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Impfpflicht
„Moralisch sind wir verpflichtet, uns impfen zu lassen“

Impffplicht
© picture alliance/dpa | Julian Stratenschulte  

Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine teilweise Impfpflicht ab Mitte März vorsieht. Zum 15. März soll eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt werden. Der Gesetzentwurf soll heute im Bundestag beraten werden. Moralisch sind wir alle verpflichtet, uns impfen zu lassen meint die  Philosophin Sabine Döring und erklärt im Interview, warum.

 

Frau Professorin Döring, immer mehr Bundesländer setzen auf 2G, wollen also zum Beispiel Restaurants oder Clubs nur für Geimpfte und Genesene öffnen. Bedeutet das nicht eine Impfpflicht durch die Hintertür?

Sowohl eine gesetzliche Impfpflicht als auch 2G erhöhen den Druck auf Ungeimpfte: Lässt man sich nicht impfen, wird im ersten Fall ein Bußgeld fällig; im zweiten Fall „büßt“ man durch Ausschluss von bestimmten Bereichen der gesellschaftlichen Teilhabe. So verstanden, ja: 2G ist eine Impfpflicht durch die Hintertür. Aus liberaler Sicht gibt es aber einen Vorteil gegenüber einer echten, gesetzlichen Impfpflicht. 2G schafft „exklusive Clubs“ geringeren Risikos für Personen, die mit ihrer Impfung gemeinwohlfördernd kooperiert haben. Diesen Clubs kann man beitreten, muss man aber nicht. Niemand muss ins Restaurant oder Kino gehen. Insofern beinhaltet 2G mehr Freiwilligkeit als die Impfpflicht und setzt zugleich Anreize, sich impfen zu lassen. Jedoch sind die Grenzen von 2G erreicht, wenn Menschen unweigerlich oft und eng mit Ungeimpften in Kontakt kommen, sodass von diesen ein höheres Ausbreitungsrisiko ausgeht, zum Beispiel in Kita, Schule, Pflegeheim oder Krankenhaus. Ich befürworte deshalb eine gesetzliche Impfpflicht für entsprechende Berufsgruppen.

Sehen Sie eine moralische Pflicht, sich impfen zu lassen?

Ja. Moralisch sind wir alle verpflichtet, uns impfen zu lassen – außer natürlich wenn wir uns aus medizinischen Gründen oder fehlender Zulassung für die Altersgruppe nicht impfen lassen können. Erstens sind die Risiken der Impfung im Vergleich zu den Risiken einer Covid-19-Infektion vernachlässigbar. Zweitens ist die Impfung nicht nur Selbstschutz, sondern auch ein unverzichtbarer Beitrag zum Gemeinwohl, weil sie die Virusübertragungsrate senkt und so auch andere schützt und einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leistet. Derzeit sind die Intensivstationen voll mit Ungeimpften. Operationen geimpfter Patienten werden zugunsten ungeimpfter Covid-19-Patienten verschoben. Keine Ethik, die diesen Namen verdient, stellt einen guten Grund dafür bereit, dass ein geimpfter Patient unter Covid-19-Patienten leiden sollte, nur weil diese so „frei“ waren, sich nicht impfen zu lassen, obwohl sie es konnten. Die Ungeimpften nötigen uns schon jetzt eine schleichende Triage auf. 

Die Gruppe der Ungeimpften als solche gibt es aber nicht, sie ist bunt und vielfältig…

Neben jenen, die sich aus medizinischen Gründen oder fehlender Zulassung für die Altersgruppe nicht impfen lassen können, gibt es Unwissende, Ängstliche, Träge, Bockige, verbohrte Leugner und blanke Egoisten sehenden Auges. Nach allem, was man aus den Kliniken hört, sind Totalverweigerer die Ausnahme. Stattdessen gibt es viele Zögerer und immer noch unzureichend Informierte, oftmals angsterfüllte Opfer von „alternativen Fakten“ oder von „False balance“, also der überproportionalen Repräsentation von wissenschaftlichen Minderheitenmeinungen in den Medien.

Reicht die moralische Impfpflicht, für die Sie argumentieren, aber wirklich schon aus, um eine gesetzliche Pflicht zu begründen?

