EN

DEUTSCH-GEORGISCHER RECHTSDIALOG
STRAFRECHT UND MENSCHENRECHTE

STRAFRECHT UND MENSCHENRECHTE Title
© FNF South Caucasus

Rechtsstaat und Menschenrechte sind wichtige Schwerpunktthemen der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Bei der Diskussion der Beziehung zwischen Staat und Bürger ist das Thema „Strafrecht und Menschenrechte“ unverzichtbar. Kaum eine andere Materie birgt derart viel Zündstoff wie die Frage, wann ein Staat rechtmäßig handelt. Gilt es einerseits  die rechtliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten, so bieten die Menschenrechte auf der anderen Seite Schutz für den Angeklagten. Da Menschenrechte für jede und jeden gelten und somit universell sind, spielt es hierbei keine Rolle, ob die Person für schuldig befunden wird. Georgien ist in diesem Bereich auf einem guten Weg und hat schon große Fortschritte gemacht. Dennoch gilt es weitere Reformen durchzuführen.

Wie schon in den Jahren 2018 und 2019 haben die FNF, die University of Georgia und die Universität Köln auch 2022 gemeinsam eine zweitägige Veranstaltung „Strafrecht und Menschenrechte“ der durchgeführt. Ihr Ziel ist durch  vergleichende Analysen des Strafrechts, Europarechts und Menschenrechte Vorschläge für die Weiterentwicklung des Strafrechts mit einem Fokus auf Menschenrechte zu entwickeln und diese dokumentiert. Dies geschieht mit Blick auf das Assoziierungsabkommen zwischen Georgien und der EU.

Die Publikation gibt einen Überblick über die verschiedenen Themen, die auf der Tagung im November 2022 diskutiert wurden. Zu verdanken ist sie insbesondere Herrn Prof. Dr. Martin Waßmer, Direktor des Instituts für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln und Prof. Dr. Bachana Jishkariani, Leiter des Instituts für georgisches, deutsches und internationales Strafrecht, Altstipendiat der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit. Beide haben den Austausch zwischen georgischen und deutschen Rechtsexperten initiiert und maßgeblich organisiert.