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Jenseits der Wahlen
Sind Sambias Wahlreformen im Interesse der Bevölkerung?

Zambia

Chongwe, Zambia - July 11th, 2026: A red UPND (United Party for National Development) election campaign double decker bus featuring portraits of Hakainde Hichilema surrounded by a crowd of supporters in Zambia.

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Regelt Sambias Wahlrecht lediglich Wahlen - oder schützt es tatsächlich die verfassungsmäßigen und demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger? Sambia ist eine konstitutionelle Demokratie, in der Wahlen durch die Verfassung und eine Reihe von Gesetzen geregelt sind. Diese sollen politische Teilhabe, Repräsentation, faire Wahlen und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen. Doch ein umfassendes Regelwerk allein garantiert noch keine demokratischen Ergebnisse. Wie wirksam Sambias Wahlrecht ist, entscheidet sich letztlich daran, wie diese Gesetze umgesetzt und von den Bürgerinnen und Bürgern wahrgenommen werden.

Gemeinsam ergeben diese Regelwerke ein beachtliches rechtliches und institutionelles Fundament für eine konstitutionelle Demokratie. Sie bestimmen, wie sich Bürgerinnen und Bürger politisch beteiligen, wie Parteien um Stimmen konkurrieren, wie Repräsentation zustande kommt, wer Wahlen organisiert und wie Wahlrechte geschützt werden. Entscheidend ist jedoch, ob es in der Praxis auch hält, was es verspricht. Daran schließen sich mehrere Fragen an: Haben alle Wählerinnen und Wähler die gleiche und eine echte Chance, sich zu beteiligen? Arbeiten die Wahlbehörden unabhängig und transparent? Verstehen die Bürgerinnen und Bürger die Regeln, nach denen gewählt wird? Gelten für alle politischen Akteure dieselben Maßstäbe? Können Wähler Verstöße wirksam anfechten? Und verbessern Wahlreformen die Repräsentation, ohne neue Hürden aufzubauen?

Die zentrale Frage lautet damit nicht, ob Sambia Wahlgesetze hat, sondern ob diese Gesetze verfassungsmäßige Rechte in echte demokratische Teilhabe übersetzen, für ganz normale Bürgerinnen und Bürger.

Vor den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen am 13. August 2026 haben weitreichende Gesetzes- und Verfassungsänderungen erhebliche Spannungen zwischen Regierung und Zivilgesellschaft ausgelöst. Präsident Hakainde Hichilema war ursprünglich mit dem Versprechen angetreten, die Demokratie zu reformieren und bürgerliche Freiheiten auszuweiten. Inzwischen aber warnen zivilgesellschaftliche Organisationen, Juristenverbände wie die Law Association of Zambia, Oppositionsparteien und Menschenrechtsverteidiger, dass die jüngsten Gesetzesänderungen vor allem dem politischen Kalkül der Regierung dienen und den demokratischen Raum verengen. Das berichtet die CIVICUS Global Alliance.

Ein Beispiel ist der geplante Non-Governmental Organisations Bill, 2025, der grundlegende Fragen zur Vereinigungsfreiheit in Sambia aufwirft. Dass NGOs überhaupt reguliert werden, ist dabei nicht das Problem - eine angemessene Regulierung kann durchaus legitim sein. Die Frage ist vielmehr, ob das vorgesehene Regelwerk der Regierung einen zu großen Spielraum darüber gibt, welche Organisationen entstehen, arbeiten und weiterbestehen dürfen.

Der Gesetzentwurf soll die bisherigen Regeln ablösen und legt fest, wie NGOs sich registrieren lassen, eine Zulassung erhalten und untereinander koordiniert werden. Zusätzlich richtet er eine eigene Behörde für Nichtregierungsorganisationen ein, das Department of Non-Governmental Organisations, und führt den Council sowie den Congress of NGOs fort.

Massive Kritik übt die sambische Zivilgesellschaft vor allem daran, wie die Verfassungsänderungen zustande kamen. Den ersten Versuch hatte das Verfassungsgericht bereits gekippt, weil die Bevölkerung nicht wirklich einbezogen worden war. Als die Regierung das Vorhaben Ende 2025 erneut aufgriff, blieb die Beteiligung nach Einschätzung der Organisationen wieder oberflächlich. Sie beschränkte sich weitgehend auf Onlineformate und kurze Sitzungen in den Provinzhauptstädten. Ländliche Gemeinden, Gewerkschaften und Basisorganisationen blieben damit faktisch außen vor.

