Begabtenförderung
Informationen für ausländische Promovierende aus Nicht-EU-Ländern

Wir fördern Promotionen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

Stipendien der Promotionsförderung werden zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. In der Regel wird die Promotion für drei Jahre unterstützt. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nur in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr aufgrund von Krankheit oder Kinderbetreuung möglich.

Wir bieten Dir über unsere weitreichende ideelle Förderung Workshops, Trainings und Seminare zu aktuellen wissenschaftlichen und in kompetenzorientierten Bereichen wie wissenschaftliches Schreiben, Präsentieren wissenschaftlicher Ergebnisse, Karriereplanung oder Projektmanagement an.

Wir begleiten unsere Promovierenden in ihrer gesamten Promotionszeit und unterstützen Dich sowohl wissenschaftlich durch unsere Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten als auch persönlich durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Die Stipendien werden nach den Richtlinien des Auswärtiges Amtes vergeben.

Auswärtiges Amt

Folgendes können wir leider nicht fördern:

  • Promotionen im Bereich Humanmedizin und Zahnmedizin
  • Promotionen im Ausland
  • Postdoktorandenprogramme
  • Aufbaustudiengänge
  • Promotionen in der Abschlussphase
  • Projekte, Druckkostenzuschüsse oder Reisen für nicht-Stipendiatinnen und Stipendiaten

Juristinnen und Juristen können sich nur dann um ein Promotionsstipendium bewerben, wenn sie ihr Referendariat bereits absolviert haben oder es erst im Anschluss an die Promotion beginnen. Die Promotion darf leider nicht durch ein Referendariat unterbrochen werden.

Downloads für ausländische Promovierende

  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen für ausländische Promovierende (Nicht-EU)

Kontakt

Bei Fragen: +49 30 2099-3702 oder per E-Mail an stipendien-bewerbung@freiheit.org