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Corona
Was in einer Pandemie Privat- und was Staatssache ist

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Ein Banner über einem Kirchenportal erklärt die Corona-Maßnahmen © picture alliance/dpa | Caroline Seidel

Die Zeiten sind komplex. Und das Wachstum der Covid-19-Infektionen ist exponentiell. Entsprechend groß ist die Unsicherheit. Da fällt es schwer, den Überblick zu behalten und in der Politik Maß und Mitte nicht zu verlieren.

Wieweit ist die Pandemie eigentlich eine Privatsache, die keine besonderen staatlichen Maßnahmen erforderlich macht, oder ist sie tatsächlich eine Angelegenheit der Gesellschaft insgesamt, die erlaubt oder gar erzwingt, die Privatsphäre zu begrenzen?

Vielleicht hilft es in einer so verworrenen wie beängstigenden Situation weiter, ganz holzschnittartig nach dem Kern des Problems zu suchen. Worum geht es dem zugrunde liegenden Wesen nach im Kampf gegen das Corona-Virus?

Wann und wie wird die Pandemie zur Staatssache?

Wo zeigen sich in einer Pandemie spezielle Herausforderungen, die einzelne Personen, Familien und Haushalte nicht durchaus genauso eigenverantwortlich bewältigen können, wie es bei vielen anderen existenziellen Entscheidungen über Leben und Sterben, Partnerschaft und Trennung, Entscheidung für und gegen eigene Kinder, Wohnsitz, Berufswahl, Arbeit und Alltag völlig selbstverständlich der Fall ist?

Wann und wie wird die Pandemie zur Staatssache, weil Einzelne im Kampf gegen die Folgen überfordert sind und der Unterstützung oder Hilfe anderer bedürfen? Und wie und wieweit wirkt sich bei einer Pandemie das individuelle Verhalten negativ auf die Gesellschaft insgesamt aus – weil Viren von Person zu Person übertragen werden, Ansteckungen erfolgen und (Schwerst)erkrankungen, schlimmstenfalls Todesfälle die Folge sind?

Wo also enden während einer Pandemie die individuellen Freiheiten, weil eigenverantwortliches Handeln die Freiheit aller einschränkt oder die Gesundheit und das Leben anderer gefährdet?

Zum Einstieg in eine vertiefte Analyse zunächst einmal zwei primitive Binsenwahrheiten: Leben ist mit Risiken verbunden und endet tödlich. Das Covid-19-Virus kann alle mehr oder weniger überall und jederzeit treffen. Allerdings ist das Risiko, infiziert zu werden, nur in Ausnahmen rein zufällig.

In der Regel bestimmt das individuelle Verhalten maßgeblich die Gefahr, angesteckt zu werden. Wer Abstand hält, alle Kontakte meidet und die Atemwege professionell schützt, ist um Dimensionen weniger gefährdet, als wer in Hotspots ohne Maske in schlecht gelüfteten Kellerräumen dicht gedrängt mit vielen anderen eine Party feiert, tanzt und singt.

In einer offenen Gesellschaft herrscht breiter Konsens, dass Menschen weitestgehend eigenverantwortlich sind, wie sie mit Lebensrisiken umgehen wollen. Sie selber sollen die Freiheit haben, durch ihr (Nicht-)Tun alltägliche Gefahren zu vermeiden oder eben zu akzeptieren.

Sie dürfen so viel essen und so viel Alkohol trinken oder sich so viel oder so wenig bewegen, wie sie Lust haben. Sie können Extremsportarten ausüben, übermüdet Auto fahren und in den eigenen vier Wänden mehr oder weniger tun oder lassen, was und wie es ihnen gefällt. All das wird völlig richtigerweise als reine Privatsache behandelt.

Vermutet die Bevölkerung, dass individuelles Verhalten zu unerwünschten gesellschaftlichen Kosten führt (also sogenannte externe Effekte auf an sich unbeteiligte Dritte zur Folge hat), verbietet sie gewisse Aktivitäten (wie den Drogenkonsum oder das Autofahren bei Untauglichkeit), oder sie fordert eine Zwangsversicherung ein (wie bei der Haftpflicht für Autofahrer oder Gebäudebesitzer). Aber auch hier ergibt sich aus dem Tun Einzelner für alle anderen keinerlei Verpflichtung zu weiterem staatlichem Handeln.

