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Rechtsstaatsmechanismus
Ungarn und Polen scheitern mit Klage: Hoffnung für den europäischen Rechtsstaat?

Am 16. Februar wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem wegweisenden Urteil die Klagen Ungarns und Polens gegen die rechtsstaatliche Konditionalität bei der Vergabe von EU-Mitteln ab.
Das Bild zeigt ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" im Europaviertel auf dem Kirchberg.
Das Bild zeigt ein Schild vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Aufschrift "Cour de Justice de l'union Européene" im Europaviertel auf dem Kirchberg. © picture alliance/dpa | Arne Immanuel Bänsch

Vor dem höchsten Gericht der Europäischen Union gibt es keine Berufung. Das bedeutet jedoch nicht, dass Polen und Ungarn ihre Fälle ruhen lassen, denn für beide Länder steht eine erhebliche Summe Geld auf dem Spiel: Die Konditionalitätsverordnung sorgt dafür, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien wie die Gewaltenteilung nicht mehr ungestraft bleiben. Wird ein Verstoß festgestellt, kann die EU-Kommission vorschlagen, die Auszahlung von Mitteln aus dem EU-Haushalt einzubehalten. Im Fall von Ungarn beläuft sich die Summe an EU-Haushaltsmitteln bis 2027 auf bis zu 22,5 Milliarden Euro; in Polen sogar auf 75 Milliarden Euro. Es verwundert daher nicht, dass Ungarn und Polen die Rechtmäßigkeit der Konditionalitätsverordnung im März 2021 vor dem EuGH angefochten haben. Die heutige Entscheidung des EuGH dürfte beide Regierungen empfindlich treffen.

Orbáns illiberale Demokratie und Dudas Gerichtssaalspielchen

Seit seiner Machtübernahme im Jahr 2010 sind Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei fast zum Synonym für unser Verständnis einer "illiberalen Demokratie" geworden. Der Bericht der Europäischen Kommission zur Rechtsstaatlichkeit 2021 zeigt die systemischen Probleme im Land auf, die insbesondere unter dem Deckmantel der Covid-19-Pandemie gediehen sind. Die Themen reichen von Korruption, über die Unabhängigkeit der Justiz bis hin zur Unterdrückung des Medienpluralismus. Staatliche Behörden haben sich immer wieder über Urteile internationaler Gerichte wie des EuGH, aber auch der eigenen Urteile im Inland hinweggesetzt. Das Ausmaß dieses Phänomens wurde vom Ungarischen Helsinki-Komitee mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung eingehend untersucht.

Orbáns Modell einer illiberalen Demokratie hat in Polen einen starken Unterstützer und Nachahmer gefunden. Während Ungarns Auseinandersetzungen mit der Europäischen Kommission hauptsächlich in der Öffentlichkeit stattfanden, machte Polen vor allem vor Gericht und mit umstrittenen Gesetzen Schlagzeilen: Die Einführung des restriktivsten Abtreibungsgesetzes in der EU, die ständigen Angriffe auf die LGBT-Gemeinschaft, die Unterdrückung der Meinungsfreiheit sowie die kontinuierlichen Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz sind nur einige Beispiele. Insbesondere die Reform der Disziplinarkammer für Richter, die regierungskritische Richter entließ, sowie das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts gegen den Vorrang des EU-Rechts haben zur Verschlechterung der Beziehung zur EU beigetragen. Zwar reichte der polnische Präsident Andrzej Duda (PiS) der EU erst kürzlich einen Olivenzweig, indem er einen Reformvorschlag für die umstrittene Disziplinarkammer unterbreitete, demnach Richter nicht mehr aufgrund ihrer Urteile diszipliniert werden sollen, jedoch ist der Vorschlag mit Vorsicht zu genießen und konkrete Maßnahmen bleiben abzuwarten. Das jüngste Urteil des EuGH dürfte erneute Spannungen in den Beziehungen der beiden Länder zur EU auslösen.

Polen und Ungarn reagieren

Vergangene Woche meldete die deutsche Nachrichtenagentur dpa, dass Orbán während einer Wahlkampfveranstaltung, auf der er behauptete, die EU führe "einen heiligen Krieg, einen Dschihad" gegen sein Land, einen möglichen Austritt Ungarns aus der EU angedeutet haben soll. Die ungarische Regierung verwarf diese Meldung jedoch und nannte sie "fake news“. Ein Austritt Polens und Ungarns aus der EU dürfte in nächster Zeit zwar nicht zur Debatte stehen, jedoch kann davon ausgegangen werden, dass die Regierungen beider Länder die Rechtsordnung der EU als Ganzes und insbesondere die Rolle des EuGH infrage stellen werden. In einer offiziellen Erklärung kündigte Orbán an: "Die Mitgliedstaaten dürfen nicht akzeptieren, dass politische Entscheidungen vom Europäischen Gerichtshof und nicht von den Bürgern und Regierungen der Mitgliedstaaten getroffen werden, (...) Wach auf, Europa."

Der polnische liberale Parteivorsitzende Adam Szlapka (Nowoczesna) bekräftigt unterdessen die Bedeutung des EuGH-Urteils für die polnischen Bürger und die Sicherheitslage des Landes: "Polen muss sich an die Urteile des EuGH halten. Tut es das nicht, kommt es de facto einem Polexit gleich, was gegen den Willen des polnischen Volkes ist, das die Integration und den Platz Polens im Zentrum Europas unterstützt. Heute gegen Europa zu sein, ist nicht nur dumm, sondern auch gefährlich, wenn man die dramatische Situation in der Ukraine bedenkt." In Anbetracht der jüngsten Bemühungen von Präsident Andrzej Duda (PiS), den Konflikt zwischen Polen und der EU zu beschwichtigen, bleibt abzuwarten, wie sich die Regierung nach dem EuGH-Urteil positionieren wird.

