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Treffen Sie Denitsa Lyubenova aus Bulgarien

Wenn Aktivismus auf Recht trifft
Denitsa Lyubenova
© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Denitsa Lyubenova ist Menschenrechtsanwältin und LGBTI-Aktivistin. Sie hilft Menschen ein normales Leben zu führen und gleiche Rechte zu genießen.

Denitsa Lyubenova
© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Die Anwälte, die wir in Filmen sehen, treten in der Regel stark und selbstbewusst auf, aber sie setzen sich nicht immer für unschuldige Menschen oder edle Anliegen ein - sie machen einfach ihren Job. Denitsa Lyubenova ist keine formelhafte Anwältin - sie engagiert sich seit Jahren für mehr Gerechtigkeit und gleiche Rechte für Menschen aus verschiedenen Gemeinschaften.

Denitsa entschied sich Anwältin zu werden, weil sie von einem Onkel inspiriert wurde, der selber Anwalt war. Allerdings ist sie ihren eigenen Weg gegangen. Als Mitbegründerin der LGBTI-Organisation Deystvie (zu Deutsch „Aktion“) nahm sie sich der Belange von Menschen aus allen Gruppen der Gesellschaft an und versuchte als Rechtsexpertin ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen.

Ein weiteres Thema, das die Anwältin beschäftigt, ist die Anerkennung der gleichgeschlechtigen Elternschaft. Die bulgarischen Behörden weigerten sich die Abstammungsurkunde eines Kindes mit zwei Müttern - eine Bulgarin und einen britischen Staatsangehörige – anzuerkennen, obwohl das Kind dadurch staatenlos blieb. Die beiden Frauen haben in Spanien geheiratet und ihr Kind wurde dort geboren. Das Kind erhielt jedoch nicht die spanische Staatsbürgerschaft, weil keiner der beiden Elternteile Spanier ist. Die eine Mutter stammte aus der britischen Exklave Gibraltar, die inzwischen nicht mehr zur EU gehört, daher konnte sie ihre eigene britische Staatsbürgerschaft nicht an das Kind weitergeben. „Deshalb beantragte die bulgarische Mutter mit der Geburtsurkunde die bulgarische Staatsbürgerschaft für das Kind“, erklärt Denitsa.

Zitat Denitsa Lyubenova
© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Die Eltern kamen nach Sofia und gingen zum örtlichen Gemeindeamt. Dort verlangte man jedoch von der bulgarischen Mutter den Nachweis, dass sie tatsächlich die leibliche Mutter des Kindes ist. Denitsa erklärt, dies sei nicht richtig gewesen. Man könne es sogar als reine Diskriminierung einstufen, denn kein heterosexuelles Paar, das ins Land zurückkommt, um sein Kind anzumelden, muss die biologische Abstammung mit einem DNA-Test nachweisen. „Die Gemeinde Sofia lehnte unseren Antrag auf die Anerkennung der Staatsbürgerschaft des Kindes ab. Dagegen haben wir Berufung eingelegt und das Verwaltungsgericht hat beschlossen, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verweisen. Unsere Anhörung ist für den 9. Februar 2021 anberaumt“, sagt die Anwältin. . Das letztgenannte Gericht analysiert die EU-Gesetzgebung und entscheidet, ob bulgarische Gesetze den EU-Gesetzen widersprechen. „Das darauffolgende Urteil gilt als richtungsweisend nicht nur für bulgarische Paare und ihre Kinder, sondern für alle Regenbogenfamilien europaweit. Dieses Problem betrifft nicht nur Bulgarien, sondern alle Ländern, die die Rechte der EU-Bürger missachten", sagt Denitsa. Ein weiteres spannendes Projekt, an dem Deystvie mitgewirkt hat, war die Schulung von Polizeibeamten im Umgang mit Hassverbrechen aufgrund der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität. Über 200 Ermittlungsbeamte landesweit nahmen an der Schulung teil.

In letzter Zeit hat Bulgarien unter einer intoleranten Atmosphäre und Propaganda zu leiden. „Ich wollte das System ändern und bestehende Ungleichbehandlung in der Gesellschaft abbauen. Meiner Meinung nach kann man das aber nur erreichen, wenn man die Gesetzgebung, das System und seine Funktionsweise kennt“, sagt sie.

 

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