Wirtschaft
Im Rausch der Regulierung
Symbolbild Tariftreuegesetz
© picture alliance / CHROMORANGE | Christian OhdeArtikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantiert die Koalitionsfreiheit. Er tut dies positiv und negativ, auch für Unternehmen. Die können sich einer Tarifvereinbarung anschließen oder es auch lassen und ihre Arbeitsbedingungen im Einvernehmen mit ihrer Mitarbeiterschaft selbst regeln. Daraus darf ihnen kein Nachteil entstehen. Dies ist ein Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft.
Das will nun die CDU/SPD-Koalition auf Bundesebene ändern. Aufträge des Bundes jenseits von Kleinstaufträgen bis zu 50.000 Euro sollen nur mehr an „tariftreue“ Unternehmen vergeben werden. Über die „Tariftreue“ entscheidet das Bundesarbeitsministerium – im Zweifelsfall auf Empfehlung einer dafür eingerichteten Clearingstelle, bestehend aus Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Soweit der Kern des Gesetzes. Es schafft vor allem eines: eine neue Bürokratie, und zwar exakt zu einer Zeit, in der aufgrund der massiven schuldenfinanzierten Ausgabenprogramme der Bundesregierung eine Fülle von milliardenschweren Projekten in den nächsten Jahren verwirklicht werden sollen. Nicht genug also an Bürokratie mit Tariftreuegesetzen auf Landesebene, die bereits existieren, und dem Lieferkettensorgfaltsgesetz. Nun soll auch eine staatliche Behörde zusätzlich zum normalen Vergabeverfahren mit Hilfe von Interessenvertretern der Spitzenverbände auf Bundesebene separat überprüfen, ob die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in einem einzelnen Unternehmen zumindest „repräsentativ“ sind für die betreffende Branche. Hier geht der Gesetzgeber wissentlich und willentlich exakt in die Gegenrichtung dessen, was nach vorherrschendem Urteil der ökonomischen Zunft nötig ist: statt weniger mehr Regulierung und Bürokratie. Mit Wachstumspolitik, wie sie die CDU verspricht, hat dies wieder einmal nichts zu tun.
Mehr als das: Es ist auch rechtlich und gesellschaftspolitisch überaus fragwürdig. Es zerstört Freiheitsrechte, die zur Essenz einer sozialen Marktwirtschaft gehören – zu Gunsten kollektiver, korporativer Interessen. Jene machtvollen Insider, die in den Verbänden das Sagen haben – Großunternehmen und Gewerkschaften – bestimmen die Konditionen der öffentlichen Vergabe, und dies in einer Zeit, in der immer mehr vor allem kleinere und jüngere Unternehmen bis hin zu hochinnovativen Start-ups in Branchen der Hochtechnologie gezielt auf eine Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verzichten und im Konsens mit ihrer Mitarbeiterschaft tariflich eigene Wege gehen. Dies zu erschweren, indem ihnen öffentliche Aufträge vorenthalten werden, hat mit Offenheit der Märkte für Outsider nichts zu tun.
Offenbar ist die CDU gar nicht bereit, im Rahmen der Bundesregierung jene freiheitlichen Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft zu verteidigen, auf denen die Wirtschaftsordnung Deutschlands beruht. Dies ist ein ordnungspolitischer Sündenfall der besonders gravierenden Art. Denn er lässt völlig außer Acht, dass der weltwirtschaftliche Trend in die genaue Gegenrichtung geht: mehr Flexibilität und Individualität auf Unternehmensebene, weniger starre Regeln durch Zwangseingriffe kollektiver Organisationen. Die Bundesregierung ist auf einem Irrweg, für den Deutschland noch teuer bezahlen wird.