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Ehrung
Vertrauen

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (l) und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Gerhardt unterhalten sich am 15.11.2001 in Berlin während der Sitzung des Bundestages.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz (l) und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Gerhardt unterhalten sich am 15.11.2001 in Berlin während der Sitzung des Bundestages.

© (c) dpa - Fotoreport

In der Opposition gibt es keine Koalition. Trotzdem können Parlamentsfraktionen auch in der Opposition vertrauensvoll zusammenarbeiten. Auf eine solche vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Opposition blicke ich auch heute noch gern zurück in der Zeit, zu der Wolfgang Gerhardt Vorsitzender der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag war und ich die Ehre hatte, der CDU/CSU Bundestagsfraktion vorzusitzen. Zu Beginn des Jahres 2002 kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung mit der SPD-geführten Bundesregierung. Im Rahmen der Haushaltsplanung des Verteidigungsministeriums war (wieder einmal) die Finanzierung des lange geplanten Transportflugzeugs der Bundeswehr, ein Airbus A400M, ins Wanken geraten.

Die Geschichte dieses Transportflugzeuges ist für sich genommen ein Beispiel dafür, wie schwierig die Zusammenarbeit zwischen europäischen Partnern bei der Beschaffung eines gemeinsamen Projekts für die Streitkräfte sein kann. Wettbewerb findet in diesem Bereich ohnehin kaum statt. Wenn aber zusätzlich der Hersteller die Preise zu knapp kalkuliert und das Bestellkonsortium während des laufenden Produktionsprozesses immer wieder die Spezifikationen ändert, sind massive Kostenüberschreitungen keine Überraschung mehr. Beim A400M war dies in besonders krasser Weise der Fall.

Die Arbeit in den Parlamenten unserer Demokratie kann dann besonders erfolgreich sein, wenn Persönlichkeiten Verantwortung tragen, die bereit und in der Lage sind, Vertrauen zu geben und auch Vertrauen in Anspruch zu nehmen.

Friedrich Merz
Friedrich Merz

Der deutsche Bundesverteidigungsminister stand zu Beginn des Jahres 2002 vor dem Dilemma, dass die europäischen Partner zwar beschlossen hatten, eine große Stückzahl des Transportflugzeugs zu bestellen, darunter insgesamt 73 Flugzeuge für die deutsche Bundeswehr. Der Bundestag hatte für den laufenden Haushalt allerdings nur 45 Flugzeuge genehmigt.Trotzdem wollte der Bundesverteidigungsminister eine Bestellung von 73 Flugzeugen unterschreiben und sich dazu eines einfachen Parlamentsbeschlusses der Regierungskoalition bedienen, ein klarer Verstoß gegen die Haushaltsbestimmungen des Grundgesetzes und der Haushaltsordnung.

Am 24. Januar 2002 kam es darüber zu einem heftigen Schlagabtausch im Deutschen Bundestag, in dessen
Verlauf sich die Regierung weigerte, einem ordentlichen Haushaltsverfahren im Rahmen eines Nachtragshaushaltes zuzustimmen, der auch die Lieferung der vom Parlament bisher nicht genehmigten Flugzeuge haushaltsrechtlich absichern sollte. Nachdem der Bundesverteidigungsminister
sich auch nach einer Unterbrechung der Beratungen im Parlament nicht in der Lage sah, eine entsprechende Erklärung vor dem Deutschen Bundestag abzugeben, kündigte ich den Antrag des Erlasses einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege eines Organstreitverfahrens zwischen Bundestag und Bundesregierung an. Die Vorarbeiten zu diesem Verfahren hatten wir in der Bundestagsfraktion
bereits seit einigen Tagen abgeschlossen, und so konnte ich den ausformulierten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Bundesregierung am Rednerpult bereits in Händen halten.

Während der kurzen Unterbrechung der parlamentarischen Beratungen im Plenum hatte ich den Vorsitzenden der FDP-Fraktion über diesen nächsten Schritt informiert. Spontan und ohne den Text des Antrages zu kennen
erklärte Wolfgang Gerhardt darauf hin, dass sich die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag diesem Antrag der CDU/CSU-Fraktion anschließen werde, wenn die Regierung keine ausreichende Erklärung über einen entsprechenden Haushaltsvorbehalt abgeben würde. Damit war für die Regierung die Entschlossenheit beider
Oppositionsfraktionen klar und auch mit einer gewissen Überraschung verbunden. Unmittelbar nach Schluss der Debatte ging der Antrag nach Karlsruhe und wurde dort nach wenigen Tagen bereits mündlich verhandelt. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesverteidigungsminister, musste vor der endgültigen Bestellung
der Flugzeuge alle haushaltsrechtlich erforderlichen Erklärungen abgeben und im Wege eines Nachtragshaushaltes die Finanzierung dieses Transportflugzeugs in ganzer Zahl und in vollem Umfang absichern.

Dieses Beispiel aus guter und kooperativer Zusammenarbeit zwischen Fraktionen in der Opposition zeigt, dass die Arbeit in den Parlamenten unserer Demokratie dann besonders erfolgreich sein kann, wenn Persönlichkeiten Verantwortung tragen, die bereit und in der Lage sind, Vertrauen zu geben und auch Vertrauen in Anspruch zu nehmen. Wie überhaupt Vertrauen und Loyalität zu den Voraussetzungen gehören, ohne die eine Demokratie nicht bestehen kann. Der alte Satz von Ernst-Wolfgang Böckenförde gilt noch immer: „Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie selbst nicht schaffen kann.“

Wolfgang Gerhardt hat solche Voraussetzungen in seine politische Arbeit im Deutschen Bundestag eingebracht. Er hat sie gelebt.