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Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen

Neues Rechtsgutachten der Stiftung für die Freiheit in der Bundespressekonferenz vorgestellt
v. l.n.r.: Assol Urrutia, Frauke Brosius-Gersdorf und Annett Witte

v. l.n.r.: Assol Urrutia, Frauke Brosius-Gersdorf und Annett Witte

© Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

Das von der renommierten Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. (Leibniz Universität Hannover) erstellte Gutachten beantwortet Fragen zum Inhalt des verfassungsrechtlichen Sonderungsverbots und leitet Konsequenzen für Gesetzgeber und Schulbehörden ab. Es greift außerdem die aktuelle Diskussion zur Schulgeldhöhe an Freien Schulen und die Zusammensetzung der dortigen Schülerschaft auf.

  • Rechtsgutachten: "Das missverstandene Sonderungsverbot für private Ersatzschulen“

Der Wortlaut unserer Verfassung in Art. 7 IV 3 2. HS GG legt fest, dass private Ersatzschulen nur genehmigt werden dürfen, wenn dort die „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“. Dieses so genannte „Sonderungsverbot“ fordert von den privaten Ersatzschulen, dass sie die Auswahl ihrer Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern vornehmen und dass das Schulgeld von Eltern aller Einkommens- und Vermögensschichten gezahlt werden kann, so das Gutachten.

Es widerlegt damit Diskussionsbeiträge zum Thema, nach denen sich aus Artikel 7 GG Vorgaben für die Höhe des durchschnittlichen Schulgelds ableiten lassen oder eine bestimmte soziale Zusammensetzung der Schülerschaft von Ersatzschulen im Hinblick auf die Besitzverhältnisse oder den Berufs- und Bildungsstand der Eltern vorgeschrieben wird. Freie Schulen verstoßen demnach keineswegs gegen unsere Verfassung, wenn ihre Schülerschaft von einem wie auch immer bestimmten Durchschnitt öffentlicher Schulen abweicht.

Das Rechtsgutachten enthält überdies Hinweise auf eine verfassungskonforme Berechnung des Schulgeldes und auf den Umfang der von den Ländern für die Ersatzschulen zu leistende Finanzhilfe.

Dazu Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: „Zu einer ehrlichen Bestandsaufnahme gehört auch, dass Freie Schulen oft genug nicht die gleiche Anerkennung und finanzielle Unterstützung wie die staatlichen Schulen bekommen. Es kann nicht sein, dass Fehlentwicklungen im staatlichen Schulsystem auf dem Rücken der Freien Schulen sowie ihrer Schüler- und Elternschaft behoben werden sollen.“