Externe Meldestelle
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde eine externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Die externe Meldestelle ist organisatorisch vom übrigen Bundesamt für Justiz getrennt und arbeitet unabhängig.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 19 HinSchG:
„Der Bund errichtet beim Bundesamt für Justiz eine Stelle für externe Meldungen (externe Meldestelle des Bundes). Die externe Meldestelle des Bundes ist organisatorisch vom übrigen Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Justiz getrennt.“
Link zum § 19 Abs. 1 HinSchG
Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn
Telefon:+49 228 99 410-6644
E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Montag bis Donnerstag: 9.00–15.00 Uhr
Freitag: 9.00–13.00 Uhr
Hinweise zum Datenschutz und Kontakt zum Datenschutzbeauftragten
Alle Personen können sich beim Verdacht auf Datenschutzverletzungen an die/den Datenschutzbeauftragte/n der Stiftung wenden.
Datenschutzbeauftragter Jan Schallaböck
E-Mail: dsb@fnf.irights-law.de