- Allgemeine Fragen
- Wer und was wird gefördert
- Bewerbung und Auswahl
- Abiturienten und Studienanfänger
- Studierende ab dem zweiten Fachsemester Bachelor Master
- Promovierende
- Bewerber aus EU-Mitgliedstaaten
- Ausländische Bewerber Nicht EU
- Finanzielle Leistungen in der deutschen Förderung
- Finanzielle Leistungen für internationale Bewerber Nicht EU
Die Bewerbung kann nur über unser Onlinebewerbungsportal jeweils vom 1. - 30. April und vom 1. - 31. Oktober erfolgen.
Die Bewerbungstermine sind entsprechend jeweils der 30. April und der 31. Oktober jeweils 23:59 Uhr.
Ja.
Wir korrespondieren im Bewerbungsverfahren ausschließlich per E-Mail. Bitte stelle sicher, dass Du das verwendete E-Mailpostfach regelmäßig liest und uns einen funktionierenden E-Mailkontakt angegeben hast. Bis spätestens zum 8. Februar bzw. 8. August des laufenden Jahres erhältst Du Auskunft über eine Einladung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Begabtenförderung treffen in Zusammenarbeit mit den Auswahlausschussmitgliedern eine Vorauswahl anhand der eingereichten Unterlagen. Dabei kommt es auf das Gesamtbild aus Deinem liberalen und gesellschaftlichen Engagement, Deiner Persönlichkeit und Deinen fachlichen Leistungen an. Das persönliche Gespräch mit den Mitgliedern des unabhängigen Auswahlausschusses schließt den Auswahlprozess ab und entscheidet über die Stipendienvergabe.
Nein, dies ist leider nicht möglich. Der Begabtenförderung stehen für die Vergabe von Stipendien jährlich nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Daher müssen manchmal auch Bewerberinnen und Bewerber aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden, deren persönliche und fachliche Eignung gegeben wäre.
Nein, eine sogenannte Doppelförderung für den gleichen Zweck durch eine andere öffentliche Institution ist nicht möglich.
Nein, Du musst nicht Mitglied der FDP sein.
Selbstverständlich beachtet die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit sämtliche deutschen und europäischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Eine Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Stipendiatenauswahl und -betreuung. Darüber hinausgehende Verwendungszwecke bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.
Nein, eine rein ideelle Förderung ist leider nicht möglich.
Solltest Du Referenzen oder Nachweise über ehrenamtliches Engagement aus dem Ausland haben, so dürfen diese auch in englischer Sprache verfasst sein und an der entsprechenden Stelle hochgeladen werden.
Grundsätzlich sollen die Gutachten in deutscher Sprache verfasst sein. Sollten Deine Gutachterinnen und Gutachter des Deutschen nicht mächtig sein, können die Gutachten in englischer Sprache eingereicht werden.
Spätestens drei Wochen nach der Auswahltagung erhältst Du von uns per E-Mail die Information, ob Du gefördert werden kannst oder nicht.
Hier findest Du die zusätzlichen Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler.
Nein.
Ja. Die Gelegenheit zu einem Onlinegespräch gibt es nur für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die sich nachweisbar aus Studien- oder Forschungszwecken auf einem anderen Kontinent aufhalten.
Nein.
Gefördert werden Erststudien (Ein Bachelor und ein konsekutiver Master zusammengenommen stellen ein Erststudium dar.) an deutschen sowie EU-europäischen und schweizerischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen. Dies umfasst sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen, Kunsthochschulen sowie pädagogische und theologische Hochschulen.
Weiterhin fördern wir Promotionen.
Nicht gefördert werden: Zweitstudien, LL.M, MBA, Teilzeitstudien, Bachelorstudien für nicht EU-europäische Bewerber/innen, Promotionen in Zahn- und Humanmedizin, Postdoktorandenprogramme, Projekte und separate Auslandsaufenthalte.
Nicht gefördert werden können außerdem deutsche Studien, die in Deutschland an einer Institution absolviert werden, die nicht im Ausbildungsstättenverzeichnis https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/Bildungskredit/Antrag/Schueler/Voraussetzungen/Allgemeine/Ausbildungsstaettenverzeichnis.html aufgeführt ist. Das betrifft insbesondere Ausbildungen der Beamtenlaufbahn.
Ja, unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Vollzeitstudium handelt, welches staatlich anerkannt ist. Mit dem erworbenen Bachelorabschluss an der BA, muss die Berechtigung für die Weiterführung eines Masterstudiums an einer FH gewährleistet sein. Füge Deinen Bewerbungsunterlagen bitte die entsprechenden Belege bei. Beachte bitte, dass erzieltes Einkommen wie in jedem anderen Fall auch mit dem Stipendium verrechnet wird.
Nein.
