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Rechtsextremismus
Recht gegen rechts Report 2022

Im Report »Recht gegen rechts« 2022 beschreiben mehr als 30 prominente Autorinnen und Autoren die wichtigsten Fälle aus dem vergangenen Jahr.
Buchcover Recht gegen Rechts Report 2022
Buchcover Recht gegen Rechts Report 2022

Die Feinde der Demokratie rüsten zum Angriff. Immer geschickter taktieren sie auch vor Gericht. Im Report »Recht gegen Rechts« 2022 beschreiben mehr als 30 prominente Autorinnen und Autoren die wichtigsten Fälle der rechtsextreme Tendenzen im Recht aus dem vergangenen Jahr. Eine mutige Dokumentation, die zur Gegenwehr einlädt.

Rechtsanwältin Kati Lang, Vertreterin der Opfer des Synagogen-Anschlags von Halle, erklärt, warum man mit dem Schuldspruch des Oberlandesgerichts Naumburg gegen den Attentäter nur halb zufrieden sein könne. Die Vizepräsidentin des Europaparlaments Katarina Barley schlägt Alarm: Ungarn und Polen legten die Axt an den Rechtsstaat, die EU-Kommission bleibe untätig. Der TV-Journalist Georg Restle (»Monitor«) beschreibt Attacken der AfD auf die Pressefreiheit u.v.m.

Die Herausgeber*innen sind Journalist*innen und kritische Jurist*innen, die sich von einer Grundeinsicht leiten lassen: Rechtsextreme verstehen das Recht als Arena ihrer politischen Kämpfe und versuchen, es für ihre Zwecke auszunutzen. Wenn alle diese Versuche dokumentiert und bewertet werden, ist ein wichtiger Schritt getan, um sich besser wehren zu können.

Eine Leseprobe

Warum »Recht gegen rechts«?

An mahnenden Worten hat es im vergangenen Jahr nicht gemangelt. »Vom Rechtsextremismus geht derzeit die größte Bedrohung für die Sicherheit in Deutschland aus.« So die Feststellung des früheren Bundesinnenministers Horst Seehofer und des Verfassungsschutzpräsidenten Thomas Haldenwang. Das Thema ist auf der höchsten politischen Ebene angekommen, 89 Maßnahmen hat die Bundesregierung anlässlich der Einrichtung des Kabinettsausschusses »zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus« versprochen umzusetzen. Aber mahnende Worte alleine reichen nicht, und viele Ankündigungen blieben bisher folgenlos.

Das ist auch ein Grund für diesen Report. Wie entschlossen und ernsthaft die Institutionen des Rechtsstaats wirklich der wachsenden Gefahr von rechts entgegentreten – hier ist die wachsame Beobachtung durch die Zivilgesellschaft dringend nötig. Der Report greift damit auf, was die im Juli 2021 im Alter von 96 Jahren verstorbene Shoa-Überlebende Esther Bejarano formulierte: »Es gibt keine Gegenwart und keine Zukunft ohne die Vergangenheit. Ich bin besorgt, denn ich sehe gegenwärtig Parallelen zur damaligen Zeit. Damit sich so etwas niemals wiederholt, dürfen wir nicht schweigen, sondern müssen mit Mut zusammenstehen gegen Rassismus.«

Wie schon im ersten Report »Recht gegen rechts« 2020 verfolgen die Autor*innen dieses Jahrgangs deshalb akribisch und kritisch, wie sich die Institutionen des Rechts schlagen. Wie sie auf Neonazis reagieren – auch und gerade, wenn diese nicht im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Wie sie, abseits schöner Worte, in der Praxis handeln. Auf wessen Seite sie sich stellen. Wie sie den Betroffenen von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen von Menschenfeindlichkeit beistehen. Und wie sie auch mit jenen Bedrohungen der Demokratie umgehen, die aus den Institutionen selbst kommen – etwa in Form von rechtsextremen Chatgruppen bei der Polizei.