Bürger äußern sich zum Streitfall

Die heutige Entscheidung des EuGH steht im Einklang mit den Empfehlungen des zweiten Europäischen Bürgerdialogs, der im Rahmen der Konferenz über die Zukunft Europas (CoFoE) durchgeführt wurde. Die CoFoE bietet Bürgerinnen und Bürgern in ganz Europa die Möglichkeit, ihre Meinungen, Sorgen und Politikvorschläge für Europas Zukunft zu diskutieren. Der Bürgerdialog hat gezeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger in allen Mitgliedstaaten die EU nach wie vor als eine Werteunion sehen und sich wünschen, dass sie diese Werte besser durchsetzt. Zu den rechtsstaatlichen Empfehlungen der Bürger gehört die Ausweitung der Konditionalitätsverordnung. Aktuell findet der Rechtsstaatsmechanismus nur dann Anwendung, wenn ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. In dem Europäischen Bürgerdialog machten die Teilnehmer klar, dass der Rechtsstaatsmechanismus "auf alle Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit und nicht nur auf Verstöße mit Auswirkungen auf den EU-Haushalt" anwendbar ist. Sie betonen, dass die Rolle der EU nicht nur den Schutz ihres Haushalts, sondern vor allem auch den Schutz ihrer Bürger umfassen sollte.

Von der Leyen unter Druck

Alle Augen sind nun auf Kommissionschefin Ursula von der Leyen gerichtet, die zunehmend unter Druck gerät, möglichst zügig zu handeln. Das Europäische Parlament hat bereits deutlich gemacht, dass seine Geduld am Ende ist, als es die Kommission im Oktober wegen ihrer Untätigkeit in diesem Fall verklagte. "Dieses Gerichtsurteil ist glasklar: Der Rechtsstaatlichkeitsmechanismus ist rechtmäßig und steht bereit, von der Europäischen Kommission angewendet zu werden. Dies ist ein Sieg für das Europäische Parlament. Wir haben mit Einigkeit und Entschlossenheit für diesen Mechanismus gekämpft. Es ist eine Niederlage für Orban, Morawieczki und alle, die versuchen, die demokratischen Institutionen zu untergraben. Die Kommission sollte keine Sekunde mehr verschwenden und den Mechanismus anwenden", so Katalin Cseh, Europaabgeordnete der liberalen Partei Momentum (Ungarn). Gleichzeitig mahnte sie an, dass die Kommission nun zum sofortigen Handeln aufgefordert sei: „Ich hoffe aufrichtig, dass dieser Tag das Ende des Aufschiebens von Seiten der Kommission kennzeichnet. Ich hoffe aufrichtig, dass heute der Tag ist, an dem die Kommission ihre historische Pflicht und ihre Rolle als Hüterin der Verträge wahrnimmt und mit der Umsetzung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften beginnt."

Die Entscheidung des EuGH kommt nur wenige Wochen vor einer Abstimmung im EU-Parlament über eine Resolution zur Bekämpfung korrupter EU-Oligarchen. Der vom Haushaltskontrollausschuss eingebrachte Vorschlag zeigt auf, dass Oligarchen und ihr Einfluss in den letzten Jahren nicht nur ein nie dagewesenes Ausmaß erreicht haben, sondern auch wie "Staaten im Staate" agieren, indem sie Korruption und Missbrauch öffentlicher Gelder in ihren Ländern antreiben. Angesichts der sich langsam drehenden Räder in der Kommission versucht das Parlament, sich als führende Institution im Kampf gegen Korruption und zur Wahrung der Werte der EU zu etablieren, und wird ein Nachlassen der Europäischen Kommission nicht akzeptieren. 

Die Uhr Tickt

Kritiker äußern jedoch Bedenken, dass die Kommission nun schnell handelt. So wird befürchtet, dass Frankreich seine EU-Ratspräsidentschaft ohne eine Strafverfolgung Ungarns und Polens zu Ende bringen möchte, da diese möglicherweise in ein Medienspektakel ausarten könnte. Außerdem werden Zweifel geäußert, ob die Kommission noch vor den ungarischen Wahlen handeln wird, da dies als Einmischung in die Innenpolitik eines Landes ausgelegt werden könnte. Darüber hinaus benötigt die EU-Kommission eine qualifizierte Mehrheit im Rat (mindestens 55% der EU-Länder), um den Mechanismus anwenden zu können. Es wird also erwartet, dass die EU-Kommission einige Zeit in Anspruch nehmen wird, um einen stichhaltigen Fall vorzubereiten.

Eines ist aber sicher: von der Leyen wird sich sputen müssen. Sie muss sich verpflichten, den Mechanismus bald umzusetzen, denn die Welt schaut zu. Seit Jahren bringt sich die ehemalige Friedensnobelpreisträgerin EU als eine Art moralische Autorität auf dem globalen Spielfeld in Position und versucht sich so, als internationaler Akteur unverzichtbar zu machen. Innere Streitigkeiten wie diese zeigen jedoch Risse in der Wertunion der EU, und autokratische Politiker nutzen diese, um das Ansehen und den Einfluss der EU zu schwächen. Wenn es der EU nicht gelingt, ihre Werte in den eigenen Grenzen einzuhalten, kann sie kaum erwarten, nach außen hin moralische Autorität auszustrahlen. Die kommenden Wochen werden daher entscheidend sein, um den EU-Bürgern und der Welt zu zeigen, dass das europäische Projekt kein Papiertiger ist, sondern ein Fels für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.