Du kannst Dich schon als Abiturientin bzw. Abiturient, aber auch als Erstsemester und auch in höheren Semestern bewerben. Zu beachten ist nur, dass die Mindestförderdauer zwei Semester beträgt. Das heißt, Du kannst Dich letztmalig im vorvorletzten Semester vor Abschluss Deines Studiums bewerben.
Das ist die Zeitspanne, die Du mindestens ein Stipendium von uns erhalten musst. Das sind zwei Semester oder drei Trimester. Für die Bewerbung bedeutet das, dass Du Dich allerspätestens im drittletzten Semester vor Beendigung Deines Studiums bewerben musst. Wenn Du schon sicher einen Master planst, dann kannst Du Dich auch noch im letzten oder vorletzten Bachelorsemester bewerben, weil Bachelor und Master zusammen als ein Studium zählen.
Ein Bachelor und ein konsekutiver Master zusammengenommen stellen ein Erststudium dar.
Eine Förderung ist in der Regel ausgeschlossen, wenn Du nach dem 3. Fachsemester Dein Studienfach gewechselt hast.
Dein Gutachter/Deine Gutachterin wählt unter dem Link aus, um welchen Gutachtentyp (Promotionsbewerbung oder Studienbewerbung) es sich handelt und füllt das Gutachten aus.
Wenn sie das getan haben, erhältst Du je eine Bestätigungs-E-Mail von uns.
Ein Muster des Gutachtenbogens findest Du auf beim Bewerbungsportal.
Bitte beachte: wir akzeptieren ausschließlich Gutachten, welche über den individuellen Gutachtenlink eingereicht wurden. Gutachten via E-Mail/Post akzeptieren wir nicht.
Bei der Bewerbung zählen die Fachsemester. Die Hochschulsemester können abweichen, wenn Du zum Beispiel ein oder mehrere Urlaubssemester genommen hast.
Nein.
Nein.
Nein, diese Kosten können leider nicht erstattet werden.
Deine Gutachter reichen direkt bei uns die Gutachten ein. Dazu musst Du Deinen Gutachtern den Link senden, den Du selbst generierst, wenn Du Dich im Bewerbungsportal anmeldest.
Nein, es werden keine Alternativtermine für Auswahlgespräche angeboten. Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist obligatorisch. Die Gelegenheit zu einem Onlinegespräch gibt es nur für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die sich nachweisbar zu Studien- oder Forschungszwecken auf einem anderen Kontinent aufhalten.
Nein, das können wir leider nicht für Dich übernehmen.
Nein.
Du erhältst nach Absenden der Onlinebewerbung eine automatische Eingangsbestätigung. Wenn Deine Gutachten bei uns über den Link eingegangen sind, erhältst Du je eine automatische E-Mail. Die Bewerbungsunterlagen werden dann durch uns gesichtet. Falls wir weitere Fragen haben sollten, kontaktieren wir Dich. Bitte sieh davon ab, unaufgefordert weitere Dokumente zu senden und Anfragen zu stellen. Diese können im laufenden Verfahren leider nicht beantwortet werden.
Bitte beachte, dass Deine Bewerbung ausschließlich online erfolgt. Erforderliche Uploads erfolgen als PDF-Dokumente (max. Kapazität pro Dokument 5 MB). Umfasst ein Dokument mehr als eine Seite, dann bündele dieses bitte zu einem PDF-Dokument und lade es erst dann hoch.
Nein, die Zeugnisse (z.B. Abitur- oder Hochschulzeugnis) müssen beim Einreichen der Bewerbung nicht beglaubigt sein. Wenn wir Rückfragen zu einzelnen Dokumenten haben, dann melden wir uns bei Dir.
Du bewirbst Dich mit Deinen Unterlagen bei der liberalen Stiftung. Du solltest bei einer Bewerbung für Dich selbst im Vorfeld klären, ob die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit zu Dir passt.
Du kannst Dich noch vor Studienbeginn als Abiturientin oder Abiturient bewerben, auch wenn Du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abiturzeugnis vorliegen hast. Bist Du zum Zeitpunkt Deiner Bewerbung Erstsemester, dann giltst Du bei uns als Studienanfängerin bzw. Studienanfänger.
Ja, Du kannst Dich bewerben. Wenn Dein Abiturzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, dann lade bitte das letzte Zeugnis vor dem Abitur mit der Onlinebewerbung hoch. Beachte bitte, dass wir keine Schülerstipendien vergeben können. Der frühestmögliche Zeitpunkt einer Bewerbung ist Dein letztes Schulhalbjahr. Bitte sende nur nach Aufforderung Dein Abiturzeugnis nach.