Die beiden großen Koalitionen (2013–2021) haben ihrem Inlandsgeheimdienst, dem Verfassungsschutz, der im Kampf gegen rechts oft mehr Teil des Problems als Teil der Lösung gewesen ist, mehr Mittel und mehr Kompetenzen gegeben. Im Gegensatz dazu fehlt es an langfristigen Perspektiven für Projekte der politischen Bildung. Obwohl schon der NSU-Untersuchungsausschuss von 2013 sich »mit Nachdruck für eine Neuordnung der Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus« aussprach, um für Verlässlichkeit und Planungssicherheit zu sorgen, blieb es bei Ankündigungen. Bei mahnenden Worten.

Der Entwurf für ein Wehrhafte-Demokratie-Gesetz blieb in der Schublade. Und wenn er nun von der neuen Bundesregierung hoffentlich wieder aus der Schublade hervorgeholt wird, dann wird man ihn auch kritisch betrachten müssen. Denn darin vorgesehen war, ähnlich wie schon bei der Einführung früherer Extremismusklauseln, eine Überprüfung des zivilgesellschaftlichen Engagements durch den Staat. Solche Gesinnungsprüfungen sind ein zweischneidiges Schwert, ein Schlag nicht nur gegen die extreme Rechte. Die Erfahrung zeigt, dass sie vorrangig gegen Linke eingesetzt werden.

Richtig ist aber auch: Auf den starken Staat zu verzichten, muss man sich leisten können. Betroffene rechter Gewalt und diejenigen, die im Visier des Rechtsterrorismus stehen, sind auf den Schutz angewiesen, den der demokratische Rechtsstaat im Grundgesetz verspricht. Und bisher ist es nicht nachhaltig gelungen, die extrem rechten Kräfte alleine über die politische Auseinandersetzung zurückzudrängen. Die Diskussion, was hier zu tun ist und was hilft – und was nicht –, muss dringend weitergeführt werden. Auch mit diesem Report.

Manche der Verfahren, über die wir im Report 2020 berichtet haben, sind inzwischen vor Gericht weitergegangen. So ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz (siehe den Beitrag von Nils Kohlmeier und Tore Vetter im Report 2020, S.181–187) endgültig aus seinem Beruf als Staatsanwalt des Landes Baden- Württemberg entfernt worden. Er habe »kontinuierlich beamtenrechtliche Kernpflichten, insbesondere die Pflichten zur Verfassungstreue sowie zu Neutralität und Mäßigung«, verletzt, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Dienstgerichtshof für Richter bei dem Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil v. 18. 3. 2021, DGH 2/19). Das Verfahren dürfte für die künftige Auseinandersetzung mit AfDlern und anderen rechten Akteur*innen in der Justiz von grundlegender Bedeutung sein.

Ein anderes Verfahren ging vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gießener Verwaltungsrichter hatte ein NPD-Plakat mit dem Argument verteidigt, die Aussage »Migration tötet« sei doch empirisch wahr (siehe den Beitrag von Dana Schmalz im Report 2020, S.149–155). Derselbe Richter war auch für Asylprozesse zuständig. Ein Asylsuchender stellte deshalb einen Antrag, ihn für befangen zu erklären – und Karlsruhe stimmte diesem An- trag zu. Es sei offensichtlich, dass dieser Richter »Migration für ein grundlegendes, die Zukunft unseres Gemeinwesens bedrohendes Übel hält«, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG,Beschluss v. 1. 7. 2021, 2 BvR 890/20). Dass am Ende erst ein Machtwort aus Karlsruhe nötig war und nicht schon die Richter*innen unterer Instanzen ihren Kollegen aufgrund seiner eindeutigen rassistischen Aussagen für befangen erklärten, macht ein grundlegendes Problem in der Justiz deutlich.

Dieser aktuelle Report »Recht gegen rechts« wird ermöglicht durch die Großzügigkeit der Friedrich-Naumann-Stiftung, der ZEIT-Stiftung, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und der Amadeu-Antonio-Stiftung, bei denen wir uns herzlich bedanken. Der großen politischen Vielfalt unserer Förderer*innen entspricht unsere Hoffnung, eine breite, offene und vielstimmige Diskussion über die so dringend anstehenden rechtsstaatlichen Fragen anzustoßen. Auch in diesem Jahr danken wir Eva Berié für das akribische Lektorat. Für die redaktionelle Unterstützung bedanken wir uns zudem bei Florian Nustede.

Entscheidend zu diesem Projekt beitragen können auch Sie, liebe Leser*innen: Wir laden wieder dazu ein, Hinweise auf Verfahren oder Entscheidungen, die eine kritische Beleuchtung verdienen, an recht_gegen_rechts@posteo.de zu schicken. Vielen Dank!

Aus Worten werden Taten

Zur Notwendigkeit einer wehrhaften Justiz

von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Schon einmal rollte eine Welle rassistischer, flüchtlingsfeindlicher Gewalt durch die Bundesrepublik, schon einmal wurde die fremdenfeindliche Haltung zur Asyldebatte in Teilen der Bevölkerung unübersehbar. Es waren die 1990er Jahre, die Akzeptanz rechtsradikaler Argumente stieg sprunghaft an bis hin zum Applaus bei Brandanschlägen, Hetzjagden und anderer hassgesteuerter Gewalt. Ich habe den Verlauf der Debatte sehr lebhaft in Erinnerung, weil ich damals Bundesjustizministerin war.

Es gab und gibt wohl kaum ein Thema, das sich so leicht instrumentalisieren lässt wie der Umgang mit Geflüchteten, und das so gezielt genutzt wird, um Ressentiments gegen Fremde zu schüren. Zunächst sind es die Worte: Es beginnt mit dem Schüren von Angst vor den und dem Fremden, vor dem Unbekannten, der als Bedrohung dargestellt wird. Die »Fremden« müssen dazu gar nicht physisch »da« sein, um als Gefährdung unseres Wohlstands und als Sündenböcke für soziale Schieflagen in Deutschland benannt zu werden. Es geht weiter mit dem Ruf nach Maßnahmen gegen die behaupteten Bedrohungen, mit zunehmender Aggressivität, mit sprachlicher Radikalisierung und Vergiftung des politischen Klimas.

Und es endet in Gewalt, wenn die zunehmend Aufgeputschten und Radikalisierten dann zur Tat schreiten. So war es, als zum Beispiel in Rostock-Lichtenhagen 1992 ein rechtsradikaler Mob die Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ein Ausländerwohnheim mit Steinen und Brandsätzen angriff – und die »braven« Bürger auf der Wiese vor den Häusern standen und den Tätern auch noch Beifall klatschten. In Eberswalde, in Hoyerswerda, in Mölln, in Hünxe, in Magdeburg, in Solingen oder in Guben: Aus Worten waren Taten geworden. Es dauerte lange, bis diese angeblich zusammenhanglosen Einzeltaten als gesamtgesellschaftliche Gefährdung ernst genommen wurden.

Die aktuelle Situation erinnert an die 1990er Jahre

In den vergangenen Jahren erlebten wir Ähnliches wieder: Seit 2015 bedienen islamfeindliche Zusammenschlüsse wie Pegida, neonazistische Organisationen, vernetzte Rechtsradikale, be- kannte Rechtsextremisten innerhalb wie außerhalb der AfD mit fremdenfeindlicher Rhetorik die gleichen Ressentiments und finden Unterstützung, strafbewehrte Übergriffe werden häufig immer noch als Einzeltaten verharmlost. Die Bewertung des Münchner Anschlags auf das Olympia-Einkaufszentrum 2016 mit neun Toten als rassistisch und rechtsextremistisch motivierte Tat hat drei Jahre gedauert.

Es sind meistens die gleichen Parolen, die gleichen Scheinargumente, das gleiche Schüren von Ängsten, das gleiche Aufbauen von Bedrohungsszenarien. Das Narrativ ist dasselbe: Wieder stehen »die Fremden« vor unseren Türen, bedrohen unsere

Sicherheit, unseren Wohlstand, unser Volk. Und wieder schien die Angstmache zu verfangen, weil – ähnlich wie in den 1990er Jahren – weite Teile der Gesellschaft verunsichert waren und heute noch sind.

Die Asyldebatte traf Anfang der 1990er Jahre auf eine durch die aktuelle Lage (Mauerfall, Zusammenbruch des Ostblocks, wirtschaftliche und soziale Probleme in Ostdeutschland) verunsicherte Bevölkerung, die dies als Ventil für ihre Wut nutzte. Darauf bauten die rechtsradikalen Demagogen auf und sahen die Zeit für den ersehnten Umsturz des so verhassten »Systems« gekommen. 2015 traf die Flüchtlingsdebatte auf eine Gesellschaft, in der sich viele Menschen in Deutschland, unter anderem durch eine mangelnde Abstimmung der Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union, überfordert fühlten. Es gelang rechten und rechtsextremen Kräften, diese Verunsicherung auszunutzen und sogar noch zu schüren. Und auch hier brach die Gewalt sich Bahn, und aus Worten wurden Taten. Im Jahr 2015 stieg die Zahl der Angriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte von 201 im Vorjahr auf 1051.

Die größte Bedrohung unserer Demokratie

Der rechte Terror hat seit den 1990er Jahren keine Pause gemacht. Wir mussten eine »Nationale Bewegung« in Brandenburg erleben, einen deutschlandweit mordenden »Nationalsozialistischen Untergrund«, eine »Kameradschaft Freikorps« in Brandenburg. Und die Serie rechtsterroristischer Anschläge ebbte auch nicht mit der Zahl der Geflüchteten ab: Die Täter in München 2016, in Kassel und in Halle 2019 und in Hanau 2020 hatten alle einen rechtsextremen Hintergrund. Es gibt ernstzunehmende Stimmen, die in den hassmotivierten Angriffen auf Geflüchtete auch einen lange vorbereiteten Kampf rechtsradikaler politischer Kreise gegen das demokratische System sehen. Generalbundesanwalt Peter Frank hat zu Recht kürzlich in einem Interview darauf hingewiesen, dass vom Rechtsextremismus die größte Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht. Der Rechtsextremismus habe in den letzten Jahren eine viel breitere ideologische Grundlage erfahren, von der klassischen NS-Ideologie über Verschwörungsmythen bis hin zu den »Reichsbürgern«. Manchmal kommt es einem vor wie der Kampf gegen die Hydra: Wo ein Kopf abgeschlagen wird, wachsen unmittelbar zwei neue nach. Und vor allem: Die Möglichkeiten der Rechtsradikalen, ihre Botschaften zu transportieren, um die Spirale aus Worten und Taten in Gang zu halten, sind mit den Instrumenten moderner Kommunikation exponentiell gestiegen.

Die Aufgabe, vor der der Rechtsstaat steht, ist riesig. Wir müssen alles tun, damit die staatlichen Organe ihr gewachsen sind. Die Aufklärung der Morde des »NSU«, die auf blanker Menschenfeindlichkeit, auf zielgerichtetem und unreflektiertem Hass auf Menschen fremder Abstammung beruhten, überforderte die Sicherheitsbehörden offensichtlich in Analyse und Motivermittlung, und eine Reihe von Fehleinschätzungen verzögerte die Aufklärung (siehe den Beitrag von Antonia von der Behrens im Report 2020, S.271–279). Auch die xenophob motivierten Morde im Münchner Olympia-Einkaufszentrum passten für die Ermittler zunächst nicht in hergebrachte Erklärungsmuster. Und der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der wegen seiner humanitären Flüchtlingspolitik angefeindet wurde, zeigte ein weiteres Mal die Verrohung der rechtsradikalen Szene (siehe den Beitrag von Martin Steinhagen in diesem Report, S. 189 ff.). Das sind große Herausforderungen.

Instrumente des Rechtsstaats

Aber der demokratisch verfasste Rechtsstaat ist nicht wehrlos gegen die rechte Bedrohung – ganz im Gegenteil. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder verfügen über eine Vielzahl von Befugnissen, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten, lange bevor aus Strömungen und Strukturen Taten entstehen. Zu oft ist das in der Vergangenheit nicht genutzt worden, zu oft hat sich der Verfassungsschutz wie im Fall der Terrorgruppe »NSU« zu wenig gegen rechtsextreme Tendenzen positioniert. Erfreulicherweise hat sich aber sowohl personell als auch inhaltlich der Verfassungsschutz auf Bundesebene inzwischen wieder so aufgestellt, dass Rechtsextremismus prioritär in den Fokus der Beobachtung gerückt ist.

Die Einstufungen des »Flügels« der AfD als Beobachtungsfall und als »erwiesen extremistische Bestrebung« im Jahr 2020 sind Beleg dafür, dass in den Sicherheitsbehörden der rechtsextreme Phänomenbereich ernst genommen wird. Auch die 2021 erfolgte, wenn auch durchaus fragwürdig kommunizierte Einstufung der gesamten AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zeigt, dass sich demokratische Strukturen gegenüber der Verbreitung völkischer und extremistischer Ideologien wehrhaft zeigen.

Dennoch müssen die Sicherheitsbehörden und verschiedenen Expertenzentren beim Erkennen von Strukturen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, besser werden. Die Zunahme anitiislamischer und antisemitischer Vorfälle gibt zu großer Sorge Anlass. Sicherheitsbehörden müssen sich kompetent und eindeutig gegen diese Gefahren positionieren, sich um die berechtigten Belange der Betroffenen kümmern und notwendige strukturelle Verbesserungen in Angriff nehmen. Frühwarnsysteme müssen funktionieren und Ausstiegsprogramme zur Deradikalisierung und Aufklärungsprogramme zur besseren Prävention beitragen. Zur Unterstützung der Opfer rechter Gewalt gehört auch die finanzielle Sicherstellung der Arbeit von zivilen Opferberatungsstellen. Zur Prävention gehört genauso die Aufklärung über Rechtsextremismus, Antisemitismus und Islamophobie in allen Bildungseinrichtungen. Dazu bedarf es klarer Strukturen.

Rechtsextreme in den Reihen der Polizei

Ein ganz helles Licht sollte auch auf die eigenen Probleme der Sicherheitsbehörden mit dem Rechtsextremismus geworfen werden – ob Messenger-Chatgruppen, über die rechtsradikale Inhalte verteilt werden, oder rechtsextreme Verdachtsfälle in der Polizei. Aus einem Lagebericht zu Rechtsextremismus- Verdachtsfällen bei Polizei, Zoll und Geheimdiensten, der im Herbst 2020 vorgestellt wurde, ging hervor, dass jeder dritte Verdachtsfall mehr als eine Person betrifft. Auch wenn immer wieder beteuert wird, dass es keine rechtsextremen Netzwerke in den Sicherheitsbehörden gibt: Die Möglichkeiten zur Vernetzung waren noch nie so einfach und allgegenwärtig. Eine Untersuchung kann gerade pauschalen Bewertungen entgegenwirken. Ein konsequentes Vorgehen gegen Verdachtsfälle muss oberste Priorität haben, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen wieder zu stärken.

Nur wer aufmerksam die Worte hört, kann auch die Taten verhindern.

Der jährliche Bericht "Rechts gegen Rechts" ist mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit im S. Fischer Verlage erschienen. Hier können Sie das Buch bestellen.