Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen gedeiht im Schweigen
Gewalt gegen Frauen entsteht aus Machtstrukturen, falschen Männlichkeitsbildern und Schweigen.
© picture alliance / Westend61 | Arman ZhenikeyevGewalt gegen Frauen: Dagegen gibt es in Deutschland klare Regeln. Doch in der Realität geschieht Gewalt gegen Frauen mitunter ohne eindeutige Beweislage in einem komplexen Spannungsfeld aus Beziehungsdynamiken und männlich geprägten Machtstrukturen, das es rechtsstaatlichen Institutionen schwer macht, Recht von Unrecht zu unterscheiden. Wie Frauen allein gelassen oder im Extremfall vom Opfer zur Beschuldigten werden – und was eine liberale Gesellschaft dagegen tun muss, darüber müssen wir reden.
„Hilfe, Hilfe bitte,” hallt es durch die Nacht. Sie schreit so laut sie kann, die Lungen schmerzen, das Herz rast, die Hände schwitzen. Der Schlag mit der Faust war so heftig, dass der Kiefer vibriert. Irgendwie hat sie sich losgerissen und ist geflüchtet, aus der Wohnung, in der sie jahrelang mit ihrem Partner lebte. Nach einigen Minuten ertönen Polizeisirenen, fünf mächtige Polizisten erscheinen an der Tür, die Stiefel klatschen bei jedem Schritt dumpf auf den Boden. Sie fällt ihnen in die Arme wie ein kleines Kind. Endlich Hilfe, denkt sie, als sie in Pantoffeln in das Polizeiauto steigt. Sie ist verletzt und blutet im Gesicht, man bietet ihr eine Schmerztablette an, die sie ablehnt; sie spürt den Schmerz durch das Adrenalin nicht. Während der Fahrt nuschelt der Polizist auf dem Beifahrersitz etwas, die Worte rauschen an ihr vorbei wie die Lichter der Straßenlaternen.
Auf der Polizeiwache wird schnell der Papierkram erledigt, sie unterschreibt alles, was ihr hingeschoben wird. Handy und Armbanduhr verschwinden in einer durchsichtigen Plastiktüte. Die Polizisten sagen ihr, dass sie bleiben müsse. Sie erklärt, dass sie wieder nach Hause muss; das Abendessen steht noch auf dem Herd. Die Männer in der schwarzen Uniform erlauben es nicht; das sei nicht möglich, sagen sie und lachen. Warten soll sie. Bald werde ihr Anwalt kommen. Sie ist verwirrt, aufgewühlt und gleichzeitig wie gelähmt, tausend Gedanken kreisen ihr durch den Kopf, aber sie versteht weder was sie denkt, noch was passiert. Sie sinkt auf die Knie und schlägt die Hände vor dem Gesicht zusammen, die Tränen tropfen übers Kinn, ihr ist kalt. Eine Frau kommt herein und sagt, sie solle sich ausziehen, dann wird sie am ganzen Körper abgetastet. Danach führt ein Wachmann sie durch einen kahlen Flur in einen dunklen Raum. Hinter ihr fällt eine schwere Tür ins Schloss, der Schlüssel dreht sich. Sie kann kaum etwas erkennen in dem fahlen Licht, das von der Neonleuchte an der Decke in die fensterlose Zelle fällt. Sie hört Menschen schreien, aber sehen kann sie niemanden, nur eine kleine Matte, die vor den Gitterstäben auf dem Betonboden liegt. Sie spürt, dass sie muss und Durst hat sie auch, sie drückt auf eine kleine Klingel im Raum, einmal, zweimal, dreimal, aber niemand kommt. Irgendwann schlendert ein Wärter vorbei, sie folgen hier nur dem Protokoll, beruhigt er sie. Er führt sie zur Toilette, die Wände sind nur halbhoch, sie schämt sich. Sie darf sich noch die Hände waschen, bevor sie zurück in die Zelle gesperrt wird.
Als man sie am nächsten Tag holt, hat sie die Orientierung und das Gefühl für Raum und Zeit verloren. Sie weiß nicht, ob es Tag oder Nacht ist, ob sie Stunden, Wochen oder Monate in der Zelle verschwunden war. Sie war einfach weg, als würde sie nicht mehr existieren. Zwei Männer führen sie zu einem Stuhl, sie muss im grellen Licht der Scheinwerfer Fotos von sich machen lassen: Von vorne und von der Seite im Profil, man drückt ihr ein Nummernschild vor die Brust, „ruhig halten bitte“. „Ich habe nichts gemacht,“ fleht sie leise, als einer der Männer ihre Finger in schwarze Paste drückt und auf dem Papier abrollt. Draußen wartet die Anwältin, sie tippelt nervös mit dem Fuß, sie hat eigentlich keine Zeit. Die Anwältin fragt, ob ein Annäherungsverbot beantragt werden soll, doch sie will nichts mehr unterschreiben. Ein Polizist teilt ihr mit, dass sie nun in Freiheit entlassen werde und schiebt ihr einen Stapel Dokumente durch die Plexiglasschreibe. Mit der Akte unter dem Arm wird sie vor die Tür gesetzt. Sie steht auf der Straße und schaut ins Leere. Sie weiß nicht mehr, wie sie heißt und wer sie ist. Sie läuft los und irrt durch die Straßen bis es dunkel wird.
In den Monaten danach verliert sie 20 kg an Gewicht und durchlebt Phasen völliger Ohnmacht, ihr will nichts mehr gelingen, sie findet nicht in den gewohnten Alltag zurück, ein Spießroutenlauf durch ihr eigenes Leben beginnt. Sie schreibt an eine Freundin:
„Seit dem Angriff ist mein Leben eine Achterbahnfahrt, über die ich die Kontrolle verloren habe: Ich gehe nicht zur Arbeit, ich fühle mich in meinem Zuhause nicht mehr sicher, ich schlafe bei Freunden auf der Couch. Ich kann nicht schlafen, nicht essen, ich übergebe mich. Ich kann keine normalen Dinge tun, wie fernsehen, stillsitzen oder U-Bahn fahren. Ich fange an zu kochen, doch kurz darauf vergesse ich, was ich tat und das Essen verbrennt. Ich erschrecke mich vor meinen Umrissen, die sich im Fenster spiegeln. Jede Polizeisirene, jedes laute Geräusch lässt mich zusammenzucken. Ich kann nicht mehr auf der Straße laufen ohne mich nervös umzuschauen, ob mir jemand folgt, mich überfällt Panik, wenn jemand ihm ähnlich sieht oder eine ähnliche Frisur trägt. Meine Hände zittern, mir ist heiß und kalt, mein Atem ist kurz. Mein Körper gehorcht mir nicht, meine Gedanken und Alpträume verschlingen mich; sie spulen in Endlosschleifen Rückblenden der Ereignisse ab. Jetzt verstehe ich, was es bedeutet, wirklich Angst zu haben.“
Dieser Bericht einer Betroffenen steht für ein Muster, das viele Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt erleben: in dem Moment, in dem sich die Frau von ihrem Freund trennen will, schlägt er zu. Als die Polizei am Tatort eintrifft, stellt er das unter Schock stehende, sprachlose Opfer als Angreiferin dar. Seine Version der Geschehnisse findet Eingang in den Polizeibericht, die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren gegen sie ein und fordert ein Jahr Gefängnis. In einem Prozess durch alle Instanzen beweist sie ihre Unschuld; er wird wegen häuslicher Gewalt verurteilt. Die Tat schlägt wie eine Bombe in ihr Leben ein: Als Beschuldigte in einem Strafverfahren findet sie in der Zeit bis zur Urteilsverkündung kaum Hilfe von staatlichen Stellen, sie kann ihr Haus nicht mehr betreten und ist an ihrem Wohnort ihrem Peiniger schutzlos ausgeliefert. Sie ist wütend über das erfahrene doppelte Unrecht durch Täter und Strafverfolgung, doch die Anwälte raten ihr, ihre Wut nicht zu zeigen: ein –weibliches - Opfer soll vor Gericht verängstigt, nicht wütend wirken. Über zwei Jahre dauert der Gerichtsprozess, in dem der Täter immer wieder Berufung einlegt und die Betroffene damit psychisch an den Prozess gebunden und im Trauma gefangen hält - ein typisches Täterverhalten, wenn die Kontrolle über die Ex-Partnerin mit juristischen Mitteln verlängert wird.
