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Hambacher Symposium
"Der Strafprozess hat auch eine symbolische Bedeutung"

Im Interview spricht Thomas Fischer über die Bedeutung des Strafprozesses, Gerechtigkeitsempfinden und die Beschleunigung von Strafverfahren.
Thomas Fischer, ehem. Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs
Thomas Fischer war Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs und zu Gast auf dem Hambacher Symposium 2019. © picture alliance/Eventpress

Auf dem diesjährigen Hambacher Symposium war auch Thomas Fischer, ehemaliger Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, zu Gast. Im Nachgang der Veranstaltung war er im Interview mit Freiheit.org. Er betonte die symbolische Bedeutung des Strafprozesses, indem er demonstriere, welche Regeln existieren, wie diese Regeln zu befolgen seien und dass sie in der sozialen Wirklichkeit gelten.

 

Strafprozesse wie der NSU-Prozess sind nicht nur im Rechtswesen relevant, sondern auch medial, gesellschaftlich und politisch von großer Bedeutung. Ganz allgemein: Welche Bedeutung haben Strafprozesse im demokratischen Rechtsstaat?

Fischer: Das Strafverfahren hat ganz unterschiedliche Funktionen, Bedeutungen und Bedeutsamkeiten. Zum einen erfolgen für eine spezielle, ganz konkrete Schuld eine Schuldfeststellung und die Bestrafung eines Täters, die, wenn es gut läuft, zur Herstellung von Rechtsfrieden führt. Darüber hinaus hat der Strafprozess, wie das Strafwerk insgesamt, eine sehr große symbolische Bedeutung: Er demonstriert, welche Regeln existieren, wie diese Regeln zu befolgen sind und dass sie in der sozialen Wirklichkeit gelten. Insoweit teilt das Strafverfahren die Funktion des Strafrechts insgesamt.

Gerechtigkeit ist ein subjektives Empfinden. In Strafprozessen, die oft von starken Emotionen begleitet werden, zeigt sich das besonders deutlich. Populistische Parteien nutzen dieses öffentliche Erregungspotenzial oft schamlos aus. Welche Folgen hat das hinsichtlich der Rechtsprechung und der Bedeutung der Unabhängigkeit der Justiz im Rechtsstaat?

Die Befürchtung, dass sich die Justiz von Stimmungen stark beeinflussen lässt, ist meiner Ansicht nach im Grundsatz nicht berechtigt. Da habe ich großes Vertrauen in die Justiz, insbesondere auch in die deutsche Justiz. Natürlich muss man berücksichtigen, dass Richter immer auch Teil der Gesellschaft sind. Richter sind normale Bürger, wie andere auch, mit denselben Stimmungsschwankungen. Auch Sie sind Tendenzen, Einflüssen, Stimmungen unterworfen. Rechtspolitische Einstellungen und deren Veränderungen, die in der Gesellschaft auftreten, werden sich über kurz oder lang auch in der Richterschaft finden und in Urteilen widerspiegeln. Das bedeutet aber nicht, dass sich einzelne Richter oder Gerichte in konkreten Verfahren von Demonstrationen, Forderungen oder Empörungsbekundungen leiten lassen.

Gerichtsprozesse ziehen sich teilweise extrem in die Länge. So lange, dass kein Urteil mehr gesprochen werden kann, bevor die Tat verjährt. Das kann zu Frust und schwindendem Vertrauen in den Rechtsstaat führen. Wie können Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden, ohne die notwendige Gründlichkeit in der Beweisführung aufzugeben?

Das ist ein seltenes, aber spektakuläres Problem, und natürlich die von Ihnen gestellte Frage die Königsfrage. Das weiß man nicht genau. Es gibt jede Menge Vorschläge, teilweise immer wieder dieselben, teilweise neue. Natürlich ist die sogenannte Effektivität von Strafverfahren relativ. Es kommt immer darauf an, wie viel man vom Verfahren und im Verfahren wissen möchte. Wie viel Wahrheit muss ermittelt werden? Wie viel Wirklichkeit muss ermittelt werden, damit das Ergebnis für die Gesellschaft ausreichend legitim ist? Richtig ist natürlich, dass Verfahren, die ausufern und letzten Endes ihre unmittelbaren Funktionen nicht erfüllen, auch ihre mittelbaren Friedensfunktionen nicht mehr erfüllen können. So kann in der Bevölkerung der Eindruck entstehen, als sei das ganze Justizsystem nicht funktionsfähig. Außerdem müssen wir aufpassen, dass wir die Strafjustiz nicht mit Aufgaben überfrachten, die sie nicht erfüllen kann. Beim Versuch, solche Aufgaben und Ansprüche zu erfüllen, steigt die Gefahr, dass Strafverfahren ihre Struktur verlieren und ausufern. Problematisch ist zum einen die Erwartung einer umfassenden Betreuung aller und Fürsorge für alle Beteiligte, einschließlich einer Opferzuwendung, die weit über den Prozess hinausreicht. Zum anderen die Erwartung einer vollständigen Aufklärung von Hintergründen der Tat, bis hin zur Anforderung, rechtspolitische, politische und gesellschaftliche Strukturen zu erhellen und als umfassende Wahrheitsinstanz zu funktionieren. Das kann, glaube ich, mit den Mitteln des Strafprozesses nicht klappen.