Bürgerrechte
S.
Leutheusser-Schnarrenberger
„Freiheitsbeschränkungen müssen einen engen lokalen Bezug haben"
Das OVG Münster hat die Verlängerung des Lockdowns im Kreis Gütersloh, den die NRW-Landesregierung aufgrund des großen Corona-Ausbruchs beim Fleischwarenhersteller Tönnies verfügte, für unverhältnismäßig erklärt. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Gütersloh ist eine wichtige Weichenstellung für die künftige Corona-Politik. Freiheitsbeschränkungen müssen einen engen lokalen Bezug haben, kommentiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.