Erforderlich sind zwei Gutachten. Die Gutachten können von Deinen Gymnasiallehrerinnen und –lehrern oder den Fachlehrerinnen und -lehrern erstellt werden bzw. von Schultutorinnen und -tutoren oder Berufsschullehrerinnen und -lehrern stammen. Bei der Anmeldung zur Bewerbung wird ein Link generiert, den Du bitte Deinen Gutachtern sendest.
Du darfst Dich bewerben, wenn Du EU-Bürger oder nach § 8 BaföG förderberechtigt bist. Sonst leider nicht.
Ja. Voraussetzung ist immer, dass Du Dich von Deinem Studienort aus aktiv am stipendiatischen Leben beteiligen kannst.
Bitte reiche unaufgefordert keine Dokumente ein.
Ja, Du kannst Dich auch ohne Zulassung schon bewerben. Trage in diesem Falle bitte Deine Wunschuniversität ein und lade den Antrag auf Zulassung mit der Onlinebewerbung hoch. Die Immatrikulationsbescheinigung solltest Du dann spätestens beim Auswahlgespräch vorlegen. Bitte sende nicht unaufgefordert Deine Immatrikulationsbescheinigung nach.
Du kannst Dich frühestens im letzten Halbjahr vor dem Abitur/der Fachhochschulreife bewerben.
Schülerstipendien vergeben wir nicht.
Nein. Bachelor- und Masterstudium zählen als ein Studiengang.
Nein, wenn Du im Anschluss Dein Masterstudium absolvieren möchtest, dann kannst Du Dich auch noch im letzten Bachelorsemester bewerben.
Bitte reiche zwei Hochschullehrergutachten (nicht Gymnasiallehrer/innen) ein. Mit der Anmeldung zur Bewerbung generierst Du einen Link, den Du bitte Deinen Gutachtern weitergibst. Diese senden dann die Gutachten direkt zu uns und Du erhältst je eine Bestätigungs-E-Mail nachdem sie bei uns eingetroffen sind.
Ja, die Mindestförderdauer für Promovierende beträgt 2 Semester.
Die Regelförderzeit beträgt drei Jahre mit der Option auf eine zusätzliche sechsmonatige Verlängerung.
Nein. Während Du Deine Promotion in Zahn- oder Humanmedizin schreibst, kannst Du aber im Rahmen der Studienförderung gefördert werden.
Eine Zulassung ist eine formale Bestätigung Deiner Hochschule (Dekanat, Prüfungsamt) über die auflagenfreie Annahme zur Promotion. Du kannst ebenso eine formale Bestätigung vorlegen, dass Du in einem Promotionsstudiengang immatrikuliert bist. Auflagenfreiheit bedeutet, dass Du keine Bedingungen, beispielsweise in Form von noch zu absolvierenden Prüfungen oder zu besuchenden Lehrveranstaltungen, mehr zu erfüllen hast und Dich vollumfänglich Deiner Promotion widmen kannst.
Ja.
Es sind zwei Fachgutachten einzureichen. Das Erstgutachten muss von Deiner Doktormutter beziehungsweise Deinem Doktorvater verfasst sein. Das zweite Gutachten muss von einem Hochschullehrer aus dem Fach der Promotion oder einem verwandten Fach stammen.
Der Gutachtenlink, den Du bitte Deinen Gutachtern weitergibst, wird generiert, wenn Du Dich zum Onlinebewerbungsverfahren anmeldest.
Eines der Gutachten muss von Deiner Doktormutter beziehungsweise Deinem Doktorvater verfasst sein. Das zweite Gutachten muss von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer aus dem Fach der Promotion oder einem verwandten Fach stammen.
Vorherige Förderungen aus öffentlichen Mitteln und für denselben Zweck müssen angerechnet werden.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn während einer der wissenschaftlichen Arbeit dienlichen vergüteten Mitarbeit in Forschung und Lehre an der Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung von mehr als einem Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit oder während einer Erwerbstätigkeit von mehr als einem Achtel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeit nachgegangen wird.
Du bewirbst Dich in der Grundförderung wie deutsche Studierende, bzw. in der Promotionsförderung wie deutsche Promovierende.
Mit Deiner Bewerbung gibst Du uns Deine Staatsangehörigkeit an. Wir prüfen nach Eingang der Bewerbung, ob Du Staatsbürger eines EU-Landes bist.
Ja, auch die Bewerbungsunterlagen sind auf Deutsch einzureichen. Ebenso findet das Auswahlgespräch in deutscher Sprache statt; auch dann, wenn Du Dich für die Förderung eines englischsprachigen Studiengangs bzw. eines englischsprachigen Promotionsstudiums bewirbst. Für die Teilnahme an der ideellen Förderung sind Deutschkenntnisse unerlässlich.
Nein, für die Bewerbung musst Du keinen Sprachtest vorweisen.
