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70 Jahre Grundgesetz

70 Jahre Grundgesetz

Am 1. September 1948 trat der Parlamentarische Rat in Bonn zusammen, um das Grundgesetz für die drei Westzonen zu beraten und zu verabschieden. Nach mehr als acht Monaten kontroverser Diskussionen, vor allem über Machtverteilung zwischen Bund und Ländern, Wahlrecht und Finanzverfassung, verabschiedete der Parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 24. Mai 1949 trat es offiziell in Kraft.

70 Jahre Grundgesetz ist eine Erfolgsgeschichte. Doch der gesellschaftliche und technologische Wandel fordert auch eine sich ständig weiterentwickelnde Verfassungskultur. Gleichzeitig drückt sich der erstarkende Rechtspopulismus immer offener in Attacken auf unsere liberale Demokratie aus.

Zum 14. Mal trafen sich Experten und Interessierte beim Karlsruher Verfassungsdialog, um über die Herausforderungen für die Verfassung zu diskutieren. Unter dem Titel „70 Jahre Grundgesetz – Bewährt sich unsere Verfassung im Stresstest“ wurden drei Foren zu den Themen Pressefreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Meinungsfreiheit mit Experten veranstaltet.

„Das Grundgesetz hat dazu beigetragen, dass die Bundesrepublik eine geglückte Demokratie geworden ist und der freiheitlichste Staat der Deutschen Geschichte geworden ist“, zog Prof. Dr. Jürgen Morlok, Kuratoriumsvorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, sein Fazit.

Noch ein Satz am Ende.

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