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NS-Verbrechen
Mord verjährt nicht!

KZ-Wachmann

Das Urteil gegen den ehemaligen KZ-Wachmann reiht sich ein in eine Folge von Prozessen gegen Kriegsverbrecher aus dem dritten Reich

© picture alliance / imageBROKER | Ingo Schulz

Mord verjährt nicht. Das gilt in Deutschland seit dem Jahr 1979. Diese gesetzliche Regelung ist vor allem eine Reaktion auf die „kalte Amnestie“, die in den 60ern zur Verjährung vieler NS-Verbrechen von Gehilfen der NS-Mordmaschinerie führte. Lange Zeit galt es als aussichtslos, die Fälle der vielen sogenannten „kleinen Rädchen“ aufzurollen und zu verfolgen, weil gegen diese Gehilfen kein ausreichender Nachweis möglich war, dass sie an den Morden in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern unmittelbar beteiligt waren.

Das änderte sich mit dem Fall John Demjanjuk. Wegen Beihilfe zum Mord an 28.060 Menschen wurde Demjanjuk am 12. Mai 2011 vom Landgericht München II zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Laut dem Gericht habe er sich als Kriegsgefangener einem Hilfswilligen der SS ausbilden lassen. Im Anschluss hab er von Ende März bis Mitte September 1943 als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor gedient. Selbst wenn ihm persönlich keine konkrete Tötungshandlung zulasten gelegt werden könne, habe sich Demjanjuk als „Teil der Vernichtungsmaschinerie“ schuldig gemacht. Das Urteil konnte leider nie vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, weil Demjanjuk vorher starb.

Der Fall führte zu einem Umdenken in der Verfolgung von NS-Verbrechen in Deutschland. In der Öffentlichkeit standen und stehen seitdem vor allem die Fälle Oskar Gröning (2015), Reinhold Hanning (2016) und das aktuell noch laufende Verfahren gegen eine Schreibkraft im KZ Stutthof. Sie alle wären ohne den Fall Demjanjuk und die beharrliche Arbeit der Zentralen Stelle zur Aufklärung der NS-Verbrechen in Ludwigsburg so nicht möglich gewesen.

Holocaust nicht nur aus der Perspektive der Opfer

Mit dem heute verkündeten Urteil gegen Josef S. bestätigt die deutsche Justiz diesen Kurs. Das Landgericht Neuruppin verurteilte den ehemaligen Wachmann im KZ Sachsenhausen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren. Die Begründung: Er sei von 1942 bis 1945 an der Ermordung von 3500 Menschen beteiligt gewesen – viele davon sowjetische Kriegsgefangene. Der Angeklagte Josef S. leugnete aber bis zuletzt, als Wachmann eingesetzt gewesen zu sein. Allerdings beweisen eine Vielzahl von Dokumenten seine Teilhabe an den Gräueltaten des NS-Regimes. Das Gericht sah seine Teilnahme als erwiesen an. Das Urteil folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Josef S. ist mit 101 Jahren der bislang älteste Verurteilte Holocaustverbrecher.

Dennoch, es gibt nicht nur Zustimmung über späte NS-Verfahren wie diese. Sie wurden in den letzten Jahren unter großem Aufwand geführt. Einige fragen sich, ob es wirklich sein muss, dass man 100-Jährige vor Gericht stellt. Denn selbst wenn es zu einer Verurteilung kommt, müssen viele Verurteilte ihre Strafe womöglich wegen Haftunfähigkeit nicht antreten. Rechtfertigten diese altersbedingten Umstände ein Ende der juristischen Aufarbeitung?

Mitnichten. Es geht auch darum, den Holocaust nicht nur aus der Perspektive der Opfer und deren unermesslichen Leids zu sehen, sondern aus der Verantwortung der daran Beteiligten – an welcher Stelle auch immer sie gewirkt haben. Nur weil das perfide Räderwerk ineinandergriff, wurde die Massenvernichtung von Millionen Jüdinnen und Juden durchführbar. Ob Teenager bei der Tat oder Greis bei der Verurteilung: Diese Menschheitsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben und dazu darf kein Aufwand gescheut werden.

