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Erfolg im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung in der Elfenbeinküste

Im Gespräch mit Sibiri Coulibaly, dem Vorsitzenden der Stiftung Djigui
Erfolg im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung in der Elfenbeinküste
© CC BY-NC-ND 2.0 flickr.com/ Ben Houdijk

Magloire Ndehi, Programmbeauftragter der Friedrich Naumann Stiftung in Abidjan, traf Sibiri Coulibaly, den Vorsitzenden der Stiftung Djigui, um mit ihm über Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/ Cutting - FGM/C) zu sprechen. Die Stiftung Djigui ist eine ivorische Nichtregierungsorganisation, die den Kampf gegen FGM/C im Land anführt. Die Organisation ist die offizielle ivorische Vertretung des Inter-Afrikanischen Komitees zu traditionellen Praktiken.

Wo steht die Elfenbeinküste beim Thema Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation/ Cutting, FGM/C) aktuell?

Wir haben in Côte d‘Ivoire immer noch eine Prävalenz von ungefähr 36,75% FGM/C. Aber es gibt Regionen, insbesondere im Norden und Nordosten des Landes, wo die Raten zwischen 73% und 79% liegen. Prägende Faktoren  sind die ethnische Zugehörigkeit, das Ausbildungsniveau der Eltern und das sozial-ökonomische Umfeld. Auch die Religion spielt eine Rolle, mit einer durchschnittlichen Prävalenz von 64,1% bei islamischen Bevölkerungsgruppen. Ich möchte aber präzisieren, dass die Praxis der Genitalverstümmelung nicht auf Religion beruht, sondern auf Praktiken, die von Ethnien ausgeübt werden, die mehrheitlich muslimisch sind.

Wir verzeichnen langsam eine absteigende Tendenz und eine mentale Entwicklung – dank zahlreicher Aufklärungskampagnen - aber das kulturelle Gewicht der Praxis der FGM/C ist immer noch stark, insbesondere in ländlichen Gegenden im Norden und Osten des Landes.

Erfolg im Kampf gegen weibliche Genitalverstümmelung in der Elfenbeinküste

Sibiri Coulibaly, Exekutivdirektor der Stiftung Djigui

© Stiftung Djigui, Côte d‘Ivoire

Auch der ivorische Staat unternimmt bemerkenswerte Anstrengungen. Am 23. Dezember 1998 wurde das Gesetz n°98/757 gegen Formen von Gewalt gegen Frauen verabschiedet, und Côte d‘Ivoire hat zahlreiche internationale Abkommen und Konventionen ratifiziert. Artikel 5 der neuen Verfassung (Anm.:  Referendum im Jahr 2016) schießt neben dem Verbot der Folter auch das der weiblichen Genitalverstümmelung ein. Trotzdem beweisen die Zahlen, dass noch viel zu tun ist.

Welche Herausforderungen bestehen beim Kampf gegen FGM/C?

Obwohl wir die Verfassungsvorschrift und das Gesetz gegen Gewalt gegen Frauen haben, finden viele Beschneidungen weiterhin heimlich statt und werden nicht zur Anzeige gebracht. Nur ein einziger Fall kam  im Jahr 2012 vor Gericht und die Täter wurden verurteilt.

Ein großes Problem ist die Stigmatisierung. Wer sich der FGM/C verweigert verliert seinen sozialen Status und die Tochter sowie die Mutter werden von der Gemeinschaft isoliert. Eine weitere Schwierigkeit sind die prekären Lebenssituationen, es gibt Frauen, die von ihrem „Beruf“ als Beschneiderin leben.

Was kann und soll die internationale Community tun?

In Côte d‘Ivoire intervenieren bereits mehrere internationale Akteure, insbesondere UNICEF und die Organisation No Peace Without Justice sowie das Interafrikanische Komitee zu traditionellen Praktiken (IAC). Aber angesichts der Größe der Herausforderung müssen die Anstrengungen zusammengeführt werden und konkrete Maßnahmen ergriffen werden, um Entscheidungen operativ umzusetzen. Zum Beispiel sollte man einen nationalen Pool von Trainern zur Sensibilisierung gegen FGM/C einrichten. Wir sind dabei, für ein solches Projekt Finanzierungspartner zu suchen.

Wichtig ist auch, dass die Opfer Zugang zu reparativer Chirurgie erhalten. Diese ist hier immer noch sehr teuer und für die meisten Frauen nicht bezahlbar. Wir reden von 500-600.000 FCFA (Anm.: 750,- 900 EURO bei einem Durchschnittseinkommen von 150,- EURO im Monat). Im Nachbarland Burkina Faso hingegen ist reparative Chirurgie vom Staat subventioniert und kostet nur ca. 20.000 FCFA. Weiterhin ist Capacity Building für medizinische und paramedizinische Kräfte erforderlich,  insbesondere bei der Nachbehandlung der Verstümmelungen.