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Veranstaltung
Von Schutzstaat und Staatsschutz

17. Karlsruher Verfassungsdialog 2022
Polizei
© picture alliance/dpa | Christoph Soeder

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Grundrechte wirken nicht nur als Abwehrrechte gegen den Staat. Sie lösen auch positive Ansprüche der Einzelnen und Schutzaufträge des Staates aus. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Dimension von Grundrechten in den letzten Jahren durch mehrere Entscheidungen weiterentwickelt. Im Klima-Beschluss vom März 2021 leitete es aus der Staatszielbestimmung „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen“ einen Auftrag zum aktiven Klimaschutz ab. In weiteren Verfahren verlangte das Gericht aktiven staatlichen Schutz für die IT-Systeme der Bürgerinnen und Bürger.

Um die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor Angriffen von innen und außen zu schützen, brauchen Sicherheitsbehörden – so auch Geheimdienste – wirksame rechtsstaatliche Mittel. Sie müssen neuen Bedrohungen wie z.B. der Querdenken-Bewegung begegnen, die seit Ende 2020 vom Verfassungsschutz Baden-Württemberg beobachtet wird. Auch die Frage nach rechtsextremen Netzwerken innerhalb von Militär und Sicherheitsbehörden rückt zunehmend in den Fokus. Weil die Arbeit des Verfassungsschutzes im Geheimen stattfindet, sind klare Grenzen und rechtsstaatliche Kontrolle umso wichtiger. Das Urteil des BVerfG vom April 2022, das große Teile des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärte, hat hier neue Maßstäbe gesetzt.

Welche Chancen und Herausforderungen gehen mit der Formulierung grundrechtlicher Schutzaufträge des Staates einher? Gibt es weitere Lebensbereiche, für die eine staatliche Schutzpflicht ausgestaltet werden muss – muss der Staat z.B. besser vor Rassismus schützen? Wie kann verhindert werden, dass Verfassungsschutzbehörden, die die deutsche Verfassung schützen sollen, selbst in Konflikt mit dem Rechtsstaat geraten?

Beim 17. Karlsruher Verfassungsdialog wollen wir den Blick darauf richten, wie das BVerfG den grundrechtlichen Schutzauftrag der Verfassung weiterentwickelt, aber auch über den Auftrag unserer Verfassung, die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor Bedrohungen zu schützen, diskutieren.