Nicht nur ein Einzelfall

Viele Fälle zeigen auch heute noch, wie tief Verleugnung und Verdrängung in den Köpfen verankert sind. Späte Einsicht ist selten zu erkennen. Die häufigste erste Verteidigungslinie ist immer noch, dass die Angeklagten von den Vorgängen in den Lagern und dem Plan zur Vernichtung des jüdischen Lebens insgesamt nichts gewusst haben wollen. Oder eine Beteiligung an der Tat wird generell bestritten, wie im Fall des KZ-Wachmanns in Sachsenhausen. Umso wichtiger ist heute das Wissen um diese Verbrechen.

Und doch scheint die Lektion im kollektiven Verständnis zu verblassen. Die Internierung der uigurischen Minderheit in Arbeits- und Vernichtungslagern durch das chinesische Regime reiht sich ein in eine länger werdende Liste unverzeihlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die wir weltweit beobachten müssen. Allein es fehlte der Wille, solche Verbrechen klar zu benennen, zu dokumentieren und auch zu verfolgen. Durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine könnte sich diese zu passive Einstellung grundlegend ändern. Seitdem durch implizite und explizite Aussagen aus dem Kreml von einem Vernichtungskrieg gegen die ukrainische Identität ausgegangen werden kann, bemüht sich die internationale Gemeinschaft darum, alle Vorgänge lückenlos zu dokumentieren.

Kriegsverbrechen an der Tagesordnung

Morde, Vergewaltigungen, Plünderungen und Entführungen sind  in den besetzten Gebieten an der Tagesordnung – Bislang ermitteln ukrainische Behörden zu über 15.000 Kriegsverbrechen gegen die russischen Besatzer. Schon jetzt wurde in einem ersten Kriegsverbrecherverfahren in der Ukraine ein russischer Soldat zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er einen unbewaffneten Zivilisten erschossen hatte. Die gute Beweislage in diesem Verfahren lässt sich maßgeblich auf die hohe Datenverfügbarkeit und -qualität zurückführen.

Moderne Technologien und viel aktives gesellschaftliches Engagement tragen dazu bei, dass Beweise gesammelt und offen verfügbar gemacht werden. Hinzu kommt: Nicht selten dokumentieren die Täter ihre Verbrechen selbst in den sozialen Medien. Zusätzlich helfen Spionage und elektronische Kriegsführung bei der Erfassung der notwendigen Beweismittel und der letztlichen Ermittlung der Schuldigen. So behauptet der ukrainische Geheimdienst, die für den Raketenangriff auf ein Einkaufszentrum in Krementschuk verantwortlichen russischen Kampfpiloten seien bereits am Folgetag ausgemacht worden. Bei diesem Angriff gegen ein eindeutig ziviles Ziel wurden mehr als 20 Menschen getötet und über 50 Menschen verletzt.

Ob die Täter von Kriegsverbrechen wie diesem, langfristig für ihre Taten belangt werden, liegt sicher auch am weiteren Fortgang des Krieges. Durch die technischen Möglichkeiten ist die Feststellung der notwendigen Beweislage jedenfalls deutlich einfacher als bei der mühsamen Spurensuche in den noch vorhandenen Aktenbeständen aus der NS-Zeit. Somit können die Kriegsverbrecherprozesse zur gegebenen Zeit angestoßen werden – wenn nötig auch lange nachdem die Taten verübt wurden. Denn Mord verjährt nicht und die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen hat kein Ablaufdatum.

Nürnberger Prozess – Die Antwort des Rechts

Nürnberger Prozesse

Vor 75 Jahren wurde der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess abgeschlossen. Die Symbolkraft des Gerichtsverfahrens war wohl allen bewusst, als der Vorsitzende Richter am 01. Oktober 1946 die Urteile verkündete. Längst steht der Nürnberger Prozess vor allem für eines: eine Antwort des Rechts auf schlimmste Verbrechen und unvorstellbares Unrecht. Aus ihm gingen nachhaltige Errungenschaften im Internationalen Strafrecht hervor, analysiert Michaela Lissowsky.

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Das Gedenken lebendig zu halten, ist unsere ewige Aufgabe

Das Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte.

Das Gedenken an die Befreiung von Auschwitz am 27. Januar 1945 ermahnt und macht uns bewusst: Mord verjährt nicht. Umso wichtiger ist heute das Wissen um diese Verbrechen und die Auseinandersetzung damit, warum es heute wieder so viel Antisemitismus in Deutschland gibt. Wichtig ist das von Aufklärung und Bildung getragene zivilgesellschaftliche Engagement.

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