Stimmt – dass sie sich moralisch rechtfertigen lässt, ist eine notwendige, nicht aber hinreichende Voraussetzung für eine gesetzliche Impfpflicht. Laut dem Philosophen John Stuart Mill, einer Lichtgestalt des Liberalismus, ist in einer liberalen Demokratie „a priori die Präsumtion immer zugunsten der Freiheit“. Aber auch eine liberale Demokratie kann nicht umhin, individuelle Freiheit einzuschränken – und das gemäß dem Subsidiaritätsprinzip zwar so gering wie möglich, aber auch so hart wie nötig. Die Solidargemeinschaft wird daher eine gesetzliche Impfpflicht als Ultima Ratio betrachten und sie erst verordnen, wenn andere geeignete Maßnahmen ausgeschöpft sind.

Überschreitet eine Impfpflicht nicht die roten Linien für staatliches Handeln?

Ihre Frage spielt auf die Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat an, spezifisch auf das Grundrecht, dass der Staat meine Freiheit, über meinen eigenen Körper selbst zu bestimmen, nicht beschränken dürfe. Nun, der Staat gestaltet das Recht, auch die Pandemieregeln, mit Blick auf das Gemeinwohl. Damit meine ich die Einrichtungen – seien sie materiell, kulturell oder institutionell –, die wir wechselseitig verpflichtet sind, einander bereitzustellen, um die Erfüllung berechtigter grundlegender Interessen aller Mitglieder der Gemeinschaft sicherzustellen. Zu den berechtigten grundlegenden Interessen gehört nun aber auch, nicht überflüssigerweise am eigenen Körper geschädigt zu werden von Menschen, die sich irrational weigern, Vorsorge zu betreiben. Dies betrifft nicht etwa nur das von Ungeimpften ausgehende höhere Ansteckungsrisiko, sondern auch die Klinikkapazitäten. Ein weiteres berechtigtes Interesse aller Bürgerinnen und Bürger ist es, das Ende der Pandemie zu erreichen und ihr Leben wieder zurückzubekommen. Der Staat muss hier abwägen im Dienste des Gemeinwohls, also der berechtigten grundlegenden Interessen aller. 

Wo liegen denn dann für Sie hier überhaupt die roten Linien?

Sicherlich wären die „roten Linien“ dann überschritten, wenn die gesetzliche Impfpflicht ein staatlicher Impfzwang wäre. Das Framing eines Zwangs wird ja von Impfpflicht-Kritikern gerne bemüht. „(Gesetzliche) Impfpflicht“ bedeutet aber nicht, dass Unwilligen die Spritze notfalls mit physischer Gewalt in den Arm gerammt würde. Ich warne hier ausdrücklich davor, die Demokratie aufgrund der Corona-Maßnahmen als Diktatur zu delegitimieren: denn damit legitimiert man Widerstand, notfalls mit Gewalt, und bereitet den Boden für Grenzüberschreitungen bis hin zur Erschießung des Tankstellenmitarbeiters, der auf die Einhaltung geltenden Rechts pocht. 

Zu Beginn der Pandemie spielte der Begriff der Solidarität in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle. Hat sich das verflüchtigt?

„Solidarität“ dient mittlerweile leider wahlweise als Wohlfühl- oder Kampfbegriff. Vor dem Hintergrund der Idee des Gemeinwohls bezeichnet „Solidarität“ dabei bloß ganz nüchtern die angemessene Berücksichtigung der berechtigten grundlegenden Interessen aller Mitglieder der Gemeinschaft im eigenen praktischen Überlegen und Handeln. Wer sich nicht solidarisch in diesem Sinne verhält, ist ein „Trittbrettfahrer“, absichtlich oder unabsichtlich. Er kann darauf bauen, auch dann von den Segnungen des Gemeinwohls zu profitieren, wenn er seinen Beitrag nicht leistet. In keinem Falle handelt er „eigenverantwortlich“: Das hieße ja gerade, für die eigenen Handlungen, eingeschlossen deren negativer Auswirkungen auf andere, die Verantwortung zu tragen. Aber das tun Ungeimpfte nicht: Sie überlassen es vielmehr über ein funktionierendes und Freiheit ermöglichendes Gesundheitssystem den Geimpften und dem Krankenhauspersonal, die Gesellschaft aus der Pandemie herauszubringen. Lockerungen nehmen sie gern mit. Unterdessen gefährden sie noch jene, die sich nicht oder noch nicht impfen lassen können, zum Beispiel Kinder unter 12 Jahren.

 

Sabine Döring ist Professorin für Praktische Philosophie an der Universität Tübingen. Ihre Forschungsschwerpunkte sind Ethik und die Theorie der (praktischen) Rationalität.

Das Interview führte Anders Mertzlufft.