Eine Pandemie ist sicher ein anderes Kaliber externer Effekte – wie beispielsweise eine normale Grippe –, weil nach heutiger Erkenntnis die Gesundheitsschäden größer und länger anhaltend ausfallen. Dennoch bedeutet sie zunächst nicht mehr, als dass – wie bei einer Grippe oder einem Schnupfen – infizierte Menschen andere Personen anstecken.

Ein erhöhtes Ansteckungsrisiko ist oft eine freiwillige Entscheidung

Und kein Jota anders als bei allen anderen Lebensrisiken kann man sich durch Prävention und Verhalten vor dem Schadensfall schützen – im Falle einer Pandemie vor der Infektion. Man erinnere sich an der Stelle nur einmal daran, wie die Menschheit gelernt hat, eine Übertragung des HI-Virus einzudämmen.

Abstand halten zu anderen, Atemschutzmaske, Kontaktvermeidung und regelmäßiges Lüften dürften beim Covid-19-Virus besonders wirkungsvolle Gegenmaßnahmen sein, um Ansteckungsrisiken dramatisch zu verringern. Wer sich zu Hause in Einzel-Quarantäne einschließt und sich das Essen vor die Zimmertür stellen lässt und niemanden persönlich trifft, wird sich kaum infizieren.

Wer sich nicht derart isolieren will und Wohnung oder Wohnheim verlässt, geht willentlich und wissentlich ein erhöhtes Risiko ein. Das aber ist weitgehend eine freiwillige Entscheidung, die alles andere als ungewöhnlich ist und vorerst keine staatlichen Restriktionen legitimiert.

Sie unterscheidet sich in wenig bis nichts davon, dass die Masse der Menschen tagtäglich ihr Zuhause verlässt, um zur Arbeit oder zu Freizeitaktivitäten zu gehen oder Freunde zu besuchen. Sie setzen sich damit bewusst und unter Abwägung der Vor- und Nachteile einer Reihe von alltäglichen Risiken aus – und damit sind nicht etwa nur „selbst verschuldete“ Gefahren gemeint.

Personen können auf offener Straße völlig unschuldig von externen Effekten getroffen werden, also beispielsweise unterwegs Opfer willkürlicher krimineller Gewalt werden oder überfahren oder von einem herunterfallenden Gegenstand oder einem einstürzenden Gerüst erschlagen werden.

So unfassbar schrecklich sie auch sind, werden solche Alltagsrisiken gesellschaftlich akzeptiert – sogar wenn sie tödliche Folgen haben (können). Sie gehören einfach zum normalen Leben. Eine spezielle Rechtfertigung (verpflichtender) staatlicher Gegenmaßnahmen wird daraus nicht abgeleitet.

Es kann höchstens sein, dass allgemeine Warnungen helfen, „unverschuldete“ Risiken zu meiden und zu mindern – etwa Hinweise, sich bei Gewitter nicht im Freien aufzuhalten oder in Zeiten von Husten und Schnupfen Atemschutzmasken zu tragen oder sich gegen Grippe impfen zu lassen.

Letztlich aber sollen alle selbst entscheiden, wieweit sie wann und wo gehen wollen. Niemand – und schon gar nicht Unbeteiligte – wird zu Einschränkungen im Alltag gezwungen, um Raucher, Trinker oder auch Fußgänger und Autofahrer jenseits der allgemeingültigen Verkehrsvorschriften zu schützen. Wieso gilt das bei einer Pandemie nicht?

Es ist offensichtlich, dass nicht alle jederzeit isoliert zu Hause bleiben können. Das würde die gesamte öffentliche Daseinsvorsorge, die Wirtschaft und das Gesundheitswesen komplett kollabieren lassen.

Es besteht somit durchaus ein allgemeines Interesse, dass auch in Pandemiezeiten eine Vielzahl von Personen ihre Wohnungen verlassen (müssen), um andere zu Hause oder in Wohnheimen zu pflegen, in Krankenhäusern medizinisch zu versorgen, Medikamente und Impfstoffe herzustellen, Arzneimittel zu Patienten zu bringen, (Klein)kinder zu betreuen, zu unterrichten, Müll zu beseitigen und die öffentliche Infrastruktur in Betrieb zu halten.