Knackpunkt Täter-Opfer Umkehr und sekundäre Viktimisierung
Der Täter übertrug die Verantwortung für die Gewalt auf sein Opfer – ein klassischer Fall der Schuldumkehr (Victim Blaming), auf die eine „sekundäre Viktimisierung“ durch die Institutionen folgt: Der Staat greift ein, aber statt Beistand und Hilfe erfährt die Betroffene Anklage und Beschuldigung – auf die Gewalterfahrung kommt retraumatisierende institutionelle Gewalt durch die Strafverfolgungsbehörden. Gewalt gegen Frauen und insbesondere häusliche Gewalt findet meist hinter verschlossenen Türen statt, ohne Zeugen. Die Justiz tut sich schwer, Fälle im Graubereich richtig einzuschätzen, wenn sie auf Schockreaktionen, Erinnerungslücken und Verhalten trifft, das nicht den gängigen Opferstereotypen entspricht. „Im Zweifel für den Angeklagten“ ist ein hohes Gut des Rechtsstaats und die Mühlen der Justiz mahlen langsam. In dieser Lücke der zermürbenden Ermittlungszeit hängen betroffene Frauen juristisch in der Schwebe und sind praktisch vogelfrei – bedroht vom Täter, ungeschützt durch die Institutionen. Frauenhäuser sind vielerorts überfüllt, Kontaktverbote werden nicht kontrolliert, der Opferschutz unzureichend finanziert und überlaufen. Opferschutzstellen berichten immer wieder, wie Frauen nicht geglaubt oder nur unzureichend geholfen wird. Genaue Zahlen dazu gibt es nicht, aber das Thema ist so relevant, dass das Bundeskriminalamt Studien zu den Erwartungen an Polizei und Justiz in Auftrag gegeben hat und Fortbildungen für einen besseren Umgang mit Gewaltopfern empfiehlt.
Eine entscheidende Rolle kommt der Polizei als erster Instanz am Tatort zu. Ob einer Frau geholfen wird, darf nicht von der Intuition eines einzelnen Beamten abhängen. Spanien, das viel gepriesene Musterland in Sachen Frauenrechte in Europa, verfügt mit »VioGén« über ein nationales Präventionsprogramm, das mit einem einheitlichen Handlungskatalog ein konsequentes Vorgehen bei Gewalt gegen Frauen erleichtern soll – trotzdem fallen Frauen durch das Raster, wenn die Polizei das Risiko im Fragebogen als gering ankreuzt. Bei sich widersprechenden Aussagen heißt es schnell: „Das kann man auch anders sehen, zu einem Streit gehören immer zwei.“ Doch geschlechtsspezifische Gewalt muss als solche benannt werden, ohne Relativierung und Interpretationsspielraum, erst dann kann man sie sichtbar machen und ahnden. Gewalt darf nicht toleriert werden, denn sie zerstört das Fundament eines Menschen: das Vertrauen in sich selbst und andere. Die Welt ist plötzlich nicht mehr sicher. Im Alltag frisst sich die Gewalterfahrung durch Körper, Gedanken und Beziehungen. Die traumatischen Erlebnisse laufen ungebremst weiter, während das gewohnte Leben zerfällt.
Zwangskontrolle und der kochende Frosch
Viele Frauen realisieren zunächst gar nicht, dass sie in einer missbräuchlichen Beziehung feststecken. Gewalt beginnt selten mit einem Schlag, sie beginnt subtil. „Boiling-Frog“- Syndrom wird dieses Phänomen häufig genannt– die Täter steigern die Dosis der Zwangskontrolle so schleichend langsam, dass die Opfer wie ein Frosch im immer heißeren Wasser nicht merken, dass sie in Gefahr sind. Psychische Gewalt in Form von Gaslighting („Du bildest dir das ein“, „Du bist nicht normal“), Drohungen, Demütigungen, Eifersucht, Abwertung, Geldentzug und Isolation tun ihr Übriges, um das Opfer in seiner Wahrnehmung zu destabilisieren. Die Psychologie des Missbrauchs und Traumreaktionen verschärfen den Einfluss des Täters, weil ein automatischer Schutzreflex des Gehirns bei Gewaltopfern eintritt: um die gewaltvollen Situationen aushaltbar zu machen, setzen Abspaltung, Verharmlosung und eine verzerrte Sicht auf die schmerzhafte Realität ein. Der Partner ist der Mann, dem sie vertraut, der sich entschuldigt und Blumen bringt, weil er das Küchenfenster eingeschlagen hat. Der weint und Besserung verspricht, eine schwere Kindheit hatte er auch. Kurz: Die Frau sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr – und die Gewalt auch nicht. Angst, Abhängigkeit, Ambivalenz, emotionale Bindung und die systematische Kontrolle bilden ein komplexes Geflecht, aus dem sich nur wenige mit großer Anstrengung und finanziellen Ressourcen befreien können. Hinzu kommt: der Täter ist oft von seiner eigenen Sichtweise zutiefst überzeugt. Sie habe ihn provoziert und übertreibe, sei hysterisch, instabil oder verrückt. Selbst das Umfeld oder professionelle Helfer*innen erkennen solche Dynamiken oft lange nicht; die körperliche und damit sichtbare Gewalt wird manchmal erst am Ende der Spirale deutlich.
Nun mag manch Außenstehender fragen: Warum geht sie nicht einfach? Weil es brandgefährlich ist. Der gefährlichste Mensch im Leben einer Frau ist statistisch gesehen der intime Ex-Partner und der gefährlichste Augenblick die Trennung. Die meisten Femizide geschehen, wenn die Frau den Täter verlässt und das Kartenhaus der Kontrolle in sich zusammenbricht.
Warum schlagen Männer zu?
Manche Männer schlagen zu, weil sie es können und physisch meist überlegen sind. Gelegenheit macht Schläger – wenn der Täter nicht gelernt hat, sich mit Wut, Kränkung oder unangenehmen Gefühlen auseinanderzusetzen und gewaltfrei zu kommunizieren. Doch Frauen sind genauso zu Gewalt fähig. Gewalt ist kein Gen, das an ein bestimmtes Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe oder Milieu gebunden ist, sondern eine Folge von Abhängigkeiten und einer Sozialisierung, die Dominanz und Aggression quer durch alle Bevölkerungsschichten belohnt und einübt. Gewalt gegen Frauen entsteht im Kern durch Machtstrukturen und fehlgeleitete Männlichkeitsbilder.
