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Chatkontrolle
Jede Nachricht unter Verdacht: Die Chatkontrolle ist zurück

Finger über dem Smartphone, kurz vorm Öffnen einer Messenger-App

picture alliance / CHROMORANGE | Li Bro.photo

Nach der Abstimmung über die Chatkontrolle am 9. Juli 2026 im Europäischen Parlament haben wir mit dem Abgeordneten Moritz Körner über die Hintergründe gesprochen – und darüber, was das für 450 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger bedeutet.

Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er alles technisch Überwachbare auch tatsächlich überwacht. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er gezielt gegen Täter vorgeht und gleichzeitig die Freiheit der Unschuldigen schützt. Sicherheit ohne Freiheit wäre kein liberales Europa mehr, und eine Freiheit ohne einen handlungsfähigen Rechtsstaat wäre ebenfalls nicht dauerhaft zu erhalten.

Moritz Körner

Seit Jahren setzen Sie sich gegen die sogenannte Chatkontrolle ein. Was verbirgt sich konkret hinter diesem Begriff?

Der Begriff „Chatkontrolle“ bezeichnet die automatisierte Durchsuchung privater digitaler Kommunikation nach bestimmten Inhalten, etwa nach Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder oder nach vermeintlichen Anbahnungsversuchen. Betroffen sein können E-Mails, Direktnachrichten, Bilder, Videos und Messenger-Kommunikation.

Bei der sogenannten Chatkontrolle 1.0 handelt es sich um eine Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln. Sie erlaubt es privaten Anbietern, die für sie technisch zugängliche Kommunikation freiwillig und ohne konkreten Verdacht zu scannen, zu bewerten und gegebenenfalls zu melden. Die geplante dauerhafte Regelung, die häufig Chatkontrolle 2.0 genannt wird, soll festlegen, welche Pflichten Anbieter künftig bei der Erkennung, Meldung und Entfernung solcher Inhalte haben.

Für mich ist der entscheidende Punkt: Ein Brief verliert seinen vertraulichen Charakter nicht dadurch, dass er digital verschickt wird. Niemand würde akzeptieren, dass private Unternehmen vorsorglich sämtliche Briefe öffnen, Familienfotos prüfen und persönliche Gespräche analysieren. Genau dieser Grundsatz muss auch für digitale Kommunikation gelten. Die Chatkontrolle ist deshalb ein Frontalangriff auf das digitale Briefgeheimnis.

Das Europäische Parlament hat im März gegen die Chatkontrolle 1.0 gestimmt. Trotzdem ist sie jetzt durchgekommen. Wie war das möglich? Und was hat Sie am Verfahren besonders empört?

Am 26. März 2026 hat das Europäische Parlament die Verlängerung der Ausnahmeregelung mit 311 Gegenstimmen abgelehnt. Damit war die erste Lesung beendet und die bisherige Regelung lief am 3. April aus. Anschließend legte der Rat jedoch einen eigenen Standpunkt in erster Lesung vor und schickte das Vorhaben damit in die zweite Lesung des Parlaments zurück.

In dieser zweiten Lesung reichte keine einfache Mehrheit mehr, um den Standpunkt des Rates abzulehnen. Dafür war eine absolute Mehrheit aller Mitglieder des Parlaments nötig, konkret 360 Stimmen. Am 9. Juli stimmte zwar eine Mehrheit für die Ablehnung. Trotzdem galt der Ratsstandpunkt damit nicht als abgelehnt. Eine klare relative Mehrheit gegen die Chatkontrolle reichte aufgrund dieser besonderen Verfahrenslage nicht aus. Das Parlament beschloss allerdings noch eine Änderung, nach der Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation ausgenommen werden soll. Das Gesetz ist deshalb noch nicht endgültig in Kraft: Der Rat muss den Änderungen zustimmen, andernfalls folgt ein Vermittlungsverfahren.

Was mich besonders empört, ist die Art und Weise, wie dieses Ergebnis herbeigeführt wurde: im Eilverfahren, am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause, ohne eine angemessene erneute Beratung in den zuständigen Fachgremien. Eine Regelung, die zuvor mehrfach keine Mehrheit gefunden hatte, wurde so lange verfahrenstechnisch neu aufgesetzt, bis nicht mehr ihre Annahme, sondern ihre Verhinderung die besonders hohe Mehrheit erforderte. Ich habe das als das Schmutzigste bezeichnet, was ich in meiner parlamentarischen Arbeit erlebt habe. Ein solches Vorgehen nährt den Eindruck, dass einfach so lange abgestimmt wird, bis das gewünschte Ergebnis herauskommt. Damit beschädigt man nicht nur die Bürgerrechte, sondern auch das Vertrauen in die europäische Demokratie.

Manche denken, das Thema sei mit der Abstimmung erledigt. Warum wäre das ein Trugschluss, und was droht mit der geplanten Chatkontrolle 2.0?

Zunächst ist selbst die Chatkontrolle 1.0 noch nicht endgültig beschlossen. Der Rat hat nach der Abstimmung vom 9. Juli drei Monate Zeit, die Änderungen des Parlaments zu akzeptieren. Tut er das nicht, muss ein Vermittlungsausschuss einen Kompromiss suchen. Sollte die Ausnahmeregelung endgültig angenommen werden, soll sie bis April 2028 gelten.

Vor allem aber laufen parallel die Verhandlungen über eine dauerhafte Verordnung, die sogenannte Chatkontrolle 2.0. Dabei geht es nicht mehr nur um eine vorübergehende Ausnahme. Es geht um eine dauerhafte europäische Infrastruktur mit Risikoanalysen, Meldesystemen, behördlichen Anordnungen und einem neuen EU-Zentrum zur Verarbeitung und Weiterleitung von Verdachtsmeldungen.

Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag ging noch deutlich weiter und sah verpflichtende Aufdeckungsmaßnahmen vor. Das Europäische Parlament hat dagegen eine rechtsstaatlich vertretbare Linie entwickelt: Kontrollen zeitlich begrenzt, aufgrund konkreter Verdachtsmomente, gegen bestimmte Personen oder Gruppen und nach richterlicher Genehmigung. Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation soll geschützt bleiben. Genau diese roten Linien dürfen in den laufenden Verhandlungen nicht aufgeweicht werden. Deshalb bleibt der Kampf um das digitale Briefgeheimnis auch nach dieser Abstimmung hochaktuell.

Befürworter argumentieren oft: „Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“ Was antworten Sie darauf?

Dieser Satz stellt das Verhältnis zwischen Bürger und Staat auf den Kopf. In einem Rechtsstaat muss nicht der Bürger begründen, warum er Privatsphäre benötigt. Der Staat muss begründen, warum er in die Privatsphäre eines Menschen eingreifen will. Dafür braucht es einen konkreten Verdacht, eine gesetzliche Grundlage und eine unabhängige, in der Regel richterliche Kontrolle.

Privatsphäre bedeutet nicht, dass man Straftaten verstecken möchte. Menschen schließen die Tür ihres Badezimmers, schützen ihre Krankenakte und führen vertrauliche Gespräche mit ihren Partnern, Ärzten, Anwälten oder Seelsorgern, ohne deshalb etwas Illegales zu tun. Auch Journalisten, Oppositionelle, Hinweisgeber und Opfer von Gewalt sind auf sichere und vertrauliche Kommunikation angewiesen. Selbst Kinder benötigen geschützte Räume, in denen sie sich beraten lassen oder Hilfe suchen können.

Hinzu kommt: Automatisierte Systeme sind nicht fehlerfrei. Bei Milliarden von Nachrichten führt schon eine geringe Fehlerquote zu einer enormen Zahl falscher Verdachtsmeldungen. Plötzlich müssen Ermittler harmlose Familienbilder und private Gespräche überprüfen. Auch wer nichts Verbotenes getan hat, kann also sehr wohl von einer fehlerhaften Überwachung betroffen sein. Wir finden die Nadel nicht schneller, indem wir den Heuhaufen immer größer machen.

