Grundrente
Grundfalsche Grundrente

Das Bundeskabinett hat nach monatelangen Verhandlungen die Grundrente beschlossen
Grundrente
© GettyImages / Luis Alvarez

Mit der Mehrheit der Großen Koalition ist in dieser Woche vom Deutschen Bundestag die Einführung der Grundrente beschlossen worden. Es ist eine der größten ordnungspolitischen Sündenfälle seit sich die Bundesrepublik Deutschland zur Sozialen Marktwirtschaft bekennt. Die CDU/CSU hat sich in der Regierung lange dagegen gewehrt, aber schließlich nachgegeben - offenbar aus dem rein opportunistischen Motiv, um nicht in den nächsten Monaten in der Koalition mit einer Rentendebatte belastet zu werden, wie Alexander Dobrindt (CSU) freimütig und unwidersprochen bekannte. Ein Tiefpunkt an Prinzipientreue - mit weitreichenden Folgen. 

Um es gleich vorwegzunehmen: Es sind nicht die fiskalischen Kosten der Einführung der Grundrente, bei denen man sich lange aufhalten sollte. Die geschätzten 1,5 Milliarden Euro sind eine Menge Geld, aber in der Ausgabenflut der Corona-Zeiten gehen sie fast unter - und wenn es sich um eine gute Reform handelte, wäre sie sicherlich diesen Betrag wert. Auch die ungesicherte Refinanzierung durch eine unausgegorene Finanztransaktionssteuer, die vielleicht - nun gut, hoffen wir es - nie kommt, ist eher ein politischer Schönheitsfehler als ein schwerer Mangel, zumal die Öffentlichkeit wohl ohnehin längst damit rechnet, dass letztlich die „normalen Steuerzahler“ (und nicht internationale Finanzjongleure!) die Rechnung zahlen.

Um was es im Kern geht, ist klassische Ordnungspolitik. Genauer: die Grundprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft von Ludwig Erhard. Eine von ihnen ist die Trennung zwischen der beitragsfinanzierten Rente, die auf erworbenen Ansprüchen beruht, und der bedarfsgeprüften sozialen Unterstützung - von der Sozialhilfe über das ALG II („Hartz IV") bis hin zur Grundsicherung. Diese Trennung wird mit der Grundrente - gezielt und systematisch - aufgebrochen. Und zwar in einer ganz bestimmten Weise: Rentner, die mindestens 33 Jahre gearbeitet haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Grundrente erhalten, die höher ist, als die aus ihren Ansprüchen erworbene Rente. Wer weniger als 33 Jahre gearbeitet hat, kann dies nicht.

Die Absicht dahinter mag ehrenhaft sein: Der Gesetzgeber hat das Ziel, jenen Rentnern, die durch längere Teilzeitarbeit oder niedrige Löhne nur einen niedrigen Rentenanspruch erworben haben, mehr an Rente zukommen lassen. Dabei wird allerdings allein die zeitliche Länge der Arbeit honoriert. Das Problem: Rentner, die ein hartes, aber kürzeres Arbeitsleben hatten, gehen leer aus. Man kann sich sehr leicht gruselige Ungerechtigkeiten der Grundrente ausmalen. Ein Beispiel: Eine 30 Jahre lang Vollzeitbeschäftigte, die hart arbeitete, körperlichen Verschleiß und unverschuldete Phasen der Arbeitslosigkeit erlebte, erhält keine Grundrente. Die 33 Jahre lang Teilzeitbeschäftigte bekommt sie - und steht damit möglicherweise gleich gut oder besser da als ihre Vollzeitkollegin. Das ist nicht nur unfair, es ist grob ungerecht - und vielleicht ist es sogar nach dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes rechts- und verfassungswidrig, was mit Sicherheit in den nächsten Jahren die höchsten Gerichte beschäftigen wird.

Der tiefere Grund für den eingeführten Missstand ist einfach: Die Grundrente vermischt - anders als die Grundsicherung - Prinzipien der Leistungs- und sozialen Gerechtigkeit, und das kann nicht gut gehen. Im letzten durchdacht, führt sie zu einem Amalgam von „Markt“ und „Sozialstaat“, die beide auf völlig anderen Prinzipien beruhen: der individuellen Leistung, die Ansprüche erwirbt und die nicht vom Staat als „besser“ oder „schlechter“ klassifiziert werden sollte; und der Situation des Bedarfs an staatlicher Unterstützung nach Kriterien der sozialen Mindeststandards. Beides zu vermischen - Anspruch aufgrund von Leistung und Unterstützung nach Bedarf - führt geradewegs auf eine schiefe Ebene der Willkür, die nicht nur abstrakt philosophisch, sondern auch konkret von den Menschen so empfunden wird. Dies wird der Akzeptanz unseres Renten- und Sozialsystems in der Öffentlichkeit schwer schaden - mal ganz abgesehen von der Komplexität der Grundrenten-Berechnung, die Bürokratie schafft und die Menschen überfordern wird. Und die Erfahrung lehrt: Was man nicht versteht, das wird als „ungerecht“ empfunden.

Das fast Tragische des Vorhabens ist, dass es sehr viel einfachere und zielgenauere Methoden der Bekämpfung von Altersarmut gibt als die Grundrente. Der teilweise Verzicht auf die übliche Vollanrechnung der Rente auf die Grundsicherung wäre ein solcher Weg - zum Beispiel, wie ihn die FDP vorschlägt: ein großzügiger Rentenfreibetrag. Alle Rentenansprüche bleiben dann gewahrt, und es könnte niemals ein Rentner durch den Freibetrag einen anderen mit höheren erworbenen Ansprüchen „überholen“, so wie es bei der Grundrente möglich ist. Die Leistungsgerechtigkeit bliebe erhalten, und die Altersarmut wäre bekämpft. So muss eine moderne Soziale Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert aussehen.