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Eine Kolumne von Karl-Heinz Paqué

Soziale Marktwirtschaft
Nein zur staatsgelenkten Volkswirtschaft

Ein Verbot des Verbrennungsmotors und die Einführung der „Übergewinnsteuer“ sind der völlig falsche Weg.
Der Plenarsaal im Bundestag

Der Plenarsaal im Bundestag

© picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Offenheit! Dieses Prinzip ist in jeder Hinsicht zentral für die Entwicklung einer sozialen  Marktwirtschaft, die diesen Namen verdient. Und zwar in jeder Hinsicht: mit Blick auf die Palette der Produkte, die zur Wertschöpfung beitragen; mit Blick auf die Technologien, die Anwendung finden; und mit Blick auf die Gewinne, die von Unternehmen auf der Suche nach Marktchancen erzielt werden. Dabei gibt es natürlich Rahmenbedingungen, die der Staat im Vorhinein setzt, was zum Beispiel die Umweltverträglichkeit der Produkte und Technologien sowie die Besteuerung von Gewinnen betrifft. Aber diese Bedingungen müssen eine offene Entwicklung zulassen und sie dürfen nicht willkürlich sein. Sonst handelt es sich um eine staatsgelenkte Volkswirtschaft, polemisch überspitzt: eine Planwirtschaft.

In dieser Woche tauchten in Deutschland zwei politische Forderungen auf, die geradewegs den Pfad in die staatsgelenkte Volkswirtschaft vorzeichneten, wenn sie denn in die Tat umgesetzt würden: zum einen das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035, gefordert vom Europäischen Parlament, zum anderen die Einführung einer „Übergewinnsteuer“, gefordert von den Grünen und unterstützt von der SPD im Rahmen der Ampelkoalition.

Beim kompletten Verbot des Verbrennungsmotors geht es um eine gewaltige ordnungspolitische Grundsatzfrage: Sollte der Staat in einer der wichtigsten Branchen unserer privaten Wirtschaft per gesetzlicher Order einen kompletten Ast der Forschung und Entwicklung abkappen und dafür sorgen, dass die Automobilindustrie und ihre Zulieferer nur mehr Elektromotoren weiterentwickeln und produzieren? Und dies, obwohl heutzutage keineswegs klar ist, ob nicht doch irgendwann die Alternative synthetischer Kraftstoffe für den Individual- und den Lastenverkehr technologisch, ökologisch und wirtschaftlich interessant werden könnte? Als Marktwirtschaftler fragt man sich: Warum nur sollte dieser Forschungsast durch ein Verbot komplett unattraktiv gemacht werden? Klar ist: Großkonzerne wie Mercedes und VW, die bereits mächtig im Bereich der Elektromotoren engagiert sind, befürworten das Verbot, denn es gibt ihnen die Aussicht auf reichliche staatliche Subventionsernte in den nächsten 13 Jahren der Forschung und Produktion. In den Chefetagen in Stuttgart und Wolfsburg sitzen eben keine Ordnungspolitiker, sondern gewinnorientierte Manager, die ihren Aktionären verpflichtet sind – und nicht den Steuerzahlern. Schon der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) als breiter aufgestellter Interessenverband, der auch viele mittelständischer Autozulieferer vertritt, sieht das Verbot erheblich kritischer.  

Ähnlich grundsätzlich ist die Diskussion über die Einführung einer „Übergewinnsteuer“. Ordnungspolitische Tatsache ist: Die Höhe des Gewinns ist eine ganz wesentliche Steuerungsgröße des Marktes, vor allem im Bereich der Anreize zu marktwirtschaftlichen Innovationen. Das Wettrennen von Pharma-Unternehmen zur Entwicklung eines neuen Impfstoffs hat dies in überzeugender Weise demonstriert: Eine ganze Reihe von Firmenkonsortien weltweit machten sich fast gleichzeitig auf den Weg, einige wenige waren erfolgreich, viele andere nicht. Erstere wurden mit hohen Gewinnen belohnt, Letztere mit Verlusten „bestraft“. So funktioniert Marktwirtschaft. Die erfolgreichen – allen voran Biontech in Mainz – haben dabei übrigens „en passant“ durch ihr Aufkommen an Gewerbesteuer den kommunalen Haushalt der Stadt Mainz in einem Schwung saniert und auch sonst durch Zahlung hoher Gewinnsteuern ihren Beitrag zum Gemeinwesen geleistet. Sie im Nachhinein mit der Aussicht auf eine „Übergewinnsteuer“ zu bestrafen, ist absurd. Es würde Pionier-Unternehmen dieses Typs nur ins Ausland vertreiben. Auch der Versuch, die Übergewinnsteuer nur auf einzelne Branchen anzuwenden (z. B. Ölkonzerne) ist natürlich rechtlich und ordnungspolitisch überaus fragwürdig: Nach welchen Kriterien wird ausgewählt? Was gilt als Normalgewinn, was als unsittlicher „Übergewinn“? Welches Gremium legt dies alles fest?

Kurzum: Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat und eine soziale Marktwirtschaft. Da muss die Zukunft offenbleiben – mit Blick auf die Technologie und die Gewinne. Bürokratische Willkür hat da nichts zu suchen.