Ebenso bedarf die Wirtschaft der Arbeitskräfte, die Konsumgüter für die Bevölkerung bereitstellen und die Geschäfte am Laufen halten.

Die Gesellschaft muss also zweifelsfrei die Pandemiebekämpfung zur „öffentlichen“ Aufgabe machen. Aber die Staatssache ist von deutlich bescheidenerer Dimension als gemeinhin postuliert. Wichtigstes Ziel staatlicher Pandemiepolitik muss es sein, „systemrelevante“ Beschäftigte vor Infektion zu schützen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Ansätze, um die Absichten der Politik zu erfüllen.

Langes Wechselspiel zwischen Lockerung und Lockdown

Der Staat kann versuchen, die Ansteckungsrisiken zu verringern oder gar zu eliminieren, indem er anstrebt, eine Verbreitung des Virus zu unterdrücken und bestenfalls das Virus auszurotten. Wie rasch diese Strategie zu einer teilweisen Lahmlegung von Gesellschaft und Wirtschaft führt, erlebt Deutschland momentan.

Und das Wechselspiel von Lockdown und Lockerung wird die Bevölkerung noch sehr lange – nämlich bis flächendeckend ein Impfstoff verfügbar sein wird – dramatisch einschränken und enorme soziale und ökonomische Folgekosten verursachen.

Alternativ zur Eindämmungsstrategie kann der Staat die Pandemie laufen lassen, aber allgemein verbindliche Vorschriften erlassen, um damit die „systemrelevanten“ Beschäftigten besonders vor Ansteckung zu schützen. Er kann Anreize setzen, Abläufe neu zu organisieren und auf Online-Betrieb umzustellen (um im Publikumsverkehr durch Homeoffice Kontakte zu minimieren).

Er soll bauliche Vorkehrungen fördern, gefährdetes Personal kostenlos mit speziellen Atemschutzmasken, Kleidung und Hilfsmitteln ausrüsten und durch Schnelltests und intelligentes Datenmanagement dafür sorgen, dass Infektionsgefahren frühzeitig erkannt und durch gezielte Quarantäneanordnungen gebannt werden können.

Was bleibt bei dieser Alternative zur Eindämmungsstrategie bei der Pandemiebekämpfung an öffentlichen Pflichten übrig? Eigentlich wenig. Es geht lediglich noch darum, jene besonders zu schützen, die „systemrelevante“ Aufgaben erledigen, und jene, die nicht in der Lage sind, sich selber zu schützen – beispielsweise, weil sie krank, bettlägerig oder pflegebedürftig und deshalb auf Kontakte mit anderen unverzichtbar angewiesen sind.

In allen anderen Fällen können sich Menschen (auch in fortgeschrittenem Alter!) selber entscheiden, ob sie sich mit Selbstisolation, Kontaktsperren, Abstandhalten und Tragen von Atemschutzmasken selber schützen wollen und wieweit sie bereit sind, sich einem Ansteckungs- und einem Erkrankungsrisiko auszusetzen.

Dafür bedarf es keiner staatlichen Zwangsmaßnahmen – höchstens könnten Informationen und Warnhinweise dienlich sein, wie hoch die Gefahren einer Erkrankung sein können. Und nichts spricht dagegen, dass Krankenkassen und -versicherungen ihren Versicherten einen Bonus für Prävention und Risikovermeidung auszahlen und einen Malus einfordern, wenn es zu einer selbst verschuldeten Infektion kommt (oder in einigen Jahren bei Vorhandensein eines Impfstoffs eine Impfung unterbleibt).

Angesichts zu erwartender weiterer Wellen und danach folgender Wellenbrecherstrategien lohnt sich doch eine Diskussion mehr denn je, was in einer aufgeklärten Gesellschaft mündiger Menschen bei der Pandemie Privat- und was Staatssache sei.

Zu vermuten ist, dass sich bald einmal zeigt, dass vieles, was eigentlich Einzelne im Eigeninteresse und selbstständig entscheiden sollten und könnten, fälschlicherweise zur Staatsaufgabe erklärt wurde. Das aber droht dazu zu führen, dass die gesamten Kosten der Pandemiebekämpfung zum größeren ökonomischen und sozialen Risiko - auch im Gesundheitswesen – werden als Covid-19 selbst.

Dieser Artikel erschien erstmalig am 03.11. in der Welt und ist online hier zu finden.