Toxische Männlichkeitsbilder und Politik
Zugleich feiern „starke Männer“ weltweit im Westen wie im Osten derzeit ein Comeback: politische Anführer, die die Macht des Stärkeren und traditionelle Rollenbilder propagieren – und damit jene Vorstellungen von Männlichkeit verkörpern, in denen Kontrolle und Gewalt als legitime Mittel gelten, um ihre Interessen durchzusetzen. In den USA rühmt sich Donald Trump einer gnadenlosen Abschiebepolitik und beschneidet Abtreibungsrechte. In Russland führt Putin Krieg gegen die Ukraine und annektiert völkerrechtswidrig Gebiete; währenddessen werden in der Duma Gesetze gegen Häusliche Gewalt unter dem Banner „traditioneller Werte“ zurückgenommen, NGOs drangsaliert und internationale Menschenrechtsstandards offen abgelehnt. Ein russisches Sprichwort sagt: „Er liebt sie, also schlägt er sie“. Wenn frauenfeindliche Haltungen, autoritäre Politik und Nationalismus zusammenkommen, entsteht eine toxische Mischung: Macht bleibt unkontrolliert, Kritik wird unterdrückt, Gewalt breitet sich im Privaten wie im Politischen aus und führt zu einer Verrohung der Gesellschaft.
In Europa beschwört die neue Rechte ein ultrakonservatives Familienbild und erweckt den Anschein, der Feminismus sei zu weit getrieben und es sei dringend an der Zeit, Frauenrechte zurückzuschrauben. Solche Bestrebungen verleumden die realen Fakten: Frauen werden nach wie vor strukturell benachteiligt, schlechter bezahlt, bekleiden weniger politische Ämter und besonders alarmierend: weniger als alle vier Minuten erlebt eine Frau in Deutschland Gewalt. In Europa erlebt laut Eurostat-/EU-GBV-Daten etwa jede dritte Frau im Laufe ihres Lebens körperliche und/oder sexualisierte Gewalt – das sind Millionen Frauen. Die Zahlen sind nur die Spitze des Eisbergs; man geht z.B. davon aus, dass über 90% der Fälle häuslicher Gewalt nie angezeigt werden.
Gewalt gegen Frauen ist kein Privatproblem, sondern eine strukturelle Gesellschafts- und Rechtsstaatsfrage
All das zeigt: Gewalt gegen Frauen ist kein Randphänomen oder privates „Beziehungsdrama“, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Wenn Institutionen versagen, sind es engagierte Menschen, die hinsehen, nachfragen, handeln und den Betroffenen glauben, wenn das System es nicht tut. „Abuse thrives in silence – Gewalt gedeiht im Schweigen,“ sagt die Amerikanerin Leslie Morgan Steiner in ihrem berühmten TED-Talk und meint damit nicht nur das Schweigen aus Scham, Angst und Abhängigkeit der Betroffenen. Wir müssen darüber sprechen dürfen, über Täter, Opfer und auch darüber, dass Staat, Justiz und Polizei Teil der Gesellschaft sind, Fehler machen und – wie wir alle – lernen müssen, dorthin zu schauen, wo es schmerzt. Enttabuisierung, Sensibilisierung und Befähigung im Umgang mit Gewalt gegen Frauen sind die Grundlage dafür, dass Gewalt erkannt und verhindert werden kann. Gendersensible Datenerfassung und Statistik, Schulungen, klare Einsatzprotokolle, engere länderübergreifende Zusammenarbeit, schnellere Verfahren, niedrigschwelliger Zugang zu rechtlicher Beratung und psychosozialer Begleitung, ein Ausbau von Schutzunterkünften und eine Weiterentwicklung des Strafrechts im Einklang mit europäischen Standards wie der Istanbul-Konvention und den EU-Gewaltschutzrichtlinien sind einige der Maßnahmen, um Betroffene besser zu schützen.
Deutschland hat für Frauen viel erreicht. Angesichts des politischen Klimas sind wir als liberale Gesellschaft gefragt, unsere Demokratie zu stärken, denn Rechtsstaat, Pressefreiheit und eine starke Zivilgesellschaft sind der beste Schutz gegen Gewalt in jeglicher Form. Ohne Angst und Gewalt leben zu können ist eine Freiheitsfrage, die uns alle betrifft. Jeder Mensch, egal ob Mann oder Frau, soll von sich sagen können: Ich werde gehört, meine Rechte werden geschützt, und ich kann selbst über mein Leben entscheiden. Ich bin frei.