Deutsche Studierende

Stipendiatinnen und Stipendiaten

Die Begabtenförderung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit fördert deutsche Studierende, die an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschulen bzw. Fachhochschulen im Inland, im EU-Raum sowie in der Schweiz im Erststudium studieren.

Grundsätzliche Förderrichtlinien

Grundsätzlich richtet sich die Förderungshöchstdauer nach der Regelstudienzeit gemäß BaföG

Die Stipendien werden gemäß den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Anlehnung an das Bundesausbildungsförderungsgesetz berechnet. Unabhängig vom Stipendium erhalten alle Stipendiatinnen und Stipendiaten eine monatliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300,00 EURO. Im Unterschied zum BAföG müssen die Stipendien nicht zurückgezahlt werden.

In der deutschen Studienförderung können Stipendiaten für ein Studium im Ausland eine Unterstützung von bis zu 12 Monaten erhalten.

Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Verlängerungen können auf Antrag bis zum Abschluss des Studiums gewährt werden. Die Förderhöchstdauer richtet sich nach den Vorschriften des BAföG.

Die Mindestförderdauer beträgt zwei Semester bei Stipendienantritt.

Abiturienten und Studierende

Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie demnächst Ihr (Fach-)Abitur machen und dann studieren möchten,
  • Sie bereits ein (Fach-)Abitur haben und studieren möchten,
  • Sie ein (Fach-)Abitur sowie eine Berufsausbildung abgeschlossen haben und nun studieren möchten,
  • Sie bereits im ersten Fachsemester studieren.

Sie bewerben sich über unser Bewerbungsportal mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular, Ihrem (Fach-)Abiturzeugnis sowie zwei Gutachten Ihrer Fachlehrer/Fachlehrerinnen im Abitur, Ihrer Tutoren, Schuldirektoren oder Berufsschullehrer. Die Immatrikulation muss spätestens zur Aufnahme des Stipendiums vorgelegt werden.

Studierende ab dem 2. Fachsemester

Sie können sich bewerben, wenn

  • Sie sich bereits im 2. Fachsemester Ihres Studiums befinden
  • Sie sich im Masterstudiengang befinden (Die Mindestförderdauer beträgt 2 Semester bei Stipendienantritt.)
  • im nächsten Semester Ihren Master beginnen werden
  • Sie sich im 2. Abschnitt des 1. Trimesters befinden.

Downloads für Abiturienten und Studierende

Downloads für Studierende ab dem 2. Fachsemester

  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen für Studierende ab dem 2. Fachsemester

  • Gutachtenvorlage für Studierende ab dem 2. Fachsemester

Kontakt

Bei Fragen zur Bewerbung: +49 30 2099-3702 oder stipendien-bewerbung(at)freiheit.org