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Eine Kolumne von Karl-Heinz Paqué

HongKong
Möglichkeiten und Grenzen unserer Arbeit

Gedanken zur Schließung des Büros der Friedrich-Naumann-Stiftung in Hong Kong
Karl-Hein Paqué

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) arbeitet weltweit für ihre liberalen Grundwerte: Demokratie, Rechtsstaat, Marktwirtschaft. Sie tut dies, indem sie in Deutschland selbst und in einer großen Zahl ausgewählter Länder mit Büros vertreten ist, von wo in dem betreffenden Land und darüber hinaus Projekte geleitet, koordiniert und organisiert werden. Dies ist dann und nur dann möglich, wenn die Bedingungen vor Ort diese Arbeit erlauben. Klar ist: Diese Bedingungen sind nicht überall auf der Welt optimal. Grundvoraussetzung ist aber die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort. Ist diese nicht gewährleistet, können wir die Arbeit nicht aufnehmen oder fortsetzen.

Im Jahr 2018 haben wir ein Büro in Hong Kong eröffnet. Ich habe das Büro damals besucht. Es wurde hervorragend von Armin Reinartz geleitet. Ein besonderes Projekt war dabei der Global Innovation Hub, mit dem wir in einer schnell wachsenden dynamischen Wirtschaftsregion einen Akzent auf Globalisierung und Digitalisierung gesetzt haben. Es war eine erfolgreiche Arbeit.

Im April 2020 verabschiedete der chinesische Volkskongress ein sogenanntes Sicherheitsgesetz für Hong Kong. Das Gesetz trat im Juli 2020 in Kraft. Nach einhelliger Meinung unabhängiger Juristen und sonstiger Beobachter gibt dieses Gesetz der Regierung in Peking freie Hand, gegen ausländische Organisationen, die in Hong Kong tätig sind, und deren Partner und Mitarbeiter strafrechtlich vorzugehen. Es sind vor allem vier weite und unbestimmt gehaltene Tatbestände, die als Anlass für willkürliche Verhaftungen und Anklagen dienen können: Separatismus, Subversion, Terrorismus und Zusammenarbeit („collusion“) mit dem Ausland.

Insbesondere der Tatbestand „Zusammenarbeit mit dem Ausland“ bedroht unsere Arbeit als Stiftung massiv, denn die FNF ist nun mal eine „ausländische“ Organisation. Mit diesem Tatbestand kann jeder, der mit der FNF im Geist von Demokratie, Rechtsstaat und Marktwirtschaft zusammenarbeitet, willkürlich strafrechtlich belangt werden – als „Agent des Auslands“. Davon sind potenziell alle unsere Partner betroffen. In noch stärkerem Maße gilt dies für unsere Mitarbeiter – vor allem dann, wenn es sich um Chinesen handelt. Die Angst der Mitarbeiter hat bereits dazu geführt, dass wir eine Kündigung noch vor der offiziellen Schließung des Büros erhalten haben. Unsere Verpflichtung, unsere Partner und Mitarbeiter nicht zu gefährden, macht eine weitere Arbeit in Hong Kong unmöglich. Dies gilt insbesondere nach den ersten Verhaftungen, die Ende August in Hongkong geschahen und auch Partner von uns trafen.

Das Sicherheitsgesetz ist im chinesischen Verständnis weltweit gültig. Organisiert die Naumann-Stiftung in Deutschland oder in einem unserer anderen Projektländer eine Veranstaltung zu China, könnten unsere Mitarbeiter in Hong Kong dafür belangt werden. Sie wären das Druckmittel in der Hand der chinesischen Regierung – unter diesen Umständen ist die Arbeit der Stiftung selbst in anderen Ländern nur erschwert möglich. 

Als politische Stiftung, die explizit für die liberalen Ziele Demokratie, Rechtsstaat und Marktwirtschaft eintritt, können wir bei der inhaltlichen Ausrichtung der Arbeit vor Ort keinen Weg finden, der eine Gefährdung von Partnern und Mitarbeitern ausschließt. Wir müssen deshalb mit dem größten Bedauern Hong Kong verlassen. Die Schließung unserer dortigen Vertretung heißt natürlich nicht, dass die Themen der dortigen Stiftungsarbeit aus dem Fokus geraten. Die Präsenz der Stiftung im ostasiatischen Raum mit dem Sitz des Regionalbüros in Bangkok (Thailand) und weiteren Büros in Indonesien, Myanmar, den Philippinen, Südkorea und Vietnam bleibt.