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Pandemie
Restart21 – Keine Quarantäne für Grundrechte

Ausgangssperre
© picture alliance/dpa | Ole Spata

Infolge der Pandemie sind bisher unvorstellbare Beschränkungen der Ausübung unserer Grund- und Menschenrechte festzustellen, die alle Lebensbereiche betreffen. Damit die Gesundheitskrise nicht zur Grundrechts- und Freiheitskrise wird, muss jetzt auch ein Restart der Freiheitsrechte erfolgen. Das bedeutet, die Grundrechte aus der Quarantäne und dem Dauer-Lockdown zu befreien.

Das Grundgesetz kennt keinen Notstand für Grundrechte“, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Auch in der größten Krise bleibe es Normalität, die Grundrechte zu schützen und zu gewährleisten sowie widerstreitende Grund- und Freiheitsrechte angemessen abzuwägen und in Einklang zu bringen. Im Zentrum dieses Ausgleichs: das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. „Getroffene Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich und angemessen sein, um ein bestimmtes legitimes Ziel zu erreichen“, mahnt Leutheusser-Schnarrenberger. Mit dem Impfen und den verschiedenen Testmöglichkeiten ergänzend zu den Masken gebe es jetzt bessere Mittel als die strikte, allgemeine, die Lebensführung schwer beeinträchtigende Vermeidung von Kontakten. Dies heißt, dass die Freiheitsbeschränkungen schrittweise zurückgenommen werden können.

Seit mehr als einem Jahr sind die Bürgerrechte in vielen Ländern in Gefahr und zu häufig teilweise außer Kraft gesetzt. Am Parlament vorbei werden sie durch Maßnahmen eingeschränkt, wie es sonst nur in Kriegszeiten denkbar wäre. Was in den ersten Wochen der Pandemie eventuell noch als Notstand erklärbar war, ist seit dem Abflauen der ersten Welle nicht mehr begründbar.
„Grundrechte müssen wieder greifen, wenn es keinen Grund gibt, sie einzuschränken", so Volker Wissing, FDP-Generalsekretär, kürzlich in einem Interview. Grundrechte seien keine Privilegien.

Wie sich Infektionsschutz und Grundrechte vereinbaren lassen und weshalb gerade in diesen Zeiten das Beharren auf Grundrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit von elementarer Bedeutung ist, diskutieren am 6. Mai ab 19 Uhr der Publizist Heribert Prantl und Martin Hagen MdL, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag.