu leisten, startete das Büro der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Colombo, Sri Lanka, gemeinsam mit der Auslandshandelskammer (AHK) Sri Lanka die Initiative „Nachhaltige Lieferketten als Motor für globalen Wettbewerb“. 

Im Rahmen der Initiative wurden für Mitarbeiter von exportorientierten Unternehmen – wegen der Pandemie nur online - Schulungen durchgeführt, in denen sie über die Sorgfaltspflicht, die gesetzlichen Grundlagen, wie auch die spezifischen Anforderungen informiert werden. Des Weiteren wird die konkrete Umsetzung im Unternehmen wie auch die Informationspflichten thematisiert. Den Schulungsteilnehmern wird auch vermittelt, welche Zertifizierung für ihr Unternehmen möglich bzw. notwendig ist. Je nach Sektor und Produkt gibt es Zertifizierungsunternehmen, die die Umsetzung der Vorgaben prüfen und durch Zertifikat bestätigen. 

Mit diesem Kenntnisstand sind die Unternehmen in der Lage ihr Exportaufträge erfolgreich zu organisieren, ihren Mitarbeitern Arbeitsplatz und Einkommen zu sichern und aktiv einen Beitrag für Menschenrechte und Umwelt zu leisten.