Bundesnotbremse
Die Regierung kann Freiheitsrechte nicht ewig in Quarantäne schicken

Ein Gastbeitrag für Focus Online
Eine Uhr in der Nähe des Alexanderplatz
Eine Uhr in der Nähe des Alexanderplatz zeigt 10 Uhr abends an. Seit dem 24.04.2021 gilt bundesweit eine Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Paul Zinken

Seit mehr als einem Jahr ertragen wir kollektiv und solidarisch massive Einschränkungen unserer Grundrechte und Freiheiten, um damit das gefährliche Virus einzudämmen und das Leben und die Gesundheit vieler Menschen zu schützen. Dies ist kein Normalzustand, denn Grund- und Freiheitsrechte lassen sich nicht ewig in Quarantäne schicken.

Seit dem Beginn der Pandemie haben wir deshalb auf den Moment hin gefiebert, in dem die rettende Impfung gegen das Coronavirus uns das Tor zurück in ein Leben mit Kontakten, mit Kultur, mit persönlicher Zuwendung öffnet. Dieser Moment ist mit fortschreitendem Impfen nun da. Aber leider geht die Hängepartie für unsere Grundrechte trotzdem weiter. Daran hat auch der Impfgipfel nichts geändert. Eine „MPK der Hoffnung“ – wie Ministerpräsident Söder und die Kanzlerin beteuerten – war das Treffen der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten aus Sicht der Geimpften nicht.

Dabei wäre es über ein Jahr nach dem Ausbruch der Pandemie endlich an der Zeit, die Corona-Politik konsequent am Ziel einer weitest möglichen Aufhebung der Einschränkungen von Grund- und Freiheitsrechten auszurichten. Eine Durchimpfung der vulnerablen Gruppen ist bald erreicht. Das vom RKI vor Ostern projizierte exponentielle Wachstum der Virusausbreitung in einer dritten Welle ist weitgehend ausgeblieben. Und aktuelle Studien legen außerdem nahe, dass von Geimpften so gut wie keine Gefahr zur Übertragung des Virus mehr ausgeht.

Das Infektionsschutzrecht ist dem Grunde nach Gefahrenabwehrrecht. Verfassungsrechtlich ist mit der neuen Studienlage also eines vollkommen klar – gegenüber Geimpften lassen sich weitgehende Eingriffe in Freiheitsrechte nicht mehr rechtfertigen, wenn von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht.

Die größte Ungerechtigkeit besteht aktuell darin, dass alle weiterhin so behandelt werden als könnten sie Virusüberträger sein

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Die Einschränkungen für Geimpfte aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen müssen deshalb aufgehoben und der grundrechtliche Normalzustand für Geimpfte umfassend und umgehend wiederhergestellt werden. Staatlich verordnete Solidarität ist an dieser Stelle fehl am Platz. Nicht der Staat entscheidet darüber, welche Grundrechte wem zustehen. Die Grundrechte existieren auch ohne staatliches Zutun. Wenn wir in moralischen Kategorien wie „solidarisch“ oder „gerecht“ denken, dann sollten wir anerkennen, dass die Ungerechtigkeit aktuell nicht darin besteht, dass Menschen vom Staat unterschiedlich behandelt werden.

Die größte Ungerechtigkeit besteht aktuell darin, dass alle weiterhin so behandelt werden als könnten sie Virusüberträger sein. Eine Aufhebung der Einschränkungen für Geimpfte ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sie wäre auch gerecht.

Keine Quarantänepflicht und keine Tests mehr für Geimpfte

Praktisch würde die Aufhebung von Einschränkungen bedeuten, dass für Geimpfte keine Quarantänepflichten mehr gelten (nach Einreise aus einem Risikogebiet oder Kontakt mit einer infizierten Person) und dass sie keine Tests vorweisen müssen, wo dies Zugangserfordernis ist.

Soweit schienen sich auch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten einig geworden zu sein. Schwer taten sie sich aber bei der Frage, ob auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte aufgehoben werden können oder die Öffnungsdiskussionen nun eine andere Dynamik erhalten, da Freizeitangebote für Geimpfte eigentlich großflächig wieder öffnen könnten. Was zu Beginn der Impfkampagne noch unwirtschaftlich erschien (wer öffnet schon für einzelne Menschen?), wird durch einen immer größeren Anteil Geimpfter nun deutlich realistischer.

Sehr schnell muss Geimpften erlaubt werden, Angehörige im Krankenhaus oder in einer Alters- oder Pflegeeinrichtung zu besuchen, auch mit Maske und Abstandhalten. Die Isolation der Schwächsten und Kranken kann damit endlich reduziert und in dieser schwierigen Zeit ein menschenwürdiger Umgang ermöglicht werden.

Nur die Bundesregierung kann jetzt wieder einen verfassungskonformen Zustand herstellen. Sie muss es schnell tun, sonst wird das Bundesverfassungsgericht sie dazu verurteilen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Das verträgt keine weiteren MPK und für die Betroffenen verletzende Diskussionen, als wenn Geimpfte jetzt nichts anderes im Sinn hätten, als den Nichtgeimpften „eine lange Nase“ zu zeigen.

Die Entscheidung darüber, wann wir Öffnungsdebatten führen und in welcher Form Geimpfte ihre Rechte wieder ungehindert ausüben können, darf nicht im alleinigen Ermessen der Bundesregierung liegen. Dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur „Bundes-Notbremse“ in den letzten zwei Wochen nicht direkt gesetzliche Ausnahmen für Geimpfte in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen wurden, war ein schwerer Fehler. Nur die Bundesregierung kann jetzt wieder einen verfassungskonformen Zustand herstellen. Sie muss es schnell tun, sonst wird das Bundesverfassungsgericht sie dazu verurteilen. Für unsere Grundrechte ist das ein unhaltbarer Zustand.

Dieser Beitrag erschien erstmals am 28.04.2021 bei FocusOnline.