Ein weiteres Argument lautet: Für den Kinderschutz müsse man solche Maßnahmen in Kauf nehmen. Was entgegnen Sie diesem Argument?

Kinderschutz und Bürgerrechte sind keine Gegensätze. Kinder vor sexueller Gewalt zu schützen, gehört zu den wichtigsten Aufgaben unseres Staates und der Europäischen Union. Gerade weil dieses Ziel so wichtig ist, dürfen wir uns aber nicht mit Maßnahmen zufriedengeben, die Sicherheit lediglich versprechen, tatsächlich jedoch die Ermittlungsbehörden mit falschen Meldungen überlasten und die Kommunikation von Millionen unbescholtener Menschen durchsuchen.

Kinder schützen heißt Täter jagen, nicht 450 Millionen Menschen unter Generalverdacht stellen. Anlasslose Massenscans binden Personal, das dann bei der Auswertung konkreter Hinweise und der Verfolgung realer Täter fehlt. Sie verleiten außerdem zu der Annahme, mit einem technischen Filtersystem sei das Problem gelöst, obwohl ein großer Teil des Missbrauchs im direkten sozialen Umfeld der Kinder stattfindet.

Wir brauchen stattdessen mehr spezialisierte Ermittler, eine bessere europäische und internationale Zusammenarbeit sowie eine moderne technische Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Vorhandene Hinweise und Beweise müssen schneller ausgewertet und kriminelle Netzwerke gezielt verfolgt werden. Bei einem begründeten Verdacht muss eine Überwachung auf richterliche Anordnung möglich sein. Dazu kommen bessere Prävention, sichere Plattformgestaltung und ausreichend Personal bei Jugendämtern, Beratungsstellen und Familiengerichten. Das wäre wirksamer Kinderschutz, der zugleich die Unschuldsvermutung und die Privatsphäre achtet.

Ist die Chatkontrolle ein Einzelfall oder beobachten Sie in der EU und auch in Deutschland einen Trend, bei dem Bürgerrechte zunehmend hinter Sicherheitsinteressen zurückstehen?

Die Chatkontrolle ist leider kein Einzelfall. Wir erleben immer wieder denselben politischen Reflex: Nach einem schweren Verbrechen oder einer neuen Bedrohung wird zuerst nach zusätzlichen Daten, umfassenderen Überwachungsbefugnissen und einem leichteren Zugang zu privater Kommunikation gerufen. Ob Chatkontrolle, Vorratsdatenspeicherung oder Forderungen nach einem Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation, zu häufig wird so getan, als seien Grundrechte ein Hindernis für Sicherheit.

Auch in Deutschland kehrt die Debatte über die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten regelmäßig zurück. Ich halte dagegen das Quick-Freeze-Verfahren für den richtigen Ansatz: Daten werden bei einem konkreten Verdacht gesichert und können nach richterlicher Entscheidung ausgewertet werden. Der konkrete Verdacht muss am Anfang stehen, nicht die vorsorgliche Erfassung aller privaten Daten.

Natürlich muss Europa auf Terrorismus, organisierte Kriminalität, Cyberangriffe und sexuelle Gewalt gegen Kinder entschlossen reagieren. Aber auch im Kampf für mehr Sicherheit muss es rote Linien geben: keinen Generalverdacht gegen die Bevölkerung und keine Schwächung sicherer Verschlüsselung.

Ein starker Rechtsstaat zeichnet sich nicht dadurch aus, dass er alles technisch Überwachbare auch tatsächlich überwacht. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er gezielt gegen Täter vorgeht und gleichzeitig die Freiheit der Unschuldigen schützt. Sicherheit ohne Freiheit wäre kein liberales Europa mehr, und eine Freiheit ohne einen handlungsfähigen Rechtsstaat wäre ebenfalls nicht dauerhaft zu erhalten.

Moritz Körner ist Mitglied im Bundesvorstand der FDP und Abgeordneter im Europäischen Parlament.