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Eine Kolumne von Karl-Heinz Paqué

Konjunkturprognose
Mehr V als U?

Heute stellte der Sachverständigenrat seine neue Prognose vor. Es bleiben viele Fragezeichen.
picture alliance / Bildagentur-online/Schoening | Bildagentur-online/Schoening
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Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos. So könnte die aktualisierte Konjunkturvorhersage des Sachverständigenrats zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung zusammengefasst werden. Nach dem dramatischen Wirtschaftseinbruch aufgrund der Einschränkungen zur Eindämmung des neuen Coronavirus erwarten die Wirtschaftsweisen eine Erholung im 2. Halbjahr 2020. Aber diese wird langsamer ablaufen ursprünglich erwartet. Insgesamt prognostiziert. Für 2020 erwartet der Sachverständigenrat nun einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um 6,5 Prozent in Deutschland und 8,5 Prozent in Europa.

Für 2021 wird mit einem positiven Wachstum von 4,9 Prozent gerechnet, wobei das BIP frühestens im Jahr 2022 wieder auf dem Vorkrisenniveau ankommen dürfte. Damit prognostizieren die Wirtschaftsweisen aber immer noch einen Konjunkturverlauf, der eher einem V - und nicht einem U oder gar L gleicht: Auf einen drastischen Einbruch folgt eine relativ schnelle Erholung. Die Befürchtung, die Wirtschaft könnte länger im Tal der Tränen verharren, teilen die Wirtschaftsweisen offenbar nicht. Sie warnen aber nachdrücklich, dass ihr aktuelles Szenario auf einem optimistischen Pandemieverlauf basiert. Sollte es in Folge einer zweiten Welle zu erneuten massiven Einschränkungen kommen, wäre die relativ positive Prognose hinfällig.

Die Bundesregierung sollte diese erneute Warnung ernst nehmen. Zwar war es absolut richtig, ein umfassendes Konjunkturprogramm auf den Weg zu bringen und die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zu stärken. Angesichts der enormen Unsicherheiten müssen jetzt aber dringend weitere Schritte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unternommen werden. Zu groß ist sonst die Gefahr, dass der Nachfrageimpuls verpufft - ohne dauerhafte Wirkung auf Wachstum und Arbeitsmarkt. Neben einem umfassenden Bürokratieabbau sollte eine Anpassung des Arbeitsrechts an die Digitalisierung, eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Selbständige sowie die Vereinfachung vom Planungsrecht im Mittelpunkt stehen. All diese Maßnahmen kosten kein Geld und könnten entscheidende ergänzende Impulse der Expansion setzen, und zwar auf der Seite des volkswirtschaftlichen Angebotsseite, die der Nachfrage erst die Nachhaltigkeit verleiht.