Türkei
Urteil gegen Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung in Istanbul: Weiterer dunkler Schatten auf dem Rechtsstaat

Zu dem heutigen Urteil des türkischen Gerichts in Istanbul gegen den deutschen Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Türkei

Zu dem heutige Urteil des türkischen Gerichts in Ankara gegen den deutschen Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit erklärt der Vorstandsvorsitzende Prof. Karl-Heinz Paqué:

Das heutige türkische Urteil gegen Aret D. ist der Schlussakt in dem Prozess gegen den deutschen Mitarbeiter der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit wegen Präsidentenbeleidigung. Das Strafmaß von 11 Monaten und 20 Tagen ist auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Mit der heutigen Urteilsverkündung gegen Aret D. ist dessen Prozess abgeschlossen. Es gibt keine weiteren Auflagen, etwa für die Ausreise.

Nach wie vor sind zu viele politische Häftlinge in der Türkei inhaftiert, für die kaum Hoffnung besteht. Der türkische Rechtsstaat ist durch den Putsch des Jahres 2016 in schweres Fahrwasser geraten. Zahlreiche Anklagen auch gegen andere deutsche Staatsbürger sind Ausdruck der rechtsstaatlichen Defizite in der Türkei. So ist der Anwalt unseres Mitarbeiters Veysel Ok selbst in der Zwischenzeit in der Türkei angeklagt und wegen „Beleidigung des Justizwesens“ verurteilt worden.

Die Mitarbeiter der Naumann-Stiftung engagieren sich weltweit für Menschen- und Bürgerrechte. Als liberale Stiftung sind wir stolz auf unsere Mitarbeiter, die tagtäglich in schwierigen politischen Verhältnissen arbeiten. Mein Besuch des Gerichtsverfahrens ist auch Ausdruck unserer Solidarität.

Das heutige Urteil lässt einen weiteren dunklen Schatten auf den türkischen Rechtsstaat fallen. Wieder einmal wird die freie Meinungsäußerung in der Türkei unter Strafe gestellt.