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Gesetzesänderungen
Folge 1: „Vergewaltigung in der Ehe“

Gesetzesänderungen, die wir Frauen verdanken
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Jede Veränderung braucht eine starke Frau, die dafür kämpft. So ist das auch mit Gesetzen, die unsere Gesellschaft prägen. Wenn es um die sexuelle Selbstbestimmung und Frauenrechte geht, hat die FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Großartiges geleistet, wie wir hier zeigen. Aber um was geht’s eigentlich?

Erst vor gut 20 Jahren wurde die Vergewaltigung in der Ehe als eigenständiger Straftatbestand eingeführt. Bis dahin konnte sie nur als Nötigung oder Körperverletzung strafrechtlich geahndet werden, in der Statistik gab es sie nicht und dem Unrechtsgehalt dieser tätlichen Missachtung der Ehefrauen wurde das überhaupt nicht gerecht.

Wie kam es dazu, dass das Gesetz geändert wurde?

Der fraktionsübergreifende Gesetzentwurf vom 21.03.1997 führte zum 33. Strafrechtsänderungsgesetz (StrÄG): Seit dem 4. Juli 1997, als der neue §177 StGB in Kraft trat, ist auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar.

Das hat sich geändert:

Ursprünglich lautete das Gesetz: „Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.“ Außerdem galt als Vergewaltigung lediglich der erzwungene Beischlaf. Alle anderen erzwungenen sexuellen Handlungen fielen unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung. Nach der Gesetzesänderung gilt auch als Vergewaltigung, wenn es nicht zur Penetration kam. Und das wichtige Wörtchen „außerehelich“ wurde gestrichen.

Wichtig zu wissen:

Mit 470 zu 138 Stimmen bei 35 Enthaltungen wurde die Gesetzesänderung im Bundestag angenommen. Prominente Nein-Stimmer waren unter anderem Volker Kauder, Horst Seehofer und Friedrich Merz. Die 138 Nein-Stimmen waren teilweise auch der Diskussion um eine Widerspruchsklausel geschuldet. Ob die Politiker gegen das Gesetz im Allgemeinen stimmten – oder weil sie das Gesetz ohne Widerspruchsklausel nicht abnicken wollten –, ist im Nachhinein nicht ersichtlich.

Widerspruchswas?!

Über die sogenannte Widerspruchsklausel war lange diskutiert worden: Wäre sie ins Gesetz mit aufgenommen worden, hätte die Ehefrau die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihren Mann bewirken können.

Welcher Frau haben wir das Gesetz zu verdanken?

FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war eine der hartnäckigsten Kämpferinnen für die Gesetzesänderung. Und eine besonders entschiedene Gegnerin der Widerspruchsklausel. Sie kritisierte, dass diese dazu führen könnte, dass die Frau einer extremen Drucksituation durch den Mann ausgesetzt ist. Es könne nicht dem Opfer überlassen werden, ob ein Verbrechen geahndet werde oder nicht – auch nicht innerhalb einer Ehe. Dies widerspreche dem Grundgedanken des Strafrechts und sei auch bei anderen Delikten unter Ehepartnern nicht vorgesehen. Mit der Widerspruchsregelung würde die Gewaltsituation der Frau noch verschärft. Leutheusser-Schnarrenberger machte sich mit ihrer Position nicht nur Freunde: Als Einzige ihrer Fraktion stimmte sie gegen den Koalitionsentwurf zur Neuregelung der Strafbarkeit der Vergewaltigung in §177 StGB. Und setzte sich intensiv für den späteren interfraktionellen Kompromiss ein.

Wie wurde das Gesetz diskutiert?

Es war ein langer Weg, die Debatte zog sich über gut zwei Jahrzehnte. Und zwar deshalb, weil es im Bundestag für die Gesetzesänderung keine Mehrheit gab. Verbreitete Argumente dagegen waren: Vergewaltigung in der Ehe könne bereits als Nötigung bestraft werden, weitere Regelungen seien nicht nötig. Und: Die Justiz hätte kein Recht, sich in das Intimleben der Bürger einzumischen. Der Staat habe im ehelichen Schlafzimmer nichts zu suchen. Als FDP-Politiker 1990 bei Koalitionsverhandlungen vorschlugen, Vergewaltigung in der Ehe zu bestrafen, sagte Edmund Stoiber (CSU): „Mit uns nie!“.

Was hat das Gesetz eigentlich verändert?

„Es ist auch gerade mal 20 Jahre her, dass die Vergewaltigung in der Ehe strafbar wurde. Das war nur möglich, weil sich überfraktionell Frauen zusammengetan hatten. Nun ist die Gleichberechtigung auf dem Papier weitestgehend erreicht – aber wir müssen uns fragen, wie die Realität aussieht. Und die ist düster“, sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Seit gerade einmal etwas mehr als 20 Jahren ist Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat. Die Gesetzesänderung war ein Meilenstein für Frauenrechte. Dennoch ist ‚Nein heißt nein’ heute nicht viel mehr als eine Floskel. Die #metoo-Debatte zeigt: Sexuelle Selbstbestimmung der Frau ist kein alter Hut! Auch heute werden Frauen überproportional häufig Opfer von sexueller Gewalt. Wir sind also noch nicht am Ziel.

Ein Gesetz kann immer nur ein Baustein sein. Dann braucht es mutige Frauen, die eben jenes Gesetz mit Leben füllen und jeden Tag aufs Neue für sexuelle Selbstbestimmung kämpfen.