Grundsätzlich sollen die Gutachten in deutscher Sprache verfasst sein. Sollten Deine Gutachterinnen und Gutachter des Deutschen nicht mächtig sein, können die Gutachten in Englisch eingereicht werden. Mit der Anmeldung zur Bewerbung generierst Du einen Link den Du bitte Deinen Gutachtern weitergibst, damit sie die Gutachten direkt zu uns senden können. Du erhältst je eine Bestätigungs-E-Mail, nachdem die Gutachten bei uns eingegangen sind.
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber können sich um eine Förderung bewerben, wenn sie einen Master beziehungsweise eine Promotion in Vollzeit in Deutschland absolvieren. Hast Du bereits das Physikum im Medizinstudium erfolgreich absolviert beziehungsweise das Hauptstudium in den Fächern mit Staatsexamen, so kannst Du Dich auch bewerben.
Nein, Du kannst Dich nur für Vollzeitstudiengänge im Master bzw. für eine Promotion bewerben.
Du darfst Dich bewerben, wenn Du Dich vor Beginn der Förderung - außer zu Forschungs- und Studienzwecken - nicht länger als 15 Monate in Deutschland aufgehalten hast. Weise uns dies bitte mit den entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Einträgen in Deinem Pass in der Bewerbung nach. Bitte lade immer die Seite Deines Passes oder Deine ID mit Deiner Aufenthaltserlaubnis hoch.
Ja, auch die Bewerbungsunterlagen sind auf Deutsch einzureichen. Ebenso findet das Auswahlgespräch in deutscher Sprache statt; auch dann, wenn Du Dich für die Förderung eines englischsprachigen Studiengangs bzw. eines englischsprachigen Promotionsstudiums bewirbst. Für die Teilnahme an der ideellen Förderung sind Deutschkenntnisse unerlässlich.
Nein, für die Bewerbung musst Du keinen Sprachtest vorweisen.
Masterstudiengänge, die von vornherein nur zur Hälfte oder weniger an einer deutschen Hochschule zu absolvieren sind, sind nicht förderfähig.
Bitte reiche zwei Hochschullehrergutachten ein. Mit der Anmeldung im Onlinebewerbungsportal wird ein Link generiert, den Du bitte Deinen Gutachtern weiterleitest, damit sie ihre Gutachten direkt an uns senden können. Wenn sie das getan haben, erhältst Du von uns je eine Bestätigungs-E-Mail.
Es sind zwei Fachgutachten einzureichen. Das Erstgutachten muss von Deiner Doktormutter bzw. Deinem Doktorvater verfasst sein. Das zweite Gutachten muss von einem Hochschullehrer aus dem Fach der Promotion bzw. einem verwandten Fach stammen.
Mit der Anmeldung im Onlinebewerbungsportal wird ein Link generiert, den Du bitte Deinen Gutachtern weiterleitest, damit sie ihre Gutachten direkt an uns senden können. Wenn sie das getan haben, erhältst Du von uns je eine Bestätigungs-E-Mail.
Grundsätzlich sollen die Gutachten in deutscher Sprache verfasst sein. Sollten Deine Gutachterinnen und Gutachter des Deutschen nicht mächtig sein, können die Gutachten in Englisch eingereicht werden.
Als anerkannter Flüchtling giltst Du als sogenannter Bildungsinländer und bist BaföG-berechtigt.
Nein, Du musst Dein Stipendium nicht zurückzahlen.
Die finanziellen Leistungen werden angelehnt an das BaföG berechnet. Weitere Informationen dazu findest Du hier.
Angelehnt an das BaföG können Sie die maximale Grundförderung hier einsehen.
Ja, die Studienkostenpauschale (300 Euro monatlich) ist ein elternunabhängiger Zuschuss.
Das Stipendium beträgt bis zu 1.450 Euro im Monat zzgl. 100 Euro Forschungskostenpauschale.
Die Begabtenförderung fördert Auslandsaufenthalte für maximal 12 Monate, wenn diese im Zusammenhang mit dem Studium oder der Promotion stehen.
Zur Förderung des Studiums oder der wissenschaftlichen Arbeit im Ausland können Zuschüsse zu Reisekosten, Krankenversicherung, Studien- oder Forschungsgebühren und Lebenshaltungskosten geleistet werden. Jeder Antrag unterliegt hierbei einer Einzelprüfung. Da die Höhe der Auslandsförderung abhängig von den jeweils zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist und an diese Situation ständig angepasst werden muss, lassen sich hier keine exakten Angaben zur Förderhöhe machen. Es handelt sich in jedem Fall lediglich um Zuschüsse.
Das Stipendium in der Studienförderung beträgt maximal 934 Euro.
Das Stipendium in der Promotion beträgt maximal 1.400 Euro.
Bei ausländischen Promovierenden oder Studierenden wird das Einkommen über 520 Euro brutto auf das Stipendium angerechnet.
Ja, Du erhältst die monatlichen Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung.