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Europa

Die Zukunft Europas gestalten!

Die 27 EU-Mitgliedstaaten sind mit ihren unterschiedlichen geschichtlichen und soziokulturellen Hintergründen getreu dem Motto der EU „in Vielfalt geeint”. Für diese Einigkeit brauchen wir ein solides Fundament aus gemeinsamen europäischen Werten, darunter Rechtsstaatlichkeit, zu dessen Einhaltung sich alle Länder mit ihrem Beitritt zur europäischen Gemeinschaft verpflichtet haben. Denn Europa ist eine Gemeinschaft der Werte und des Rechts und damit weitaus mehr als ein reiner Wirtschaftsverbund. Rechtsstaatlichkeit ist die Voraussetzung dafür, dass staatliches Handeln einer unabhängigen Kontrolle unterzogen werden kann. Was kann die EU tun, um die Gewaltenteilung in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen? Wie wichtig sind uns gemeinsame Werte und wie schützen wir sie? Und welche Balance zwischen Freiheit und Sicherheit möchten wir?

Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU schützen

Die zunehmenden illiberalen und antidemokratischen Tendenzen sowie die bewusste Aushöhlung des Rechtsstaatprinzips im Herzen Europas sind Anlass zur Sorge und erfordern entschiedenes Handeln. In einem dysfunktionalen Rechtsstaat sind Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vor staatlicher Willkür, Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen geschützt. In einigen EU-Mitgliedstaaten gibt es hierfür bereits zahlreiche Beispiele. Für alle Unionsbürgerinnen und -bürger muss es garantierte Rechtssicherheit und -gleichheit, Gewaltenteilung sowie die Möglichkeit des Rechtsweges geben. Hierzu gehören neben einer unabhängigen Justiz und dem Vorrang des EU-Rechts, Medienfreiheit und -pluralismus ebenfalls religiöse Freiheit sowie der Schutz von Minderheiten wie LGBTIQ. Das Gegenteil führt zu individuellem wie kollektiven Freiheits- und Wohlstandsverlust und damit zu einer Schwächung der EU. Der EU-Rechtsstaatsmechanismus und dessen neu eingeführte jährliche Berichterstattung sind ein wichtiges präventives Instrument zur Überprüfung und europaweiten Früherkennung von Angriffen auf rechtsstaatliche Prinzipien. Das Grundwerte- Monitoring aller EU-27 Länder ist der richtige Ansatz, denn es stellt die Gleichbehandlung aller sicher und liefert ein umfassendes Lagebild.

Grenzüberschreitende Sicherheit fördern

Um Sicherheit innerhalb der EU-Binnengrenzen gewährleisten, ist eine engere Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsakteure notwendig. Einige gibt es bereits, andere können stärker ausgebaut werden. Mit Eurojust besitzt die EU eine Agentur zur europäischen Koordinierung grenzüberschreitender Strafverfahren und zum Informationsaustausch. Damit die Strafverfolgung nicht an EU-Binnengrenzen endet, wurde das europäische Polizeiamt Europol geschaffen. Zur effizienten Bekämpfung und –verhütung grenzüberschreitender Kriminalität sollte es zu einem europäischen Kriminalamt mit entsprechender Ausstattung und Kompetenzen aufgewertet werden. Hierzu gehört auch eine europaweite Gefährderdatei – dank europäischer polizeilicher und ggf. nachrichtendienstlicher Erkenntnisse sind Gefahren, wie z.B. terroristische Bedrohungen, frühzeitig und schnell abzuwehren oder vorzubeugen.