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Auf dem Weg zur EU-Flüchtlingspolitik

Kommission schlägt neue Schritte vor
EU Migration

Sind die Mitgliedstaaten bereit, den Weg zu einer gemeinsamen EU-Migrationspolitik mitzugehen?

© iStock/ robertiez

„Die Migration muss auf unserem Radarschirm bleiben“, hatte EU-Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union gemahnt. Doch nach wie vor gibt es in der EU keine Einigkeit – geschweige denn Solidarität – bei der Asyl- und Migrationspolitik. Die EU-Kommission versucht dennoch, man möchte fast sagen unermüdlich, ad-hoc Lösungsansätze zu erarbeiten. Nun schlägt sie neue Schritte für eine gemeinsame Migrations- und Asylpolitik vor.

Das große Ziel verliert die Kommission nicht aus den Augen: eine grundlegende Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Die jetzt vorgestellten Initiativen muss man sich daher als einzelne Puzzleteile vorstellen, die am Ende zusammengefügt ein Bild ergeben. Vor allem sollen die neuen Vorschläge auf das Auslaufen der Mechanismen zur Umsiedlung und Neuansiedlung reagieren (im Englischen als relocation und resettlement bezeichnet).

50.000 Plätze für Neuansiedlungen von Flüchtlingen

Die Kommission will in den kommenden zwei Jahren mindestens 50.000 Plätze zur Neuansiedlung für Menschen schaffen, die besonders dringend internationalen Schutz benötigen. Im Fokus sollen Menschen aus Nordafrika und dem Horn von Afrika stehen, in der Hoffnung mit einem sicheren, legalen Weg in die EU den Zustrom über das Mittelmeer in den Griff zu bekommen. Dabei verdoppelt die Kommission in etwa die Zahl der Neuansiedlungen im Vergleich zu den letzten zwei Jahren, in denen rund 23.000 Flüchtlinge über diesen Weg in die EU kamen. Ob die Kommission es diesmal schafft, alle Staaten mit an Bord zu bekommen, bleibt fraglich. Vor allem in Zentral- und Osteuropa hatten Länder wie Polen, Ungarn, die Slowakei und Slowenien, aber auch Bulgarien und Rumänien bis Anfang September noch keine Flüchtlinge auf Grundlage des Neuansiedlungsprogramms aufgenommen.  

Zusammen mit den Vereinten Nationen soll außerdem ein langfristiger Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration entstehen. 

Flüchtlingsquoten freiwillig weiter führen

Der Mechanismus zur Umsiedlung von Flüchtlingen – oft als Flüchtlingsquoten bezeichnet – soll nach dessen Ablauf freiwillig weitergeführt werden. Die Quoten waren vor zwei Jahren eingerichtet worden, um vor allem Italien und Griechenland unter die Arme zu greifen. 160.000 Flüchtlinge sollten demnach in andere EU-Staaten umgesiedelt werden; doch dazu kam es nie. Ungarn lehnte die Unterstützung von vorneherein ab und klagte sogar gemeinsam mit der Slowakei gegen den Beschluss. Andere Staaten partizipierten wenig bis gar nicht im System, andere jedoch erfüllten ihre Quoten.

Insgesamt sollen nach Kommissionsangaben insgesamt rund 37.000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland in andere EU-Länder umgesiedelt worden sein. Die Kommission hält dies für einen Erfolg – schließlich seien die Ankunftszahlen durch das Türkeiabkommen und andere Entwicklungen stark gesunken.

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Konsequentere Rückführungen und mehr Engagement in Afrika

Die Kommission tritt dafür ein, Rückführungen nach abgelehntem Asylbescheid konsequenter umzusetzen. Im Zeitraum 2014-2015 seien nur rund 36% der Menschen zurückgeführt worden, denen kein Aufenthaltsrecht in der EU zugesprochen worden war. Schleuser würden oft mit diesem Umstand für ihre Dienste werben. 1,5 Millionen Menschen, schätzt die Kommission, müssten derzeit aus den Mitgliedstaaten abgeschoben werden. Dazu will die Kommission mehr Geld für Frontex bereitstellen, um eine EU-weite Koordination voranzubringen.

Gleichzeitig sollen weitere Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten in den EU-Afrika-Fonds gehen, um die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort zu stärken. Zudem unterstreicht die Kommission, dass sich die Lage der in Libyen gestrandeten Menschen dringend verbessern müsse und man dort mit dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zusammenarbeite.

Zivilgesellschaft ist gefragt

Die Kommission will schließlich die Mitgliedsstaaten ermutigen, ein System der privaten Patenschaften einzurichten, bei denen es für Privatpersonen oder NGOs möglich sein soll, im Rahmen der bestehenden nationalen Gesetze, Neuansiedlungen zu organisieren und zu finanzieren. In Ermangelung EU-weiter Lösungen bleibt die Zivilgesellschaft also weiterhin ein wichtiges Puzzlestück.  

Festzuhalten bleibt: kein besonders großer Wurf, aber ein entschlossener weiterer Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen EU-Migrationspolitik, wenn die Mitgliedstaaten denn bereit sind, mitzugehen.

Caroline Haury ist European Affairs Managerin im Regionalbüro Brüssel der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit.