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Europas Energiepolitik
Taxonomie-Vorschlag scheitert in EU-Parlamentsausschüssen

Das Atomkraftwerk (AKW) Isar 2. Das Kernkraftwerk im Landkreis Landshut ist das letzte in Bayern, das noch nicht endgültig vom Netz gegangen ist.

Das Atomkraftwerk (AKW) Isar 2. Das Kernkraftwerk im Landkreis Landshut ist das letzte in Bayern, das noch nicht endgültig vom Netz gegangen ist.

© picture alliance/dpa | Armin Weigel  

Ein Paukenschlag. Ginge es allein nach den Umwelt- und Wirtschaftsausschüssen des Parlaments der Europäischen Union, würden Kernkraft- und Erdgasinfrastruktur auch weiterhin nicht als grüne Technologien gelten. Damit erklären die Gremien dem Anfang des Jahres unterbreiteten Vorschlag der EU-Kommission eine Absage. Dieser sieht eine Aktualisierung und Anpassung der EU-Taxonomie vor – einem Katalog, der die Typisierung von Technologien nach ihrer Klima- und Umweltverträglichkeit festhält.

Dieses Instrument wurde 2018 im Rahmen des europäischen Green Deals beschlossen und ist Anfang 2022 in Kraft getreten. Neben öffentlichen Investitionen in nachhaltige Technologien sind für die Erreichung der europäischen Klimaziele hauptsächlich auch private Investoren gefragt – die Taxonomie soll hierfür einen wichtigen Anhaltspunkt schaffen. Denn im Kontext des green investment-Booms wurden zum Teil fadenscheinige Investitionsprodukte als Anlagen in nachhaltige Technologien bezeichnet. Darunter hatte das Vertrauen privater Investoren in derartige Produkte gelitten. Um privaten Anlegern eine Hilfestellung hinsichtlich der Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Investments zu verschaffen, wurde die Taxonomie eingeführt. Ein Finanzprodukt kann in der EU nun nur noch als grün bezeichnet werden, wenn gewisse Standards eingehalten werden – diese werden in der Taxonomie beschrieben. Damit qualifizieren sich Investitionen in diese Technologien unter gewissen Umständen außerdem auch für zusätzliche Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Der Änderungsvorschlag der Kommission ist durch die vorläufige Ablehnung aber längst nicht vom Tisch. Als delegierter Rechtsakt, eine Sonderform der europäischen Rechtsgestaltung, bedarf der Vorschlag nicht der Bestätigung durch EU-Parlament und Ministerrat der Mitgliedsländer. Vielmehr kann ein solcher Aufschlag nur durch eine absolute Mehrheit im Europäischen Parlament abgelehnt werden. Daher müssen mindestens 353 EU-Parlamentarier gegen den Vorschlag stimmen, um ihn zu stoppen. Ob diese Schwelle bei der finalen Parlamentsabstimmung Anfang Juli erreicht werden wird, ist ungewiss. Klar ist nur, dass die Entscheidung ein Schlüsselpunkt für die weitere Gestaltung der europäischen Energiepolitik sein wird. Genau deshalb will die österreichische Regierung nun gegen den Vorschlag klagen. Sie sieht eine Kompetenzüberschreitung seitens der EU-Kommission.

Sollten Kernkraft und Erdgas dem Kommissionsvorstoß entsprechend als grüne Technologie aufgenommen werden, würde das den Kapitalfluss in derartige Projekte deutlich vereinfachen. Insbesondere Frankreich hatte auf den Einzug von Nuklearprojekten in den Katalog gedrängt. Der Grund: Die französische Klimapolitik fußt zum großen Teil auf Atommeilern. Frankreichs Energiemix ist schon heute stark von Kernkraft geprägt. Der zugehörige Kraftwerkspark ist allerdings stark in die Jahre gekommen. Um diesen zu modernisieren und die geplanten modularen Kraftwerksprojekte umzusetzen, werden alleine in Frankreich über 550 Milliarden Euro an Investitionen benötigt.

Deutschland, Österreich und die Niederlande hatten sich gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Die alte Bundesregierung aus Union und SPD hatte sich hingegen für die Aufnahme von Erdgas als Brückentechnologie in die Taxonomie eingesetzt. Als Kompromiss hatte die Kommission daher beide Technologien in den Vorschlag eingearbeitet. Dessen Veröffentlichung Anfang 2022 wurde durch vielseitige Proteste von Interessensvertretern und Umweltorganisationen begleitet. Der Vorwurf: Die Kommission institutionalisiere so Greenwashing, also die Vermischung von vermeintlich und tatsächlich nachhaltigen Investitionsprojekten. Auch die neue deutsche Regierung unter der Ampelkoalition hatte sich aus demselben Grund gegen den Vorstoß der Kommission ausgesprochen.

Das negative Votum der Ausschüsse bindet das EU-Parlament nicht. Dass der Kommissionsvorschlag nun auch im EU-Parlament scheitern wird, scheint eher unwahrscheinlich. Die Ablehnungshürde ist sehr hoch. Und sollte sich keine Mehrheit gegen den Vorstoß finden, würden ab 2023 Investitionen in Erdgas- und Kernkraftwerke als grüne Investitionen betitelt werden dürfen – davon dürfte nicht zuletzt auch die Erreichbarkeit der bisherigen französischen Klimaschutzziele abhängen.