Meinungsfreiheit
Der UN-Bericht zur Meinungsfreiheit in Deutschland
Palais des Nations, United Nations Office Geneva (UNOG)
© AndreyDas Klima für freie Meinungsäußerung wird rauer. Ein neuer UN-Bericht hat die Lage der Meinungsfreiheit in Deutschland analysiert. Die Ergebnisse und Forderungen werden im UN-Menschenrechtsrat diskutiert.
Die deutsche Gesellschaft sei polarisiert und es bestehe eine tiefe Kluft im Verständnis, was Meinungsfreiheit ausmacht, so lautet die Bilanz der unabhängigen UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan. Vom 26. Januar bis 6. Februar besuchte sie erstmalig Deutschland. Der veröffentlichte Bericht hält die Ergebnisse der schriftlichen Einreichungen und mündlichen Gespräche fest. Während der Ländermission reiste Irene Khan durch Deutschland und traf Vertreter von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft. Die Quellen des Berichts sind ausgewogen und umfassen daher nicht nur Erfahrungen von Journalisten und Journalistinnen sowie Menschenrechtsaktivisten, sondern auch die von Studierenden und Vertretern aus Wissenschaft, Kunst, Justiz, Polizei und Politik.
Fundament der Demokratie
Verankert im Grundgesetz und in zahlreichen internationalen Konventionen zählt die Meinungsfreiheit zu den bekanntesten Grund- und Menschenrechten. Sie ist Kern zahlreicher Freiheitsrechte: Dazu gehören die Versammlungsfreiheit, die Religionsfreiheit und das Recht auf freie Wahlen. Gerade die freie politische Meinungsäußerung bildet ein starkes Gegengewicht zu autokratischen Tendenzen und extremistischen Positionen. Sie zu schützen ist daher die Aufgabe des Staats sowie jedes Bürgers und jeder Bürgerin. Dazu gehört auch eine gelebte Toleranz gegenüber anderen, oft unbequemen Meinungen. Auszuloten wie weit die Meinungsfreiheit gehen darf, ist ein normaler demokratischer Aushandlungsprozess einer Gesellschaft. Denn eines gilt auch in einer liberalen Demokratie wie in Deutschland: Die Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Im UN-Bericht wird die Umsetzung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung (Artikel 19) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte analysiert, den Deutschland 1973 ratifiziert hat.
Grenzen der politischen Meinungsäußerung
Doch wie weit darf Kritik gehen – und ab wann wird sie strafbar? Wo verlaufen die roten Linien im Netz? Jüngste Strafbefehle wegen Social-Media-Beleidigungen gegen Bundeskanzler Merz zeigen, wie dringend die strafrechtlichen Grenzen der Meinungsfreiheit diskutiert werden müssen. Die UN-Sonderberichterstatterin blickt an dieser Stelle besorgt auf Deutschland. Deutschland stehe an einem Wendepunkt, bilanziert sie. Seit den Bundestagswahlen 2025 sei die Gesellschaft stark polarisiert. Viele empfänden ein Unbehagen, ihre Ansichten zu kontroversen Themen zu äußern, aus Angst, zur Zielscheibe von Angriffen zu werden. Die UN-Sonderberichterstatterin fordert die Aufhebung von § 188 des Strafgesetzbuches, der verschärfte Strafen für Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede von Politikerinnen und Politikern vorsieht. Das Gesetz sei in der aktuellen Form zu anfällig für Missbrauch, so die Begründung. Mandatsträger hätten das gleiche Recht wie Bürgerinnen und Bürger, ihren Ruf zu schützen, nicht mehr. Der verstärkte Schutz von Politikern und Politikerinnen schränke die Freiheit aktuell ein. Die Justiz werde in der aktuellen Situation leicht als politisches Instrument wahrgenommen.
Das Engagement Deutschlands im Kampf gegen Antisemitismus ordnet die UN-Sonderberichterstatterin positiv ein, ruft aber dazu auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Kritisch betrachtet sie die Verwendung des Begriffes selbst. Kritik an der Politik Israels dürfe nicht mit Antisemitismus gleichgesetzt werden. Die praktische Konsequenz eines solchen „Israel-bezogenen Antisemitismus“ bestehe darin, Kritik an der Regierung Israels zu unterdrücken, und verbessere nicht den Schutz von Juden vor rassistischem und religiösem Hass und Intoleranz.
An dieser Stelle sieht die UN-Sonderberichterstatterin Nachbesserungsbedarf. Auch die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit dem Verbot des Slogans „From the river to the sea“ zeige sich in unterschiedlichen Gerichtsurteilen, teilweise innerhalb derselben Gerichtsbarkeit. Die Kriminalisierung des Slogans wertet die UN-Sonderberichterstatterin insgesamt als unverhältnismäßig und nicht im Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen.
Politischer Handlungsbedarf
Die Bundesregierung müsse handeln, um den inneren und äußeren Bedrohungen der Meinungsfreiheit entgegen zu wirken, so die UN-Sonderberichterstatterin. Besonders strafrechtliche Reaktionen beeinträchtigten die Meinungsfreiheit in Deutschland und erforderten dringend Reformen.
Die Ergebnisse und Empfehlungen des UN-Berichts mögen Einzelnen nicht gefallen, aber sich dazu eine Meinung zu bilden, ist Kern des Menschenrechts auf Meinungsfreiheit. Die rechtlichen und politischen Konsequenzen obliegen der Bundesregierung.