Bundesverfassungsgericht
Wegweisendes Urteil für die Arbeit der politischen Stiftungen

Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Ein Richter des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hält am Dienstag (28.10.2008) bei der mündlichen Verhandlung über zwei Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von mehr als 1800 Wahlcomputern bei der letzten Bundestagswahl, eine Hand auf seine Unterlagen. Foto: Uli Deck dpa/lsw +++(c) dpa - Report+++
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Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung der politischen Stiftungen erklären Prof. Dr. Karl-Heinz Paqué, Vorstandsvorsitzender der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, stellv. Vorsitzende und Bundesjustizministerin a.D.:

Zur DNA der Naumann-Stiftung gehören das flammende Bekenntnis und aktive Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Es ist gut, dass die Arbeit der politischen Stiftungen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wird. Die Arbeit der politischen Stiftungen muss sich auch künftig eindeutig am Grundgesetz und unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung orientieren. 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würdigt die wichtige Arbeit der politischen Stiftungen für unser demokratisch verfasstes System. Der Bundestag hat bei der Ausgestaltung eines Stiftungsförderungsgesetzes einen Gestaltungsspielraum.

Die Feinde der offenen Gesellschaft bedrohen weltweit die liberale Demokratie, bis hin zu offener Gewalt. Politische Stiftungen haben bei der Gestaltung der politischen Bildungsarbeit eine große Verantwortung, denn sie stärken dadurch unsere Demokratie. Daran darf es keine verfassungsrechtlichen Bedenken geben. Keinen Zentimeter Platz sollte die politische Bildung den Feinden der offenen Gesellschaft einräumen.