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Überwachungsgesamtrechnung
Ein Gewinn für die bürgerlichen Freiheitsrechte: Die Überwachungsgesamtrechnung kommt

Überwachungsgesamtrechnung
© picture alliance / Schoening | Schoening

Ein wichtiges liberales Vorhaben des Koalitionsvertrags der Ampel wird nun umgesetzt: die sogenannte Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland. Diese soll vom Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht aus Freiburg i.Br erstellt werden. Bereits im Januar 2022 hatte die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit einen Modellentwurf für ein periodisches „Überwachungsbarometer“ vorgelegt.

Ziel der Überwachungsgesamtrechnung ist die Ermittlung der realen Überwachungslast der Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig ist die Evaluierung der tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen der Sicherheitsgesetze auf Freiheit und Demokratie im Lichte technischer Entwicklungen vorgesehen. Auch die Effektivität der Sicherheitsgesetze soll untersucht werden.

Denn Eingriffe des Staates in die bürgerlichen Freiheitsrechte müssen stets gut begründet sein und in ihrer Gesamtwirkung betrachtet werden. Das ist nicht nur gute juristische Praxis, sondern auch Verfassungsgebot in einem freiheitlichen Rechtsstaat. Belastbare Informationen zur Gesamtheit der tatsächlich durchgeführten Überwachungsmaßnahmen und deren Eingriffsintensität waren bislang nicht oder nur lückenhaft vorhanden. Die Überwachungsgesamtrechnung gibt die Chance, einen evidenzbasierten Unterbau auch für zukünftige rechtspolitische Debatten zu Überwachungsbefugnissen sowie ihrer Bewertung durch die Rechtsprechung zu bieten. Langfristig soll dies der Einsatz einer „Freiheitskommission“ gewährleisten. Sie soll nach Abschluss der Überwachungsgesamtrechnung eingesetzt werden, um bei künftigen Sicherheitsgesetzgebungsvorhaben zu beraten und Freiheitseinschränkungen zu evaluieren.  

Die Idee einer wissenschaftlichen Untersuchung der Überwachungslast ist nicht neu. Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung 2010, entbrannte in der Rechtswissenschaft die Diskussion um eine bessere Evaluierung von Sicherheitsgesetzen unter dem Stichwort „Überwachungsgesamtrechnung“. Auch die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit konnte mit dem Gutachten einen Impuls in diese Debatte einbringen.