Ausländische Promovierende

Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Auswärtigen Amtes vergeben und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt und auf Antrag um ein weiteres verlängert. Eine Förderung über drei Jahre hinaus ist nur in Ausnahmefällen bis zu einem Jahr aufgrund von Kinderbetreuung oder Krankheit möglich.

Das Stipendium wird ausschließlich zur Promotion an einer deutschen Hochschule vergeben.

Promotionen oder Forschungsaufenthalte im Ausland werden nicht gefördert.

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Kontakt

Bei Fragen zur Bewerbung: +49 30 2099-3702 oder stipendien-bewerbung(at)freiheit.org