UKRAINE
Gedenken an Butscha: Debatte um ein Ukraine-Tribunal
Heute vor vier Jahren wurde die ukrainische Stadt Butscha von russischer Besatzung befreit. Durch den Mord, Folter und Vergewaltigung hunderter Zivilisten steht Butscha wie kaum eine andere Stadt als Symbol für die russischen Kriegsverbrechen an den Ukrainern. Anlässlich des Jahrestages gedenken die EU-Außenminister der Opfer des Massakers von Butscha – und diskutieren über ein mögliches Sondertribunal für Aggressionsverbrechen.
Im Interview mit freiheit.org spricht Dr. Michaela Lissowsky, Völkerrechtsexpertin der Friedrich-Naumann-Stiftung, über die Einrichtung eines solchen Tribunals.
Freiheit.org: Derzeit wird auf europäischer Ebene über ein mögliches Ukraine-Tribunal diskutiert. Welche rechtlichen und politischen Hürden gibt es?
Dr. Michaela Lissowsky: Die Menschen in der Ukraine leiden unter der Kriegssituation und den Folgen des Krieges. Sie leiden nicht erst seit vier Jahren und sie leiden jeden Tag – egal wie einzelne Taten später juristisch eingeordnet werden. Es gibt nichts Schlimmeres als ein Leben im Krieg.
Normativ betrachtet gibt es keine Hierarchie zwischen den Völkerrechtsverbrechen des Angriffskriegs, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Anders gewertet wird der Genozid. Betrachtet man die ungeheuren Verbrechen in der Ukraine heute, darf bezweifelt werden, dass der Angriffskrieg schwerer ist als die massiven Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung. Der Wunsch dieses Verbrechen dennoch anzuklagen, ist aber natürlich aus ukrainischer Sicht sehr nachvollziehbar.
Ein Tribunal und die Strafverfolgung einzelner Täter ersetzt politische Friedensbemühungen und den Versuch, diesen kriegerischen Wahnsinn des russischen Diktators zu beenden, nicht. Diplomatische Vermittlung muss Bestandteil der Außenpolitik sein.
Freiheit.org: Welche Vorteile oder auch Nachteile hätte ein spezielles Ukraine-Tribunal im Vergleich zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)?
Dr. Michaela Lissowsky: Ein Vorteil liegt in dem Versuch, das Verbrechen des Angriffskrieges separat anzuklagen. Zwar ist auch dieser Straftatbestand inzwischen am IStGH verankert, allerdings ist die Zuständigkeit sehr begrenzt und würde daher aktuell keine Strafverfolgung der russischen Regierung ermöglichen.
Die Nachteile eines neuen Ukraine-Tribunals sind seine Legitimation und der eingeräumte Sonderstatus. Noch zu Beginn des Krieges hatte die UN-Generalversammlung im Rahmen ihrer besonderen „Uniting for peace-Zuständigkeit“ den Angriffskrieg Russlands mit einer hohen Anzahl von 141 Ja-Stimmen verurteilt.
Vor dem Internationalen Strafgerichtshof gibt es bekanntlich bereits seit März 2023 zwei Haftbefehle gegen den russischen Präsidenten Vladimir Putin und die Kinderrechtskommissarin Maria Lvova-Belova. Bereits seit der Annexion der Krim 2014 ermittelt der IStGH zu den Verbrechen in der Ukraine. Vor dem IStGH gilt die Immunität von Staatsoberhäuptern nicht.
Der IStGH wird von immerhin 125 Staaten weltweit unterstützt. Für ein geplantes Ukraine-Tribunal gibt es nach derzeitigem Stand keine weltweite Unterstützung, lediglich die der Staaten des Europarats und einiger anderer. Der Globale Süden fehlt hingegen. Eine große Anzahl von Staaten ist für derartige Fragen aber wichtig. Sie untermauert einen hohen Zuspruch für eine regelbasierte Weltordnung, und keinen weiteren Verfall in multipolare Machtpolitik, die nicht nur unsere Sicherheit und unseren Frieden gefährdet, sondern auch unser demokratisches Gesamtversprechen einer gemeinsamen Zukunft in Freiheit und Wohlstand.
Freiheit.org: Sollte Deutschland die Einrichtung eines speziellen Ukraine-Tribunals unterstützen?
Dr. Michaela Lissowsky: Deutschland sollte trotz meiner vorgebrachten Bedenken die Einrichtung eines Ukraine-Tribunals unterstützen, sofern dieses auch in Zukunft von der Mehrheit der EU-Staaten getragen wird. Deutsche Außenpolitik sollte im Rahmen gemeinsamer europäischer Absprachen und nicht im Alleingang erfolgen.
Ein Punkt wird aus meiner Sicht medial und auch in den Analysen deutscher Völkerrechtler wenig angesprochen, ist aber ein wichtiges Thema: die Frage der Finanzierung. Die Errichtung eines neuen Sondertribunals muss von Anfang solide aufgestellt und für viele Jahre hinweg finanziell gesichert sein. Das Sondertribunal für Libanon musste wegen mangelnder Finanzierung schließen, dem Kosovo-Tribunal droht jetzt das vorzeitige Aus.
Die Unterstützung des Ukraine-Tribunals ist keine Entweder-Oder-Entscheidung gegenüber dem Internationalen Strafgerichtshof. Während der Ampel-Regierung wurde von Deutschland angestoßen, die Zuständigkeit des Verbrechens des Angriffskrieges am IStGH zu reformieren. Dies wurde von der aktuellen Bundesregierung nicht wieder aufgenommen.