 

Kritik gab es auch am Zeitpunkt. Weitreichende Änderungen am Wahlrecht weniger als acht Monate vor einer nationalen Wahl zu beschließen, widerspricht aus Sicht vieler Beobachterinnen und Beobachter dem Grundsatz, dass solche Reformen von einem breiten Konsens getragen sein sollten. Zivilgesellschaft und Opposition warfen der Regierung vor, mit dem neuen Zuschnitt der Wahlkreise und zusätzlichen Sitzen im Parlament kurz vor der Wahl die Kräfteverhältnisse zugunsten der Regierungspartei United Party for National Development (UPND) zu verschieben. Reservierte Sitze für junge Menschen und Frauen fanden zwar grundsätzlich Zustimmung. Doch die Organisationen kritisierten, dass solche Quoten vor allem als "trojanisches Pferd" dienten, um eine kaum noch handhabbare Vergrößerung des Parlaments zu rechtfertigen.

Der Druck auf die klassischen Medien fällt unterschiedlich aus. Immer häufiger aber gerät auch das Internet ins Visier der Polizei, lange ein wichtiger Rückzugsort für zivilgesellschaftliche Stimmen in Sambia. Auf Grundlage der Gesetze gegen Internetkriminalität werden Kritikerinnen und Kritiker, Kommentatoren und Politiker festgenommen, weil man ihnen "Cybermobbing" oder die Verbreitung "falscher Informationen" vorwirft. Kurz vor Beginn des Wahlkampfs schüchtert das viele ein.

Die Lehre aus Sambia lautet: Nicht die Ausgefeiltheit der Gesetze entscheidet über eine Wahlreform, sondern die Frage, wie viel Macht sie den Bürgerinnen und Bürgern gibt. Das deutsche Mischwahlsystem zeigt, wie sich die Repräsentation der Wahlkreise mit der Verhältniswahl verbinden lässt. Es zeigt aber auch, dass komplexe Regeln klare Sicherungen und politische Bildung erfordern.

Für Sambia und andere afrikanische Demokratien geht es deshalb um mehr, als bessere Wahlsysteme zu entwerfen. Es geht darum, Wahlinstitutionen aufzubauen, denen die Bürgerinnen und Bürger folgen können: Sie sollen nachvollziehen können, wie aus ihrer Stimme Repräsentation im Parlament wird, sie sollen die Regeln der Wahl kritisch prüfen können und sie brauchen wirksame Wege, um Politik und Wahlbehörden zur Rechenschaft zu ziehen.

Umgekehrt können Deutschland und andere gefestigte Demokratien aus Sambias Erfahrung lernen, dass selbst gut durchdachte Reformen das Vertrauen der Bevölkerung beschädigen können. Nämlich dann, wenn sie ohne ausreichende Beteiligung und Transparenz beschlossen werden und den Bürgerinnen und Bürgern die Zeit fehlt, ihre Folgen zu verstehen.

Die deutsche Wahlrechtsreform von 2023 ist dafür ein gutes Beispiel. Die Bundesregierung verfolgte ein berechtigtes Ziel: Sie wollte verhindern, dass der Bundestag immer weiter anwächst. Trotzdem blieb die Frage, ob dabei alle Parteien gleich behandelt und die Wählerinnen und Wähler wirksam repräsentiert werden.

Der Vergleich zeigt, dass Wahlreformen durchaus auf die Arbeitsfähigkeit des Parlaments zielen dürfen. Dieses Ziel lässt sich aber nicht von den Garantien der Verfassung trennen, die politische Gleichheit, Repräsentation und demokratische Teilhabe sichern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2024 macht deutlich, welche Rolle ein unabhängiges Gericht dabei spielt: Es schützt Parteien und Wählergruppen davor, durch neue Wahlreformen benachteiligt zu werden.

Die Lehre daraus ist einfach: Nicht die Institutionen gehören in den Mittelpunkt des Systems, sondern die Bürgerinnen und Bürger. Nur dann stärken Wahlreformen die Demokratie.