Verurteilung von Osman Kavala
Urteile in der Türkei: ein menschenrechtsfreier Raum ist bestätigt

Türkei wendet sich gegen die Justiz des Europarats
Osman Kavala

picture alliance / Wiktor Dabkowski | Wiktor Dabkowski

Zum Urteil der Türkei an dem Menschenrechtsverteidiger Osman Kavala erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesjustizministerin a.D. und stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: 

"Die Verurteilung des türkischen Menschenrechtsverteidigers Osman Kavala zu lebenslanger, erschwerter Haft ist entsetzlich. Zugleich ist auch der Menschenrechtsanwalt Can Atalay, der 2017 den Raif Badawi Award im Namen des damals inhaftierten Ahmet Sik entgegengenommen hat, zu 18 Jahren verurteilt worden. Sechs weitere Angeklagte haben ein Urteil über 18 Jahre erhalten. In diesen Verfahren wurden rechtsstaatliche Prinzipien missachtet. Die Regierung von Präsident Erdogan kommt ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Mitgliedschaft im Europarat, die Menschenrechte der eigenen Bürgerinnen und Bürger zu achten und rechtsstaatliche Gerichtsverfahren durchzuführen, nicht nach. Die Türkei ist quasi ein menschenrechtsfreier Raum. Dieser Schritt ist nicht nur offenkundig politisch motiviert, sondern auch ein Angriff auf die Rechtsordnung Europas."