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EU Inc. im Praxis-Check: Hält die neue europäische Rechtsform, was sie verspricht?

Kann die neue europäische Rechtsform halten, was sie verspricht?

Die von der Europäischen Kommission am 18. März 2026 vorgestellte Initiative greift zentrale Forderungen aus der Start-up-Community auf, um Gründen in der EU in Zukunft einfacher zu gestalten. Vorgesehen sind unter anderem vollständig digitale Gründungsprozesse, der Verzicht auf ein Mindestkapital, vereinfachte Beteiligungsstrukturen sowie ein erleichterter Zugang zu privatem Kapital. Damit hat die EU Inc. das Potenzial, Europa als Innovationsstandort nachhaltig zu stärken.

Gleichzeitig zeigt ein genauer Blick auf den aktuellen Gesetzesentwurf: In zentralen Punkten bleibt das Proposal hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Insbesondere die fortbestehende Anbindung an nationales Recht, offene Fragen bei der praktischen Umsetzung digitaler Verfahren sowie weiterhin fragmentierte regulatorische Rahmenbedingungen könnten die angestrebte Vereinfachung deutlich einschränken.

Für Deutschland ergeben sich daraus besondere Herausforderungen. Die vergleichsweise hohen administrativen Anforderungen und unzureichende digitale Prozesse könnten dazu führen, dass Gründerinnen und Gründer alternative Standorte innerhalb der EU bevorzugen. Zugleich bietet die EU Inc. aber auch die Chance, dringend notwendige Reformen - insbesondere bei der Digitalisierung von Verwaltung und Registerprozessen - hierzulande konsequent voranzutreiben.

Die von der Wirtschaftskanzlei Osborne Clarke erstelle und der Naumann-Stiftung in Auftrag gegebene Studie nimmt den Vorschlag der EU-Kommission in den Blick und unterzieht ihn einem umfassenden Praxis-Check: