Policy Paper
Welttag gegen Menschenhandel: Zwangsarbeit in Lieferketten
Stacheldraht im Gegenlicht: Für Millionen Menschen weltweit bedeuten Menschenhandel und Zwangsarbeit den Verlust von Freiheit und Selbstbestimmung.
© picture-alliance / Rolf Kremming | Rolf KremmingZum Welttag gegen Menschenhandel am 30. Juli veröffentlicht die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit ein Policy Paper zu Zwangsarbeit in globalen Lieferketten. Die Autoren Salim Amin und Akim van der Voort zeigen, warum bisherige nationale und internationale Instrumente an Grenzen stoßen, und fordern, das Verbot von Zwangsarbeit als ius cogens – also als zwingendes, universell geltendes Völkerrecht – anzuerkennen.
Menschenhandel und Zwangsarbeit gehören nicht der Vergangenheit an. Millionen Menschen werden auch heute ihrer Freiheit beraubt und wirtschaftlich ausgebeutet. Sie arbeiten auf Baustellen, in der Landwirtschaft, in Bergwerken, in Fabriken, in Privathaushalten oder in der Sexindustrie – oft unter Gewalt, Drohungen oder psychischem Zwang.
Moderne Ausbeutung findet dabei nicht nur in autoritären Staaten oder weit entfernten Weltregionen statt. Sie ist Teil globaler Lieferketten und reicht bis nach Europa und Deutschland.
Zwangsarbeit ist kein fernes Problem. Auch in Deutschland und mitten in Berlin werden immer wieder Fälle bekannt. Der Blick in unsere Lieferketten zeigt, dass Ausbeutung und Zwang noch immer Teil globaler Wirtschaftsrealitäten sind. Wer Freiheit ernst nimmt, muss sich entschlossen gegen Ausbeutung und Zwang stellen.
28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) schätzt, dass 2022 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit gefangen waren. Nach ILO-Schätzungen von 2024 werden damit jährlich bis zu 236 Milliarden US-Dollar erwirtschaftet. Hinter diesen Zahlen stehen individuelle Schicksale: Erntehelfer auf europäischen Feldern, Bauarbeiter auf asiatischen Großbaustellen, Frauen in der Sexindustrie oder Haushaltshilfen, die in einer fremden Wohnung faktisch eingesperrt leben. Nicht selten beginnt diese Ausbeutung mit Menschenhandel – weshalb Zwangsarbeit untrennbar mit dem heutigen Welttag verbunden ist.
Zwangsarbeit ist dabei oft Teil organisierter krimineller Strukturen und begünstigt weitere Delikte – von Steuerbetrug bis hin zu groß angelegtem Onlinebetrug. Darauf weisen auch die Vereinten Nationen mit ihrem diesjährigen Motto zum Welttag gegen Menschenhandel „Trapped Behind the Scam“ hin. Zugleich nutzen autoritäre Regime Zwangsarbeit als Mittel politischer Repression und gesellschaftlicher Kontrolle.
Diese Entwicklungen machen deutlich: Zwangsarbeit ist weder ein Randphänomen noch ein Problem einzelner Weltregionen. Genau hier setzt das neue Policy Paper der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit an.
Warum bestehende Gesetze gegen Zwangsarbeit nicht ausreichen
Das Policy Paper von Salim Amin und Akim van der Voort analysiert, welche internationalen und nationalen Instrumente im Kampf gegen Zwangsarbeit tatsächlich wirken und wo sie an ihre Grenzen stoßen. Es zeichnet die Entwicklung des internationalen Rechtsrahmens nach, untersucht ausgewählte nationale Gesetzgebungsansätze – insbesondere den U.S. Tariff Act, die britischen und australischen Modern Slavery Acts sowie das kanadische Gesetz zur Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit – und ordnet den europäischen Regulierungsansatz in diesen Kontext ein.
Diese nationalen Vorstöße haben wichtige Impulse gesetzt. Ihre Wirkung bleibt jedoch begrenzt, weil Lieferketten grenzüberschreitend organisiert sind: Ein nationales Importverbot oder eine Berichtspflicht kann Zwangsarbeit an einem Punkt der Kette sichtbar machen, ändert aber wenig daran, dass Produktion in Staaten ohne vergleichbare Regeln weiterläuft.
Internationale Übereinkommen schaffen zwar gemeinsame Standards, ihre Wirkung bleibt aber ebenfalls begrenzt: Sie binden lediglich ihre Mitgliedstaaten und sind damit machtlos gegenüber Staaten, die sich der internationalen Verantwortung entziehen oder Zwangsarbeit sogar gezielt einsetzen. Selbst dort, wo Normen verbindlich sind, bleibt ihre Durchsetzung oft schwach.
Zwangsarbeitsverbot als ius cogens anerkennen
Die Autoren empfehlen daher, das Verbot von Zwangsarbeit ausdrücklich als ius cogens anzuerkennen.
Der Begriff stammt aus dem Völkerrecht und bezeichnet eine zwingende Norm, von der kein Staat abweichen darf – unabhängig davon, ob er einen bestimmten Vertrag unterzeichnet oder ratifiziert hat. Bekannte Beispiele für bereits anerkannte ius-cogens-Normen sind etwa die Verbote von Völkermord und Sklaverei.
Würde das Verbot von Zwangsarbeit denselben Status erhalten, gälte es universell – unabhängig von der politischen Bereitschaft einzelner Staaten, sich daran zu halten. Gerade jene Staaten, die Zwangsarbeit heute tolerieren oder gezielt einsetzen, könnten sich dann nicht mehr auf fehlende Ratifizierung oder nationale Souveränität berufen.
Freiheit ist unteilbar
Zwangsarbeit ist nicht nur eines der schwersten Menschenrechtsverbrechen unserer Zeit. Sie stellt zugleich einen fundamentalen Angriff auf die liberale Idee dar.
Im Zentrum des Liberalismus steht die Überzeugung, dass jeder Mensch frei und selbstbestimmt über sein Leben entscheiden kann. Zwangsarbeit verletzt dieses Recht in seinem Kern: Sie macht Menschen zu bloßen Mitteln für fremde Zwecke, nimmt ihnen ihre Selbstbestimmung und missachtet ihre Würde.
Der Welttag gegen Menschenhandel erinnert daran, dass Freiheit keine Selbstverständlichkeit ist. Wer sie ernst nimmt, kann Zwangsarbeit nicht als unvermeidliche Begleiterscheinung globaler Lieferketten akzeptieren. Wo Menschen zur Ware werden, steht nicht nur ihre persönliche Freiheit auf dem Spiel, sondern auch die Glaubwürdigkeit einer freiheitlichen Ordnung. Freiheit gilt für alle. Oder sie gilt nicht.
Das Policy Paper „Globale Lieferketten und der Kampf gegen Zwangsarbeit“ von Dr. Salim Amin und Akim van der Voort ist heute auf freiheit.org erschienen. Lesen Sie das vollständige Policy Paper hier: